Die freiwilligen Helfer, die der Deutschen Grenzpolizei mit Hilfepolizeivollmacht zur Verfügung standen, sind seit 15.9.1961 den örtlichen Einheiten des Kommandos Grenze der Nationalen Volksarmee angegliedert. Sie haben Ausbildung an Infanteriewaffen und mindestens 12 Stunden Dienst im Monat. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sog. „Schwerpunkten", dies ist ein Sonderzweig des Spitzelwesens. Zugleich stehen die G. dem Kommando Grenze für Einsätze zu Verfügung.

Eine VO über die G., die der Ministerrat am 5.6.1958 erlassen hatte, ersetzte er am 16.3.1964 durch eine ähnliche, die auch Volkspolizeihelfer behandelt. Gemäß dieser VO ist a) nicht mehr die Vollendung des 17., sondern des 18.Jahres Voraussetzung für G.; b) kann die Eingliederung in die G. auch auf Vorschlag einer Partei oder Massenorganisation erfolgen (d. h. unter Druck!). [326, 345]

{iframe width="550" height="245"}extern/amazon_grenztruppen.html{/iframe}

 


Tipp: SBZ von a-z, Ein Taschen- und Nachschlagebuch über die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands, Hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Neunte überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965