Beitragsseiten


Gewiss war es eine politische Entscheidung, diese zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zu schaffen - quasi als Antwort der Justiz auf die Mauer -, aber doch eine rechtsstaatlich begründete. Niemand hat daran gedacht, den Rechtsstaat zu Lasten Dritter, nämlich der bedauernswerten Schützen der Nationalen Volksarmee - nicht deren Opfer - zu frönen.

Aber heute sechs Jahre später gerät der juristische Untergrund ins Wanken. Juristen und Politiker gleichermaßen ziehen unsere Legitimation zu strafrechtlicher Verfolgung in Zweifel; erklären also praktisch für unrechtmäßig, was die Zentrale Erfassungsstelle mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, des Bundesgerichtshofs und vieler polizeilicher Hilfsbeamter sechs Jahre lang getan haben. Deshalb habe ich gern zugesagt, vor Ihnen zu sprechen, denn ich erwarte Ihre Stütze.
Die Zentrale Erfassungsstelle war - kurz gesagt - von folgenden juristischen Tatbeständen ausgegangen:

Die SBZ - ein Gebiet des früheren Deutschen Reiches - kann nicht ohne zustimmenden Beschluss der in ihr wohnenden Deutschen zu einem zweiten deutschen Staat erklärt werden. Die „DDR” ist kein Ausland, also Inland, in dem die früheren Strafgesetze weiter gelten. Sowohl Mord wie Totschlag, Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung und Körperverletzung wie Nötigung sind nach gleichlautenden Bestimmungen hier wie dort strafbar.