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2. Planung, Organistion, und Einsatzgrundsätze

Die Planung des Einsatzes der FHG hat monatlich in Verantwortung der KC zu erfolgen. Dazu sind die FHG-Beratungen bis zum 10. des laufenden Monats durchzuführen, die Pläne des Einsatzes der FHG bis zum 15. des laufenden Monats zu erarbeiten.

Folgende Schwerpunkte sind bei der Planung zu beachten:

- Lage der Staatsgrenze

- Schwerpunkttage / Schwerpunktzeiten

- (der Einsatz an Tagen vor arbeitsfreien Tagen, wie Freitag, Samstag oder an Vorfeiertagen hat überwiegend (mindestens 60%) in der Schwerpunktzeit 23.00 Uhr – 03.00 Uhr zu erfolgen).

- besondere Sicherungsperioden

- gesellschaftliche Höhepunkte

- Besonderheiten im Territorium

Der Dienst ist zu organisieren:

- paarweise in Uniform oder Zivil
- Gruppen bis zu 6 FHG

- Kombiniert mit einem AGT

- zu Komplexeinsätzen in ZW mit der DVP oder zur Raumsuche für 1 – 2 Stunden im Grenzgebiet.

Es ist zu sichern, dass jeder zum Grenzdienst vorgesehene FHG monatlich 6 - 8 Stunden zum Einsatz kommt.

Der FHG der Kategorie 4b sind spezifische, auf die Person abgestimmte Aufgaben zuzuordnen, z. B. Aufklärung und Kontrolle von Unterschlupfmöglichkeiten, Baustellen, Objekte, Anlagen, in der Höhe des Wohnortes bzw. berechenbare Aufgaben für oder in der Einheit.

Die erreichten Ergebnisse sind monatlich nach Art und Zeitumfang zu melden. Alle diese Maßnahmen sind in der politisch-ideologischen Arbeit im Erziehungsprozess der Grenzsoldaten zu nutzen.

Außerplanmäßige Einsätze der FHG sind lückenlos nach Zeit, Ort und ebenfalls monatlich zu melden.