Der Tod eines jungen Mannes vor den Augen der Weltöffentlichkeit
„Kein Verbrechen bleibt ungesühnt!″ Der Berliner Senat lies durch das „Studio am Stacheldraht″ diese Sichtagitation aufstellen. Jahre später ist von „Sühne″ keine Rede mehr. Tatbestände der unterlassenen Hilfeleistungen mit Todesfolgen bleiben ungesühnt und kaltblütige Morde wurden bestraft wie Eierdiebstahl! Quelle: Berliner-Mauer-Archiv.de
Am 17.08.1962, gegen 14.15, versuchten zwei junge Männer während ihrer Mittagspause aus dem sowjetischen Besatzungssektor (SBS) in Ostberlin-Mitte, Zimmerstraße, im Bereich zwischen der Charlotten- und Markgrafenstraße nach Berlin (West) zu flüchten.
Zur Fluchtverhinderung setzten Grenzpolizisten (Grepo) der DDR ihre Schusswaffen ein. Dem Maurer Helmut Kulbeik gelang, den an dieser Stelle nur 20 bis 30 Meter breiten Todesstreifen zu durchrennen, die Mauer zu überwinden und den Westberliner Stadtteil Kreuzberg unverletzt zu erreichen. Der 18jährige Peter Fechter hingegen blieb, nachdem die ersten Schüsse gefallen waren, „wie angewurzelt stehen″. Dennoch schossen die Grepos weiter und trafen den Flüchtling in Bauch und Rücken.
Zitat: Dabei wurden sie von den Grenzposten, dem dort als Postenführer eingesetzten Zeugen F. sowie dem als Posten eingesetzten Zeugen S., bemerkt und sofort gezielt unter Beschuß genommen. Durch die Schüsse wurde das ebenfalls in diesem Bereich eingesetzte Postenpaar, das aus den Zeugen Sch. und B. bestand, aufmerksam. Der Zeuge Sch. sprang, nachdem er einen Feuerstoß auf die Flüchtenden abgegeben hatte, in den zu den Sperranlagen gehörenden Graben und gab alsdann ebenfalls gezieltes Feuer.*
Schwerverletzt brach Peter Fechter an der Vorderlandmauer zusammen. Dort ließen ihn die Grepos fast eine Stunde lang hilflos liegen. Später wurde ermittelt, dass die Grepos 35 Schuss auf die jungen unbewaffneten Männer abgegeben hatten.
Aber auch die westlichen Alliierten, die das Recht hatten, jederzeit und an jedem Ort den sowjetischen Besatzungssektor zu betreten, blieben untätig. Es war ihnen bekannt, das es den Grepos strengstens untersagt war, auf westliche Alliierte zu schießen. Die westlichen Schutzmächte kannten die DDR nicht als souveränen Staat an. Wären sei beschossen worden, hätte daraus ein ernsthafterer Konflikt zwischen den westlichen Alliierten und der sowjetischen Besatzungsmacht entstehen können, der nicht ohne Folgen für die SED geblieben wäre.
Lediglich die Westberliner Presse klettere auf das Aussichtspodest an der Mauer und dokumentierte den langsamen Tod des jungen Mannes. Vor Ort waren der Fotograf der Bild Zeitung Wolfgang Bera und der Freie Kameramann Herbert Ernst.
Erst gegen 15.10 Uhr wurde der schwerverletzt am Mauersockel Liegende geborgen und dem VP-Krankenhaus zugeführt. Bedienstete des Krankenhauses bestätigten gegen
17.00 Uhr, dass Peter Fechter verstorben war.
Acht Jahre nach dem Fall der SED, im März 1997, verurteilte das Landgericht Berlin die Todesschützen: Rolf F. erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, Erich Sch. von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Leider hielt es die bundesdeutsche Justiz nicht für nötig, die Täter für die unterlassene Hilfeleistung zur Rechenschaft zu ziehen. Peter Fechter musste sterben, weil ihm nach dem Beschuss nicht geholfen wurde! Diese Unterlassung war der zweite Mordanschlag auf den Wehrlosen.
* Quelle: Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht, Schwurgerichtsanklage gegen Erich Honecker, Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht wegen gemeinschaftlicher Tötung, ohne Mörder zu sein, Berlin, 12. Mai 1992, Fall 4, S. 585/86.