Quelle: Zonengrenze - Niedersachsen, Hrsg.: Der Niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten, für Vertriebene und Flüchtlinge, 1965

Quelle: Zonengrenze - Niedersachsen, Hrsg.: Der Niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten, für Vertriebene und Flüchtlinge, 1965

Aufbau und Struktur der Sperranlagen der DDR an der Staatsgrenze West

HALT! HIER ZONENGRENZE | ACHTUNG! ZONENGRENZE

Die 5 km-Sperrzone ist, gesehen aus der Sicht von SBZ- bzw. DDR-Flüchtlingen wie folgt aufgebaut:

5 km Sperrzone

An allen Straßen in die 5 km Sperrzone befanden sich mit Grenzsoldaten besetzte KPP´s (Kontrollpassierpunkte), die nur passiert werden konnten, wenn entsprechende Berechtigungen vorlagen.

Schutzstreifen

Dann folgte der 500 m Schutzstreifen

Im „500 m Schutzstreifen kontrollierten die bewaffneten Schergen der SED. Neben den mobilen Sperren (Grepos) befanden sich hier Erdbeobachtungsstände und Beobachtungstürme.

Kam ein Flüchtling unbemerkt bis hier, traf er auf einen Kfz.-Sperrgraben, gefolgt von einem 6 m Kontrollstreifen, auch als K6 bezeichnet.

- Der „6 m Kontrollstreifen″ diente zum Identifizieren von Trittspuren, hervorgerufen von Flüchtlingen oder Tieren.

Auf den „K6 folgte das von zwei Zäunen gesäumte Minenfeld.

- Im 10 bis 30 m breiten Minenfeld lagen Boden- oder Trittminen. Weitere Sperren in diesem Areal bestanden aus Stolper- und Alarmdrähten souie Stacheldrahtrollen.

Westlich folgte auf das Minenfeld ein 20 bis 200 m breiter Todestreifen.

Mit einem so genannten Grenzzaun I endet der 500 m-Schutzzstreifen

Westlich des Grenzzauns I befand sich bis zur eigentlichen Demarkationslinie ein weiteres freies Schussfeld, in dem so genannte GAKs (Grenzaufklärer) verdeckt Flüchtlinge oder Grenzverletzer, also Personen, die unbewusst oder bewusst den Bereich westlich des Grenzzauns I betreten hatten, zu verhaften oder zu erschießen, wie im Fall Kurt Lichtenstein und Michael Gartenschläger geschehen.

Zonengrenze

Gelang es einem Flüchtling die Demarkationslinie zu erreichen und in Richtung Deutschland zu übertreten, konnte es immer noch passieren, dass die SED-Schergen weiterhin ihre Schusswaffen einsetzen, obwohl die Schuisswaffengebrauchsbestimmung keinen Beschuss der Bundesrepublik erlaubte. Inoffiziell hieß es aber, dass wenn keine Person in Sichtweite ist, die diesen Verstoß melden könnte, die Grenzverletzer auch auf Bundesgebiet zu vernichten und das Opfer in den Friedensstaat DDR zurückzuholen.

Die Demarkationslinie - die eigentlichen Grenze -  war markiert mit Grenzsteinen und Grenzpfählen der DDR sowie Hinweisschildern der Bundesrepublik Deutschland mit den Aufschriften HALT! HIER ZONENGRENZ oder „ACHTUNG! ZONENGRENZE″.

 


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