2) In der Vorlage Nr. 25/78 hieß es im Abschnitt

“2. Pioniertechnischer Ausbau

2.1. Staatsgrenze zur BRD

(1) Minensperre Typ 66

Die Minensperren mit erdverlegten Minen sind im Zeitraum bis 1985 in Abänderung der Konzeption des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen von 220 km, GKdo. NORD = 70 km, GKdo. SÜD = 150 km, auf 100 km (je GKdo. 50 km) zu verringern.

Es ist zu gewährleisten:

a) die Räumung der Abschnitte, die in Abweichung von den Forderungen der Anordnung Nr. 22/75 des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen errichtet wurden;

b) die kontinuierliche Räumung und Neuverlegung der Minen im Zeitintervall von 5 Jahren unter Beachtung des Leistungsvermögens der Minenraumkompanien 2 5 und 27 von jährlich 10 km.

Minensperren des Typs 66 von denen eine unmittelbare Gefährdung des angrenzenden Hoheitsgebietes ausgeht (Ortsveränderung der Minen an Hanglagen), sind bis 1980 zu beseitigen.“

Daneben wurde handschriftlich in zwei verschiedenen Schriftfarben gesetzt:

„Das kann doch nicht sein.“ und „Befehl vorlegen.“

In der Vorlage hieß es weiter:

„Zur Erreichung des Ausbaustandes von 100 km Minensperren sind nach 1980 noch zu räumen:

Grenzkommando NORD ca. 20 km

Grenzkommando SÜD ca.130 km

(2) Sperranlage 501

a) Der Aufbau der Sperranlage ist planmäßig fortzusetzen. Unter Beachtung der Reduzierung der erdverlegten Minen und der Forderung, 60 % der Staatsgrenze durch Minen zu sperren, sind bis 1985 146 Anlagen = 730 km davon im

Grenzkommando NORD 65 Anlagen = 325 km

Grenzkommando SÜD 81 Anlagen = 400 km,

zu errichten.

b) pp.

(3) - (7) pp.

(8) Ordnung, Sicherheit, Sicht- und Schußfeld im Grenzabschnitt

a) Der Bodenbewuchs in den pioniertechnischen Anlagen, besonders in den Minensperren ... ist durch chemische und mechanische Bearbeitung ständig niedrig zu halten.

b) Das Sicht- und Schußfeld ist entsprechend den taktischen Erfordernissen, insbesondere im Streifen zwischen Staatsgrenze und Beobachtungstürmen, durch Beräumung des hohen Bewuchses zu erweitern.

c) - d) pp.“



Tipp: ...

Aus dem Abschnitt

„VIII. Bergen von Geschädigten“

ergab sich, daß Bergetrupps aus dem Bestand der Grenzkompanie lediglich zum Bergen Geschädigter aus Minensperren des Typs 66 und Sperranlagen (501) befugt sein sollten, nicht jedoch zum Bergen aus Minensperren des Typs 61 und 62 sowie aus Knickstellen der Minensperren Typ 66.

Zur Ausrüstung eines Bergetrupps gehörten ausweislich der Dienstvorschrift u.a. auch „Nebelmittel“. Weiter hieß es insoweit:

„170. Nach dem Bergen ist dem Geschädigten unverzüglich erste medizinische Hilfe zu erweisen. Er ist auf dem kürzesten Wege zu dem vom Bataillonskommandeur befohlenen Übergabepunkt zu transportieren . . .

171. Tödlich verletzte Grenzverletzer sind außerhalb eines vom Gegner einsehbaren Raumes unterzubringen ...“

XV. „Perspektiven“ der Verminung bis 1990 (1978)

Entsprechend den Vorlagen Nr. 30/77 und 31/77, vgl. oben XIII. 2., legte der Stellvertreter des Chefs und Chef des Stabes, nunmehr der anderweit verfolgte Zeuge Baumgarten, am 9. August 1978 die Vorlage Nr. 24/78

„Grundkonzeption für die Entwicklung der Grenzsicherung bis 1985“

sowie die Vorlage Nr. 25/78

„Konzeption zum pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbau der Staatsgrenze für den Zeitraum von 1981 – 1990“,

mitgezeichnet jeweils u.a. vom Stellvertreter des Chefs der Grenztruppen und Chef der politischen Verwaltung, dem anderweit verfolgten Zeugen Lorenz, vor. Die Vorlagen nahmen Bezug u.a. auf eine Dienstbesprechung vom 28. April 1978 sowie die Aufgabenstellung des Beschlusses des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 30. September 1977 (vgl. oben zu D. XI. 17)).

1) In der Vorlage Nr. 24/78 hieß es u.a.

