Senator Albertz vor dem Abgeordnetenhaus am 15. November 1962

Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin besichtigten am 15. November 1962 die Sektoren- und Zonengrenzen rund um West-Berlin. Zuvor erstattete der Senator für Inneres, Albertz, einen Bericht über die Lage an den Grenzen:

„Seit dem 13. August 1961 steht die Berliner Polizei in zunehmendem Maße vor Aufgaben, die bisher keine Polizei der freien Welt bewältigen mußte...

Die Wahrnehmung des besonderen polizeilichen Auftrags bezieht sich auf eine Sektorengrenze von 45,9 und eine Zonengrenze von 114,6 km Länge. Unseren Polizeibeamten, die unmittelbar in diesem Bereich ihren Dienst tun und deren Zahl seit dem 13. August 1961 auf das Fünffache verstärkt wurde, stehen auf der anderen Seite 10 000 sowjetzonale Grenzpolizisten gegenüber. Es handelt sich dabei um 5500 Angehörige der I. und 4500 Angehörige der II. Grenzbrigade. Vor dem 13. August 1961 waren 6700 Grenzpolizisten an der Sektoren- und Zonengrenze stationiert.

Die Abriegelung des Ostsektors und der Zone gegenüber West-Berlin hat durch den Ausbau der Sperren und Befestigungen gegenwärtig folgenden Stand. Die Länge der zwei- bis vierfach gestaffelten Drahtsperren beträgt 130, die der Mauer, der eigentlichen Mauer, 15 km. Es wurden 199 Bunker und Schützenstellungen auf der anderen Seite gebaut und insgesamt 124 Beobachtungstürme errichtet. An 46 Stellen sind Sichtblenden aufgestellt worden. An verschiedenen Punkten hat man 218 stationäre Lautsprecher montiert.

Auf unserer Seite sind die Stützpunkte der Polizei vermehrt worden. An allen taktisch wichtigen Grenzpunkten wurden zusätzliche Fernsprechstellen geschaltet, so daß es den Streifen und Posten möglich ist, nahezu von jeder Stelle der Sektorengrenze auf schnellstem Wege ihre Beobachtungen und Meldungen weiterzugeben. Das Fernsprechnetz wird in den Außenbezirken verdichtet. Mauer und Sichtblenden zwangen uns dazu, besondere Beobachtungspunkte zu errichten, von denen aus das Geschehen jenseits der Sektoren- und Zonengrenze eingesehen werden kann. Die Notstandszüge der Bereitschaftspolizei haben überall dort, wo es erforderlich war, Hochtritte, Podeste, Leisten und Hochsitze gebaut.

Der Einsatz unserer Polizei wurde beweglicher gestaltet...

Seit dem 13. August hat unsere Polizei folgende Übergriffe der sowjetzonalen Grenzpolizei registriert. In 457 Fällen machten Grenzpolizisten von der Schußwaffe Gebrauch. In 401 Fällen wurden insgesamt 1935 Tränengaskörper von drüben auf West-Berliner Gebiet geworfen. In der Sperrzone wurden 1120 Festnahmen beobachtet. Nach authentischen Ermittlungen haben wir an der Sektoren- und Zonengrenze den Tod von 41 Flüchtlingen und Fluchthelfern zu beklagen. 29 von ihnen wurden bei dem Versuch, nach West-Berlin zu flüchten, erschossen. Weitere 12 Flüchtlinge fanden auf ihren gefährlichen Wegen, die Freiheit zu erreichen, durch mittelbare Einwirkung den Tod oder verstarben in West-Berlin an den durch die Flucht zugezogenen Verletzungen. 20 Flüchtlinge und vier Fluchthelfer wurden zum Teil schwer verletzt. Die tatsächliche Zahl der Toten und Verletzten dürfte sicher größer sein; denn nicht jeder Fall kann von unserer Seite aus genau beobachtet bzw. mit Sicherheit ermittelt werden.

Die Abteilung I des Polizeipräsidiums hat für die zentrale Ermittlungsstelle der Landesjustizverwaltung vom 13. August 1961 bis einschließlich 31. Oktober 1962 687 kommunistische Unrechtstaten registriert, die an der Mauer, im Sowjetsektor von Berlin und in der Zone begangen worden sind..."

Quelle: Die Folgen des 13. August, Dokument 55