Berliner Mauerkunst

... entstand und existierte in der Zeit von September 1961 bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989.

Diese Kunst war dadurch charakterisiert, dass


- sie illegal, d.h. verboten war!

Die Mauer war militiärisches Sperrgebiet der DDR und ihre 
Unverletzbarkeit“ sollte durch ca. 8000 Soldaten der Grenzpolizei bzw. der Grenztruppen der NVA gewährleistet werden. Das wichtigste Element dieser Sperre war der Mensch, der ausgerüstet mit dem Schießbefehl den Auftrag hatte, „Grenzverletzer“ zu „vernichten“.

- sie grenzüberschreitend war!

Graffiteure und Künstler übertraten von West-Berlin aus die Sektorengrenze bzw. die Staatsgrenze der DDR zu Berlin (West)“, um ihr Werk an der Mauer zu realisieren.


- sie spontan und unorganisiert war.

Graffiteure und Künstler agierten auf eigene Initiative, ohne finanzielle Förderung und ohne staatliche  Genehmigung. Ihre Werke unterlagen keiner Zensur. Ob man die Werke der Malwettbewerbe des Museums Haus am Checkpoint Charlie zur Mauerkunst rechnen kann, sei dahingestellt. Sie erfüllen nur das Kriterium des illegalen Überschreitens der 'Grenze' und gegebenenfalls des Agierens an der 'verbotenen Mauer'.



Mit freundlicher Genehmigung der BEWEGT BILDER composition


Post Berlin Wall Art

Unter "Post Berlin Wall Art" verstehe ich Kunst, die nach dem Fall der Mauer, bzw. nach der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 entstanden ist. Die Kunst in der Zeit vom Mauerfall bis zur Vereinigung beider Deutscher Staaten kann auch als Kunst der Wendezeit betrachtet werden.

Zu diesem Zeitpunkt hatte

- die Mauer aufgehört ein militärisches Sperrobjekt zu sein.

- die Kunstaktion an der East Side Gallery war nicht grenzüberschreitend, sie war sogar vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR genehmigt worden. Das Malen an der Mühlenstraße in Friedrichshain war somit legal.

- es war keine spontane Aktion,

... sondern eine organisierte, die einem Presseaufruf des Ideengebers Dave Monty folgend, Künstler zur Teilnahme aufforderte. Teilnehmenden Künstlern wurden Verträge vorlegt, Honorare versprochen und Rechte für fünf Jahre abgeluchst. Vor der Teilnahme mussten Dave Monty Entwürfe vorgelegt werden, die dann ausgewertet wurden; einerseits sollten sich die Gemälde nicht 'beißen', andererseits unterlagen sie einer gewissen Zensur, denn das Ministerium für nationale Verteidigung der DDR wollte keine provokativen Inhalte auf der Mauer sehen.


Tipp: ...