3. Ausbildung/Maßnahmen
Die Ausbildung erfolgt gemäß FHG-Ordnung 018/9/001 zweimal im Ausbildungsjahr zentral im Truppenteil.
1. AHJ 88/89: am 31. März 1989
2. AHJ 88/89: am 03. November 1989
An diesen Ausbildungstagen ist durchzuführen:
- aktuell-politische Lageinformation
- Schießausbildung, Grenzdienstausbildung
- Sanitätsausbildung
- Nahkampfausbildung
- Auswertung der erreichten Ergebnisse
In die Ausbildung sind ausgewählte FHG mit eigenständigen Beiträgen in Form von Vorträgen, sowie die Besichtigung von Technik oder der Besuch von Einrichtungen einzubeziehen.
Für die Planung, Organisation und Durchführung des Schießens sind die KC verantwortlich während der Herauslösung zur Gefechtsausbildung.
In den monatlichen Beratungen sind Ausbildungsmaßnahmen zu inhaltlichen Fragen des Grenzgesetzes, Dokumente zum Betreten u. ä. durchzuführen und nachzuweisen.