Das "Friedensschutzgesetz" vom .... diente als staatliches Terrorgesetz, nach dem jeder, dem eine "Straftat" anformuliert werden konnte, für einen gewissen Zeitraum sogar mit der Todesstrafe bestraft werden konnte.
Idee & Kamera: © Ralf Gründer
Dr. Matthias Bath (Staatsanwalt) und Dr. Karl Wilhelm Fricke (Journalist, Autor) berichten über das DDR-"Gesetz zum Schutze des Friedens".
Tipp: ...