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II. Die weiteren Maßnahmen des Sowjetzonenregimes

1. Immer deutlicher lassen die weiteren Maßnahmen des Sowjetzonenregimes die Absicht erkennen, den Staatsrechtlichen Status von Berlin in ihrem Sinne zu revidieren und West-Berlin völlig abzuschließen, um der Mittel- und ostdeutschen Bevölkerung die bisherigen Fluchtmöglichkeiten zu nehmen.

Am 14.8.1961, 14.30 Uhr, wird wegen angeblich provokatorischen Verhaltens  der West-Berliner Bevölkerung der Übergang am Brandenburger Tor geschlossen.

Hier sowie in Neukölln an der Wildenbruchstraße fallen die ersten Warnschüsse.

Am 17.8.1961 werden in Treptow (Harzer Straße), später auch in allen anderen Stadtteilen, die nach West-Berlin führenden Ausgänge der unmittelbar an der Sektorgrenze im Sowjetsektor gelegenen Häuser zugemauert bzw. vernagelt.

Am 18.8.1961 wird am Potsdamer Platz das erste Teilstück der „Mauer“ errichtet, die sich bald an der gesamten Sektorgrenze entlangziehen soll. Abends östliche Hetzpropaganda am Brandenburger Tor aus Laukw. der Vopo.

Am 21.8.1961 werden zur Verhinderung der Flucht auf dem Wasserwege von Vopo, Grepo und Seepolizei zwischen Griebnitzsee, Glienicker Lake, Jungfernsee, Sakrow und Brüningslinden sämtliche privaten Wasserfahrzeuge aus Bootshäusern und von Wassergrundstücken in Richtung Potsdam abgeschleppt.

Am 23.8.1961 werden die noch verbliebenen 12 Grenzübergänge auf 7 eingeschränkt, so dass zum Betreten des Sowjetsektors nur noch

  • Friedrichstraße für Ausländer und Alliierte,
  • Bornholmer Straße und Heinrich-Heine-Straße für Bürger der Bundesrepublik,
  • Chausseestraße, Invalidenstraße, Oberbaumbrücke und Sonnenallee für West-Berliner

zur Verfügung stehen.

Für „friedliche“ Bürger West-Berlins wurde das Überschreiten der Sektorgrenze nunmehr von einer Aufenthaltsgenehmigung abhängig gemacht. Da das Sowjetzonenregime weder an der Sektorgrenze noch im Sowjetsektor Stellen zur Ausgabe dieser Genehmigungen einrichtete, ist es West-Berlinern praktisch nicht mehr möglich, in den Sowjetsektor zu gelangen.

Angeblich um den West-Berlinern „entgegenzukommen“, versuchten die kommunistischen Behörden eine derartige Ausgabestelle für Passierscheine auf West-Berliner Gebiet am 26.8.1961 an den Fahrkartenschaltern der S-Bahnhöfe Zoo und Westkreuz einzurichten.

In diesem Zusammenhang kam es in der Vorhalle des S-Bahnhofs Zoo zu Ansammlungen empörter West-Berliner und Auseinandersetzungen mit Bürgern, die von der Möglichkeit, Passierscheine zu beantragen, Gebrauch machen wollten. Nur der Erfahrenheit und Umsicht der eingesetzten Polizeibeamten war es zu verdanken, dass tätliche Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen vermieden wurden.

Auf Anweisung der britischen Militärregierung und in Absprache mit dem Senat wurden die Passierscheinstellen gegen Mittag durch Schutzpolizeikräfte geschlossen. Sie sind seit dieser Zeit nicht wieder geöffnet worden.