„II. Schwerpunkte der Entwicklung der Grenzsicherung

1. Prinzipien der Organisation und Führung der Grenzsicherung an der Staatsgrenze der DDR zur BRD

(1) Die Grenzsicherung ist weiterhin militärisch (handschriftlicher Zusatz: 'polizeilich'?) zu organisieren und zu führen und durch den Einsatz geschlossener Einheiten zur Grenzsicherung zu gewährleisten ...

(2) - (8) pp.

2. - 3. pp.

4. ...

a) . . .

b) Pionier- und signaltechnische Sicherstellung:

(1) pp.

(2) ...

Zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung der ständigen Funktionstüchtigkeit der im Perspektivzeitraum weiter auszubauenden Sperranlagen 501 ...

c) - d) pp.“

 


Tipp: Anti-personnel landmine detection for humanitarian demining : the current situation and future directions for japanese research and development / Katsuhisa Furuta ; Jun Ishikawa ed. - London : Springer, 2009. - XXIV, 211 S. : Ill., graph. Darst. - Sprache der Vorlage: Text engl.
ISBN 978-1-84882-345-7

bgs ddr-schutzstreifenzaun

Vom Bundesgrenzschutz hergestellte Funktionsskizze des Schutzzstreifenzauns der DDR an der innerdeutschen Grenze. Quelle: BGS, Lübeck

...

 

 


 

Tipp: ...

(6) Sicht- und Schußfeld

a) Beräumung des Geländestreifens zwischen der Staatsgrenze und dem Grenzsignal- oder Hinterlandsicherungszaun von hohem Bewuchs und den Grenzdienst behindernden Geländegegenständen bis 1990;

Die dieser Vorlage beigefügten Anlagen

1 („Stand der Aufgabenerfüllung“),

2 („Prinzipschema - Ausbau der Staatsgrenze - Stand 1990“) und

3 ("Variante: Ausbau eines Sicherungsabschnittes - Stand 1990 –„)

gaben eine schematische Übersicht über die mit der Leitungsvorlage vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen:

3) Die beiden vorbezeichneten Vorlagen waren ausweislich des darüber geführten Protokolls Gegenstand der Dienstbesprechung des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen am 20. Dezember 1977, an der u.a. der erwähnte Generalmajor Schütz sowie der anderweit verfolgte Zeuge Lorenz teilnahmen. Demgemäß wurde die Vorlage Nr. 31/77 „zur Kenntnis genommen“ und bei deren weiterer Bearbeitung davon ausgegangen, daß diese wie auch die Vorlage Nr. 30/77 „ein geschlossenes Dokument darstellen“.

Nach Abschluß der eigentlichen Dienstbesprechung wurde u.a. darüber informiert, daß für den Zeitraum des Urlaubs des Stellvertreters des Ministers und Chefs des Hauptstabes, des Angeschuldigten Keßler, dieser durch den Angeschuldigten Streletz vertreten werde.

Des weiteren wurde darüber informiert, daß man vom Minister für Nationale Verteidigung die Aufgabe erhalten habe,

„bei der Überarbeitung der Grenzordnung aktiv mitzuwirken“,

wobei u.a. die Frage zu beantworten sei, ob es erforderlich sei, eine neue Grenzordnung zu erarbeiten oder ob ein Gesetz zum Schutz der Staatsgrenze geschaffen werden müsse. Der Chef der Grenztruppen, Peter, führte in diesem Zusammenhang schließlich folgendes aus:

„Ob ein Gesetz zum Schütze der Staatsgrenze erarbeitet werden soll oder nicht, ist keine Entscheidung des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen. Das ist in erster Linie eine hoch brisante politische Entscheidung.

Generalleutnant Peter äußert, daß das Kommando der Grenztruppen trotzdem an der Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes im MfNV mitarbeiten kann, um auf Wunsch oder Forderung unserer Partei- und Staatsführung einen solchen Entwurf des Gesetzeswerkes jederzeit vorlegen zu können.“

Schließlich teilte Generalleutnant Peter den versammelten Offizieren noch mit, daß es „zur Zeit Ärger“ im Ergebnis von Sitzungen der gemeinsamen Grenzkommission wegen offenbar zu dicht an der innerdeutschen Grenze verlegter Erdminen gebe, weshalb auch die Verlegung der SM-70-Minen an Grenzknicken noch einmal überprüft werden müsse.



Tipp: Halt! Zonengrenze : eine filmische Dokumentation der innerdeutschen Grenze [DVD] / Stiftung Aufarbeitung. Von F. J. Schreiber. - [Berlin] : Stiftung Aufarbeitung, 2004