Auszug aus dem Befehl des Chefs der SMA (1) für das Bundesland Sachsen, datiert: 04.12.1946

Dresden

Betr.: Den Schutz der tschechoslowakischen und polnischen Grenzen des BL Sachsen

Ich befehle:

...

5. Die Posten des deutschen Grenzschutzes sowie die Bezirks- und Abschnittsinspektionen des Grenzschutzes sind in operativer Hinsicht nur den entsprechenden Militärbefehlshabern zu unterstellen.

6. Personen, die unrechtmäßig die Grenze überschreiten sowie die bei ihnen sichergestellten Vermögenswerte (Autos, Wertgegenstände, Waffen und übriges Sachbeweismaterial) sind von den Militärwachen und von den Posten der deutschen Grenzpolizei an die entsprechenden Instanzen gemäß der Instruktion vom 25. November 1946 über den Schutz der tschechoslowakischen und polnischen Grenzen weiterzuleiten.

7. Für die Bewaffnung des Personalbestandes der deutschen Grenzpolizei sind Karabiner mit dem Kaliber 7,92 einzuführen.

Die Richtlinien für die Anwendung der Waffen durch die deutsche Grenzpolizei sind in einer Spezialinstruktion vom 23.11.46 festgelegt.

Der Präsident der Landesverwaltung Sachsen, Herr Dr. Friedrichs, hat:

a) Den Grenzwachen zur Erstellung von Wällen, Gräben und Stachelverhauen nach ihren Angaben Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.

b) Dem Grenzschutz die Gebäude der ehemaligen Zollposten an der Grenze der Tschechoslowakei zur Verfügung zu stellen.

c) Räumlichkeiten für die Unterbringung der Dienststellen des Grenzschutzes an der polnischen Grenze sowie Räumlichkeiten für den Grenzschutz und seine Familien an der gesamten Grenze zur Verfügung zu stellen.

d) Für die Versorgung der Ämter der deutschen Grenzwache und des Personalbestandes mit Brennstoff in der Saison 1946/47 zu sorgen.

e) Dem Personalbestand der Grenzpolizei, deren Wohnungen an ihren früheren Arbeitsplätzen zu bewahren.

f) Die Versorgung des Personalbestandes der Grenzpolizei mit allen Arten von Lebensmitteln, Geld und Sachlieferungen gemäß dem Etat der Grenzpolizei vom 23.11.46 einzurichten.

g) Sein Gutachten über das Ausmaß der prozentuellen Zuschläge zum Gehalt der Grenzpolizei im Zusammenhang mit dem Gesuch des Polizeipräsidenten, Herrn Hoffmann, vorzulegen.

h) Bis zum 15. Dezember 1946 bei den Bezirks-Polizeipräsidien in Chemnitz, Dresden und Bautzen Untersuchungsgefängnisse für je 100 Personen für die illegalen Grenz-Übertreter einzurichten.

Der stellvertretende Chef der SMA für das BL Sachsen - Generalmajor Dubrowski

Der Stabschef der SMA f.d. BL Sachsen - Garde-Generalmajor Dudorow

Für die Richtigkeit des Auszuges:

Für den Kanzleichef der Verwaltung der SMA f.d. BLS,

Gardemajor Bjelousow

gez. Unterschrift


Tipp: Befehl des sowjetischen Stadtkommandanten zum Aufbau einer Stadtpolizei, des Gerichtswesens und der Staatsanwaltschaft. In: Berlin : Chronik der Jahre ... / hrsg. im Auftrag des Senats von Berlin, bearb. vom Landesarchiv Berlin, Abteilung Zeitgeschichte. Gesamtl. Albrecht Lampe. - S. 250

Tipp: Grewe, Wilhelm
Ein Besatzungsstatut für Deutschland : die Rechtsformen der Besetzung / Wilhelm Grewe. - Stuttgart : Koehler, 1948. - 233 S.

FN (1) SMA: Abk. für Sowjetische Militäradministration in Deutschland