Das „Berlin-Abkommen”, auch „Vertrag über Berlin” genannt, kam auf Initiative der Bundesregierung zustande. Das das erste Treffen fand am 26.03.1970 im Gebäude des Alliierten Kontrollrates statt.
Die innerdeutschen Gespräche über die Berlinproblematik führten für die Bundesrepublik Deutschland
Egon Bahr (damals Staatssekretär im Bundeskanzleramt)
und für die DDR
Michael Kohl (damals Staatssekretär beim Ministerrat)
Die Botschafter der Westmächte in der Bundesrepublik
- Jean Sauvagnargues (Fr)
- Sir Roger Jackling (UK)
- Kenneth Rush (USA)
verhandelten mit dem sowjetischen Botschafter in der DDR
- Pjotr Abrassimov (UdSSR)
Diese Herren verbrachten insgesamt 33 Gesprächsrunden mit ca. 152 Konferenzstunden zusammen, um die Ergebnisse der Expertengespräche in ein durchführbares Abkommen zu verwandeln.
Diskutiert wurden die Fragen des
- Rechtsstatus der geteilten Stadt
- Zugang und Besuchsverkehr
- Verhältnis der Bundesrepublik zu Berlin (Westsektoren)
Vereinbart wurde
a: die Verantwortlichkeit und Rechte der Vier Mächte für Berlin
b: eine Erleichterung des Transitverkehrs
c: der Status von Berlin.
zu a: Die westlichen Siegermächte haben das Recht auf Anwesenheit in Berlin
zu b: Abschluss der Transit-Regelung am 11.12.1971
Im Dokument „Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besuchsverkehrs“ wird in den Westsektoren wohnenden Berlinern ein Aufenthalt in Ostberlin und der Zone von insgesamt 30 Tagen pro Jahr genehmigt. Zudem können West-Berliner bei Vorliegen von besonderen Anlässen weitere Aufenthaltsgenehmigungen bei den Zonenbehörden beantragen. Weiterhin verpflichten sich die sowjetzonalen Behörden, auf Festnahmen und Rückweisungen im Transitverkehr zu verzichten. Lediglich bei begründetem Verdacht des Missbrauchs der Transitwege wollen die Zonenorgane aktiv werden.
zu c: Berlin ist kein Teil der Bundesrepublik und darf nicht von Bonn regiert werden. Deshalb setzte der Berliner Senat alles daran, die Bindungen an die Bundesregierung so vielgestaltig wie möglich auszubauen und zu verstärken. In der westlichen Betrachtungsweise lag Berlin demzufolge nicht auf dem Territorium der DDR, sondern war eine unabhängige Insel. Der Regierende Bürgermeister von Berlin war demzufolge Regierender Bürgermeister von Gross-Berlin. Die Zonenbehörden reklamierten natürlich Berlin als zur DDR gehörig. Diese Streitereien sollten beigelegt werden, was freilich nicht gelang.
Nach der Paraphierung ergab sich jedoch, das, unabhängig von einigen Verbesserungen, die grundsätzlichen Berlin-Probleme noch lange nicht gelöst waren. Schikanen der Zonenbehörden waren nach wie vor an der Tagesordnung und der Schusswaffengebrauch an den Demarkationslinien zwischen Ost und West wurde durch sowjetzonale „KZ-Wächter“ uneingeschränkt forgesetzt.
Das Viermächte-Abkommen besteht aus folgenden Teilen:
Präambel (Abschrift)
Teil I : Allgemeine Bestimmungen
Teil II : Bestimmungen, die die Westsektoren betreffen
a) Transitverkehr
b) Verhältnis zur Bundesrepublik
c) Kommunikation mit der Umgebung, Gebietsaustausch
d) Interessenvertretung im Ausland
- Anlage I : ... führt zu den Transitabkommen
- Anlage II : Interpretationsschreiben an den Bundeskanzler
- Anlage III : ... führt zur Reise- und Besuchsregelung, Regelung der Frage von Enklaven durch Gebietsaustasusch, Fragen des Postprotokolls
- Anlage IV : Vereinbartes Verhandlungsprotokoll I + II
Teil III : Schlussbestimmungen
Lit. 1:
Chronik des 20. Jahrhunderts, S. 1037
Lit. 2:
Chronik der Deutschen, S. 1053
Lit. 3:
Berlin Handbuch : das Lexikon der Bundeshauptstadt / Wiss. Red.: Horst Ulrich ; Uwe Prell. Hrsg. vom Presse- u. Informationsamt d. Landes Berlin. Projektleitung: Ernst Luuk. - Berlin : FAB Verl., 1992. - 1548 S. : Ill. - Dass. 2. Ex. 93/819a LS .- Dass. 3. Ex. 93/819b .- Dass. 4. Ex. 93/819c .- Dass. 5. Ex. 93/819d, siehe S. 1304 - 1310