Anlage zur vorstehenden Ordnung

Ordnung über die Verleihung der

„Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“

§ 1

Die „Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“ (nachfolgend Medaille genannt) wird für langjährige, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik verliehen.

§ 2

(1) Die Medaille wird verliehen an

a) Personen, die a1s freiwillige Helfer der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik,

b) Personen, die im Grenzgebiet an der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik als freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei

tätig sind.

(2) Die Verleihung der Medaille erfolgt in 6 Stufen

- für 5jährige

- für 10jährige

- für 15jährige

- für 20jährige

- für 25jährige

- für 30jährige

treue Dienste als freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik.

(3) Bei der erstmaligen Verleihung wird die Medaille in der entsprechenden höchsten Stufe verliehen.

§ 3

Zur Verleihung der Medaille gehört eine Urkunde

§ 4

(1) Die Verleihung der Medaille erfolgt nach Vollendung der im § 2 Abs. 2 festgelegten Zeit der Pflichterfüllung

a) Für die im § 2 Abs. 1 Buchstabe a Genannten

durch den Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik anlässlich des Tages der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik.

b) Für die im § 2 Abs. 1 Buchstabe b Genannten

durch den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei anlässlich des Tages der Deutschen Volkspolizei.

(2) Die Überreichung der Auszeichnung kann delegiert werden.

§ 5

(1) Die Medaille ist rund, für 5- und 10jährige Tätigkeit bronzefarben, für 15- und 20jährige Tätigkeit silberfarben, für 25- und 30jährige Tätigkeit goldfarben und hat einen Durchmesser von 35 mm. Auf der Vorderseite befindet sich die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik und darunter die Worte „FÜR TREUE DIENSTE“, links und rechts davon 1 Eichenblatt umgeben mit den Worten „FREIWILLIGER HELFER BEIM SCHUTZ DER STAATSGRENZE DER DDR“. Auf der Rückseite befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben mit den Worten „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT und 2 Lorbeerzweige.

(2) Die Medaille wird an einer rechteckigen Spange getragen, die mit grünem Band bezogen ist. In das Band sind linksseitig bei der Medaille für 5jährige 1 roter, für 10jährige 2 rote, für 15jährige 1 silberfarbener, für 20jährige 2 silberfarbene, für 25jährige 1 goldfarbener und für 30jährige Tätigkeit 2 goldfarbene Längsstreifen eingewebt.

(3) Die Metallspange ist zugleich Interimsspange.

 


Quelle: Archiv-Berliner-Mauer. OCR, Textbearbeitung und screengerechte Darstellung Ralf Gründer