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Strafrecht und Moral liegen in der modernen Massengesellschaft weit voneinander ab; was moralisch verwerflich, kann strafrechtlich völlig irrelevant sein. Das moralische Verwerfliche erfassen, erfordert keine Strafjuristen. Die Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter muss daher als eine kriminalpolitische Vorermittlungsstelle wie die Zentrale Stelle in Ludwigsburg betrachtet werden.

Sie schafft die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung. Sie sucht Beweismittel und den Täter. Sie beantragt beim Bundesgerichtshof, ein für die Strafverfolgung zuständiges Gericht nach § 13 a StPO zu bestimmen. Denn, wie Sie wissen, wäre anders kein Staatsanwalt in der Bundesrepublik auch nur zuständig, Ermittlungen einzuleiten, die in die SBZ reichen. Von Beginn ihrer Tätigkeit im November 1961 an hat die Zentrale Erfassungsstelle es als ihre Aufgabe angesehen, begangenes Unrecht mit strafrechtlichen Mitteln zu ahnden und die potentiellen Täter vor weiterem Unrecht abzuschrecken, sie zu warnen und sie auf den Unrechtsgehalt ihres Handelns aufmerksam zu machen, um auf diese Art vorbeugend zu wirken, das Unrecht einzudämmen und dem Täter die Möglichkeit zu nehmen, sich hinter mangelndem Unrechtsbewusstsein zu verstecken.