Auf Grund des Beschlusses der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. August 1961 erläßt der Minister des Innern mit sofortiger Wirkung folgende Anweisung:

1. Im Straßenverkehr für Kraftfahrzeuge und andere Fahrzeuge sowie Fußgänger zwischen Westberlin und dem demokratischen Berlin bleiben folgende, Übergänge geöffnet:

Kopenhagener Straße
Wollankstraße
Bornholmer Straße
Brunnenstraße
Chausseestraße
Brandenburger Tor
Friedrichstraße
Heinrich-Heine-Straße
Oberbaumbrücke
Puschkinallee
Elsenstraße
Sonnenallee
Rudower Straße

2. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der Bürger der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (des demokratischen Berlins), benötigen für den Besuch von Westberlin eine Genehmigung ihres zu ständigen Volkspolizei-Kreisamtes bzw. ihrer zuständigen Volkspolizei-Inspektion.

Über die Ausgabe solcher Genehmigungen erfolgt eine besondere Bekanntmachung.

3. Friedliche Bürger von Westberlin können unter Vorlage ihres Westberliner Personalausweises die übergangssteilen zum demokratischen Berlin passieren.

4. Einwohner Westdeutschlands erhalten an den vier Ausgabestellen Wollankstraße, Brandenburger Tor, Elsenstraße, Bahnhof Friedrichstraße unter Vorlage ihrer Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepaß) wie bisher Tages-Aufenthaltsgenehmigungen für den Besuch der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (das demokratische Berlin).

5. Für ausländische Staatsangehörige gelten die bisherigen Bestimmungen. Für Angehörige des Diplomatischen Corps und der westlichen Besatzungskräfte bleibt es bei der bisher bestehenden Ordnung.

6. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht in Berlin arbeiten,  werden gebeten, bis auf weiteres von Reisen nach Berlin Abstand zu nehmen.

Berlin, den 12, August 1981
Maron
Minister des Innern

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