Anordnung der Splitterminen in Bereichen mit abknickender Grenzlinie

Wären die Todesautomaten gegen Aggressoren aus dem Westen gerichtet gewesen, hätten die Mordautomaten „feindwärtig″ montiert werden müssen.

Damit In Richtung „Grenzknick″ detonierende Mordautomaten nicht den Sperrzaun I beschädigten und Projektile Personen westlich des Zaunes verletzten, sollten drei Felder unvermint bleiben. Die Detonationskraft reichte demzufolge nicht aus, den Streckmetallzaun nach einer Entfernung von 9 Metern zu durchschlagen und dann noch die  Energie aufzuweisen, um Personen zu schädigen.

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Quelle:Schwurgerichtsanklage, Generaloberst a. D. Klaus-Dieter Baumgarten, Generaloberst a. D. Karl Leonhardt, Generalmajor a. D. Heinz-Ottomar Thieme, Generalmajor a. D. Günter Gabriel, Generalleutnant a. D. Gerhard Lorenz, in: 2 Js 15/95, 20.10.1993