Die hier interessierenden Bestimmungen sind wie folgt abgefaßt:

„IX. Der Gebrauch der Schußwaffe

114. ...

115. Die Wachen und Grenzposten der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee an der Staatsgrenze zu Westdeutschland und Westberlin haben in Erweiterung der Bestimmungen zu Ziffer 114 die Waffe in folgenden Fällen anzuwenden:

...

- zur vorläufigen Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf

„Halt - Grenzposten – Hände hoch!“

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oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze zur Deutschen Demokratischen Republik zu durchbrechen und keine andere Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme besteht,

...

117. (1) Der Gebrauch der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Er ist nur dann zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben oder dann, wenn es aufgrund der Lage nicht möglich ist, andere Maßnahmen zu treffen.

...“

Im Anschluß erging mit Wirkung vom 1. Mai 1967 die weitere DV-30/10 des Ministeriums für Nationale Verteidigung aus dem Jahr 1967 über „die Organisation und Führung der Grenzsicherung in der Grenzkompanie". Damit trat die oben aufgeführte DV-30/10 aus dem Jahr 1964 außer Kraft.

Die DV-30/10 aus dem Jahr 1967 hatte - soweit hier interessierend - folgenden Inhalt:

„XI. Der Gebrauch der Schußwaffe

203. ...

204. Die Wachen und Grenzposten der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee an der Staatsgrenze zu Westdeutschland, Westberlin und im Küstenbereich haben in Erweiterung der Bestimmungen zu Ziffer 203 die Waffe in folgenden Fällen anzuwenden:

...

- zur vorläufigen Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf den Anruf "Halt - Grenzposten - Hände hoch!" oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zu durchbrechen, und keine andere Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme besteht, ...

206. (1) Der Gebrauch der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Er ist nur dann zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben oder dann, wenn es aufgrund der Lage nicht möglich ist, andere Maßnahmen zu treffen.

...“

1972 gab der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen (StMCGT) die DV-318/0/002

„über den Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze“

heraus, die die DV-30/10 aus dem Jahre 1967 außer Kraft setzte und ab dem 1. Dezember 1972 gültig war.

Die in dieser Dienstvorschrift unter IX. getroffenen Regelungen zum Gebrauch der Schußwaffe decken sich im wesentlichen mit dem Inhalt der bereits aufgeführten Dienstvorschriften. Unter IX Nr. 231 ist darüber hinaus ausdrücklich angeordnet:

„Der Gebrauch der Schußwaffe ist grundsätzlich mit „Halt! Grenzpostens Hände hoch!“ anzukündigen. Wird der Aufforderung keine Folge geleistet, ist ein Warnschuß abzugeben. Bleibt auch diese Warnung erfolglos, sind gezielte Schüsse abzugeben.“

Soweit hier bekannt ist, trat am 1. Dezember 1974 die letzte vom Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen in diesem Zusammenhang herausgegebene Dienstvorschrift in Kraft.

Es handelt sich dabei um die DV-018-0/007 über den Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzbataillon 1974 -.

Der Zeitpunkt der Außerkraftsetzung dieser DV ist hier noch nicht bekannt. Sie hat soweit einschlägig - folgenden Inhalt:

 


Tipp: Lit.-Tipp 1: Siekmann, Hanno
Das Unrechtsbewusstsein der DDR-"Mauerschützen" / von Hanno Siekmann. - Berlin : Duncker und Humblot, 2005. - 222 S. ; 23 cm.
(Schriften zum Strafrecht ; 163) Zugl.: Bielefeld, Univ., Diss., 2003.
ISBN 3-428-11451-5
Lit.-Tipp 2: Seidel, Knut
Rechtsphilosophische Aspekte der "Mauerschützen"-Prozesse / von Knut Seidel. - Berlin : Duncker & Humblot, 1999. - 311 S. ; 24 cm.
(Schriften zur Rechtstheorie ; H. 189) Zugl.: Saarbrücken, Univ., Diss., 1998.
ISBN 3-428-09748-3
Lit.-Tipp 3: Roggemann, Herwig
Systemunrecht und Strafrecht : am Beispiel der Mauerschützen in der ehemaligen DDR / Herwig Roggemann. - Berlin : Berlin-Verl. Spitz, 1993. - 167 S. ; 21 cm. (Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin ; 28)  Literaturverz. S. 72 - 75.
ISBN 3-87061-412-9
Tipp 4: Huhn, Diether
Mauerschützen : 2 Vorlesungen über d. Landgericht Berlin u.a. / von Diether Huhn. - Berlin : Fachhochschule f. Verwaltung u. Rechtspflege, Dekan d. Fachbereichs 2, 1992. - 51 S.
(Beiträge aus dem Fachbereich 2 / Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, FB 2 (Rechtspflege) ; 10)