5. Januar 1987
Signatur: Ag 117/XXVI-06/1231-83 VVS-Nr.: A 454 234
MINISTERRAT
ORDNUNG Nr. 018/9/001
des Ministers für Nationale Verteidigung
über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR
– FHG - ORDNUNG –
vom 08.04.1983
Einführungsbestimmungen zur Ordnung Nr. 018/9/001
1. Die Ordnung Nr. 018/9/001 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR
- FHG-Ordnung -
wird erlassen und tritt an 01.06.1983 in Kraft.
Gleichzeitig damit treten außer Kraft:
a) die ORDNUNG Nr. 018/9/656 das Stellvertreters des Ministers und Chefs der Grenztruppen der DDR über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen
- FHG-Ordnung - von 01.03.1980;
b) die ORDNUNG Nr. 211/9/600 des Stellvertreters des Ministers und Chefs der Volksmarine über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen in Bereich der 6. Grenzbrigade/Küste - FHG-Ordnung – vom 20.03. 1982.
2. Militärische Bestimmungen, die dieser Ordnung widersprechen, sind bis zum 01.07.1983 zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.
3. Der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR hat die für die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR durch Angehörige der Grenzaufklärung erforderlichen militärischen Bestimmungen zu erlassen.
4. Für die Kontrolle der Durchsetzung und Einhaltung dieser Ordnung sind entsprechend ihrer Zuständigkeit der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR und der Stellvertreter des Ministers und Chef der Volksmarine verantwortlich.
Berlin, den 8.4.1983
Hoffmann (Armeegeneral)
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