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Aufgaben der „Grenzbrigaden“

Die Sicherung und Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs über die Grenzen nach dem freien Teil der Stadt - Berlin auf der Straße, auf den Schienen- und dem Wasserwege sowie die Verhinderung der „Republikflucht“ sind die Aufgaben der Grenzbrigaden.

In der vom „Ministerium für Nationale Verteidigung“, herausgegebenen Dienstvorschrift sind die für die Erfüllung dieses Auftrags festgelegten Pflichten und Aufgaben in allen Einzelheiten aufgeführt. In der bis vor kurzem gültigen DV-30/9 hieß es hierzu u.a.

„Der Angehörige des Grenzpostens (Gruppe von 2 oder mehreren bewaffneten Angehörigen der Grenztruppen) hat insbesondere unter allen Bedingungen und zu jeder Tageszeit Grenzverletzer festzustellen, vorläufig festzunehmen und wenn notwendig, entsprechend den Bestimmungen über den Gebrauch der Schusswaffe zu handeln;

die Geländeverhältnisse im eigenen Grenzabschnitt und im gegenüberliegenden Grenzgebiet, die zur Grenze führenden Wege und Straßen, unterirdische Anlagen und deren Zugänge, Schuppen, Ruinen, Kellerräume u.a. nicht bewohnte Bauten, die Grenzverletzern als Unterschlupf dienen können, genau zu kennen;

selbstständig den Kampf zu führen, wenn der Gegner mit Waffengewalt in seinen Postenbereich eindringt und seinen Postenbereich unter Einsatz seines Lebens auch gegen einen zahlenmäßig überlegenen Gegner zu verteidigen.

Der „Postenführer“ (Führer eines „Grenzpostens“ hat

„bei der vorläufigen Festnahme und Durchsuchung von Grenzverletzern aus einer Deckung heraus, die die vorläufige Festnahme und Durchsuchung durchführenden Grenzposten zu sichern und bei der Zuführung Festgenommener ununterbrochen bereit zu sein, einen plötzlichen Angriff der vorläufig Festgenommenen abzuwehren oder einen Fluchtversuch zu verhindern;

gemeinsam mit den ihm unterstellten Posten den befohlenen Postenbereich gegen jegliche Angriffe bewaffneter Kräfte unter Einsatz seines Lebens zu verteidigen und den Gebrauch der Schusswaffe entsprechend zu befehlen.“


(zitiert nach „Ring um Berlin“, von Polizeihauptkommissar Heinz Hackbarth, in „Die Polizei", Köln, 8.5.1965)