Wären die Todesautomaten gegen Aggressoren aus dem Westen gerichtet gewesen, hätten die Mordautomaten „feindwärtig″ montiert werden müssen.
Damit In Richtung „Grenzknick″ detonierende Mordautomaten nicht den Sperrzaun I beschädigten und Projektile Personen westlich des Zaunes verletzten, sollten drei Felder unvermint bleiben. Die Detonationskraft reichte demzufolge nicht aus, den Streckmetallzaun nach einer Entfernung von 9 Metern zu durchschlagen und dann noch die Energie aufzuweisen, um Personen zu schädigen.
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Quelle:Schwurgerichtsanklage, Generaloberst a. D. Klaus-Dieter Baumgarten, Generaloberst a. D. Karl Leonhardt, Generalmajor a. D. Heinz-Ottomar Thieme, Generalmajor a. D. Günter Gabriel, Generalleutnant a. D. Gerhard Lorenz, in: 2 Js 15/95, 20.10.1993