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Der „Antifaschistische Schutzwall″ fotografiert von den sogenannten Grenztruppen der DDR

Einzelfälle des Schußwaffengebrauchs vom 15. Oktober 1961 bis zum 5. Februar 1989

Fall 3 (Horst Frank)

Der am 7. Mai 1942 geborene Gärtner Horst Frank sowie der am 21. April 1945 geborene Maurer Detlef W. verabredeten für den 28. April 1962 ihre Flucht nach Berlin (West).

Mit dem Bus fuhren beide am Abend des genannten Tages nach Schönholz. Nördlich der Klemkestraße durchquerten sie kurz nach 20.00 Uhr eine Laubenkolonie und gelangten zu einem Feld mit freier Sicht nach Berlin (West). Im Bereich Vereinssteg / Neuer Steg durchschnitten sie mit einer Drahtschere das erste Sperrelement, krochen  hindurch und robbten über das ca. 80 m breite Feld zum Stacheldraht. Zunächst ließen sie sich vor dem Stacheldraht in den Laufgraben fallen und warteten ca. eine Viertelstunde. Alsdann versuchten sie das letzte Sperrelement zu überwinden. Dabei wurde zumindest Horst Frank durch die eingesetzten Grenzposten, die Zeugen Lothar F. und Günter G. bemerkt. Nach Abgabe eines Zielschusses durch den Zeugen F. gaben, als Horst Frank seinen Fluchtversuch offensichtlich fortsetzte, die Zeugen Günter G.  4 und Rolf K. 2 gezielte Schüsse ab.

Horst Frank blieb schwerverletzt zwischen dem 2. und 3. Grenzzaun liegen. Dem Zeugen Detlef W. war zwischenzeitlich die Flucht gelungen.

Horst Frank wurde dem Krankenhaus der Deutschen Volkspolizei zugeführt, wo er bei einer Notoperation infolge des erlittenen Bauch- bzw. Brusthöhlendurchschusses mit Darm- und Lungenverletzung am 29. April 1962 um 03.30 Uhr verstarb.

Die Zeugen F., G. und K. wurden für ihr Verhalten belobigt.

 


Quelle: Schwurgerichtsanklage 2 Js 26/90, Seite 585/6, Abschrift von Kopie des Originals durch Ralf Gründer)