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Schließlich spricht auch die Geheimhaltung der die Schusswaffengebrauchsbestimmungen erweiternden DV 30/10 für die Kenntnis von der Rechtswidrigkeit dieser Vorschrift. NN-Erlasse pflegen geheim zu bleiben, weil politischer Widerspruch zu fürchten ist; diese Furcht aber läßt auf die Erkenntnis schließen, der Befehl widerspräche dem Recht.

Nein, der Einwand, der NVA-Soldat - in seiner Rechtsordnung gefangen könne diese allgemeinen Rechtssätze nicht kennen, noch weniger sie befolgen, überzeugt angesichts dieser Tatsache nicht.

Lassen Sie mich schließen und zusammenfassen:

a.) Die Strafrechtspflege der Bundesrepublik hat nach den Verfassungsgrundsätzen und der allgemeinen Rechtslage die SBZ als Inland zu betrachten.

b) Dort gilt zwar eigenes Recht, aber nur soweit es nicht gegen den Kernbereich des Rechts verstößt.

c) das Paßgesetz ist rechtswidrig, ebenso die Schußwaffengebrauchsbestimmungen, weil sie sowohl gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wie gegen das Grundrecht der freien Lebensgestaltung und der Freizügigkeit verstoßen.

d) Paßgesetz und Schußwaffengebrauchsbestimmungen können als Erlaubnisnormen die strafbare Tötung von Flüchtlingen nicht rechtfertigen. Diese bleibt strafbares Unrecht.

Noch ein Satz:

Nach dieser Feststellung bleibt auch die Arbeit der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter gerechtfertigt, in der Strafverfolgung mindestens für das Schießen auf Flüchtlinge, in der Registrierung schlechthin für alles Unrecht, das in der SBZ geschieht. Der Sinn des Strafens, der wohl allein in der Verhinderung von Straftaten durch Abschreckung liegen kann, erfüllt sich in der Arbeit der Zentralen Erfassungsstelle, wenn wir jährlich auch nur wenige Schützen davon abhalten können, einen Flüchtling zu töten, dann hätte sich allein diese Arbeit gelohnt.

 


Quelle: Politisches Archiv des Auswärtigen Amt, Bestand B38-IIA1, Band 193, Blatt 134-158; ursprüngliche Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Königsteiner Kreises, Heft 11, 1967, Nov.

Texterkennung und screengerechte Darstellung Ralf Gründer.