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5. Januar 1987

 
Vertrauliche Verschlußsache! VVS-Nr. A 454 234, 17. Ausfertigung = 22 Blatt
Signatur: Ag 117/XXVI-06/1231-83 VVS-Nr.: A 454 234

MINISTERRAT

DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
 

ORDNUNG Nr. 018/9/001

des Ministers für Nationale Verteidigung
über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR

– FHG - ORDNUNG –

 

vom 08.04.1983

 

Einführungsbestimmungen zur Ordnung Nr. 018/9/001

 

1. Die Ordnung Nr. 018/9/001 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR

 

- FHG-Ordnung -

 

wird erlassen und tritt an 01.06.1983 in Kraft.

 

Gleichzeitig damit treten außer Kraft:

 

a) die ORDNUNG Nr. 018/9/656 das Stellvertreters des Ministers und Chefs der Grenztruppen der DDR über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen

 

- FHG-Ordnung - von 01.03.1980;

 

b) die ORDNUNG Nr. 211/9/600 des Stellvertreters des Ministers und Chefs der Volksmarine über die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen in Bereich der 6. Grenzbrigade/Küste - FHG-Ordnung – vom 20.03. 1982.

 

2. Militärische Bestimmungen, die dieser Ordnung widersprechen, sind bis zum 01.07.1983 zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.

 

3. Der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR hat die für die Arbeit mit den freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR durch Angehörige der Grenzaufklärung erforderlichen militärischen Bestimmungen zu erlassen.

 

4. Für die Kontrolle der Durchsetzung und Einhaltung dieser Ordnung sind entsprechend ihrer Zuständigkeit der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR und der Stellvertreter des Ministers und Chef der Volksmarine verantwortlich.

 

Berlin, den 8.4.1983

 

Hoffmann (Armeegeneral)