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Der Abteilungskommandeur, der Kompaniechef gibt sie nur mündlich weiter, und dann nehmen diese Schießbestimmungen ihre charakteristische in ihrem Wesen begründete Form an. In der Truppenbelehrung ist jeder Flüchtling ein Grenzverletzer, jemand, der die Grenzbefestigungen angreift, ja zerstört. Also ein Delinquent, der mit der Waffe daran gehindert werden muss. In dieser Belehrung wird das rücksichtslose gezielte Schießen verlangt und befohlen, denn es ist besser, 10 Tote auf dieser Seite der Demarkationslinie als einen Lebenden jenseits in Freiheit zu wissen. Diese einprägsame, wenn auch primitiv grausame Methode, Schußwaffenbestimmungen einfachen Soldaten einzuhämmern, führt im Zusammenwirken mit der Parteipresse und der Parteischulung zu dem Phänomen:

Deutsche schießen auf Deutsche, obwohl jeder Schütze im Schoße seines Herzens nicht nur fühlt, sondern weiß: das ist Unrecht. Denn wer hätte drüben nicht einen Bruder oder Verwandten, einen Freund oder eine Freundin, die die Flucht gewagt hätten und deren nicht verbrecherische Absichten der Soldat genau kennt.
Ist das der Tatbestand, wie ist die Rechtslage?