Unter dem Nebentitel

„CDU-Vice Lothar de Maiziére - Im Netz der Stasi“

veröffentlichte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in der Ausgabe Nr. 50 vom 10. Dezember 1990 einen Bericht über besondere Stasi-Zuträger. Ab Seite 30 stehen unter

„Ehrlich, treu, zuverlässig“

folgende Originalzitate:

Zitat:

Acht Jahre lang - so geht es aus Stasi-Akten und Aussagen hervor - hielt sich die Stasi einen Mitarbeiter mit dem Decknamen „Czerny“ ......

Weiter heißt es auf einer „Territorialkartei“ (Findkartei - F 78):

Zitat:

Der Inoffizielle Mitarbeiter (IM) „Czerny, Reg.-Nr. XV/3468 /81, wohnt laut Karteikarte Am Treptower Park 31 - das ist die Adresse des Lothar de Maiziére.

(Abbildung des Hauses von Lothar de Maiziére im Bericht zu sehen)

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Aus der im SPIEGEL abgebildeten Karteikarte ist auch ersichtlich, daß dieser Rechtsanwalt in die Kategorie mit dem Status eines IMB eingestuft wurde. Dazu schreibt der SPIEGEL:

Zitat:

„Czerny“ war in der Stasi-Einschätzung kein gewöhnlicher Inoffizieller Mitarbeiter. .... Als IMB gehörte er zu den Elite-Zuträgern .... und .... trug ihm einen besonderen Status ein.

Auch stand er als „ausgewählter IM“ unter dem besonderen Schutz des MfS.

Weiter heißt es:

Zitat:

Aus der Registriernummer erschließt sich, dass „Czerny“ seit 1981 für die Stasi dienstbar war.

Das passt zeitlich zu den Denunzierungen gegen Willy H. Schreiber „im Sommer 1981“

In dem Bericht steht auch, daß der

Zitat:

.... IMB „Czerny“ ein mehrfach einsetzbarer IM sei, der sowohl für die Abt. XX/4 als auch für die Spionage-Abteilung II tätig war, .... *

Hier schließt sich der Kreis. Denn die, laut BStU-Unterlagen von dem Rechtsanwalt Lothar de Maiziére gegen Willy H. Schreiber gerichteten falschen Denunzierungen „ im Sommer 1981“ wurden handschriftlich von einem Hauptmann der Spionage-Abteilung II aufgezeichnet. **

* Laut BStU: Abt. II ist zuständig u.a. für Spionageabwehr
**Laut BStU: Abt. II ist zuständig u.a. für Spionageabwehr

Zu direkten Nachfragen bei „Czerny“ selbst gibt er als Rechtfertigung an:

.... niemandem geschadet zu haben....

Dabei stellt sich die große Frage, hat er bei dieser Rechtfertigung auch an die erfolgten Konsequenzen aus den Denunzierungen, der dadurch erzwungenen Flucht, der jahrelangen Verfolgung, den Mordversuchen per Auftrag und vielem mehr gedacht? NEIN ! Denn alle diese hinterhältigen, bösartigen und verbrecherischen Handlungen wurden von der STASI und ihren willigen Helfern, den IMB, den IMS, den Quellen und einfachen Zuträgern nicht nur bewusst in Kauf genommen, nein, sie wurden vorsätzlich provoziert!

Quelle der Zitate: DER SPIEGEL Nr. 50 vom 10. Dez. 1990

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Tipp: Die geheimen Anweisungen zur Diskriminierung Ausreisewilliger : Dokumente der Stasi und des Ministeriums des Innern ; Texte / mit Einf. und Anm. hrsg. von Hans-Hermann Lochen ... - 1. Aufl. - Köln : Bundesanzeiger, 1992. - 611 S.
ISBN 3887843371