Datum: 17. August 2022
Ort: Besucherzentrum, Bernauer Straße 119, 13355 Berlin

Begrüßung: Dr. Susanne Muhle, Vortrag: Prof. Dr. Gerhard Paul. Mitschnitt: Ralf Gründer, Das freie Dokumentarfilm-Team, Berlin


Bilder schreiben Geschichte: Der Fall Peter Fechter und die visuelle Macht von Fotos

Vortrag von Prof. Dr. Gerhard Paul

„Wie beeinflussen Fotos in der aktuellen Berichterstattung und den sozialen Medien unsere Wahrnehmung? Nach welchen Kriterien werden heute Bilder für eine Veröffentlichung ausgewählt? Wer macht Fotos und kann damit Debatten prägen?"

Veranstaltung: Bilder schreiben Geschichte. Der Fall Peter Fechter und die visuelle Macht von Fotos
Mittwoch, 17. August 2022, 19:00 Uhr

Gedenkstätte Berliner Mauer, Besucherzentrum, Bernauer Straße 119, 13355 Berlin

Einführung: Dr. Susanne Muhle (Projektleiterin Standort Checkpoint Charlie

Peter Fechters Tod wird zum trojanischen Pferd für STASI-Propaganda

Über den Versuch der Bildanalyse verbreiten die Stiftungen Aufarbeitung und Berliner Mauer STASI-Propaganda a lá Ex-STASI-Hauptmann Hagen Koch und Falschaussagen

Stasi-Propaganda - Zitat 1: „... und zudem fürchten auch sie [die Grepos] den Beschuss und zwar durch die westlichen Einsatzkräfte, denn nur drei Monate zuvor war bei einem Fluchtversuch ein DDR-Grenzsoldat tatsächlich bei einem Schusswechsel mit der West-Berliner Polizei durch einen Querschläger ums Leben gekommen.“

Falschaussage - Zitat 2: „Die Uniformierten auf Beras Aufnahme haben vielmehr versucht, wenn auch viel zu spät, dem Angeschossenen zu helfen und ihn aus der Todeszone zu tragen.“

Im Folgenden werde ich darlegen, dass die Verhaltensweisen der sowjetzonalen Grenzpolizisten und -soldaten nicht durch den Westen beeinflusst wurden, sondern vielmehr sozialistische Grenzpraxis darstellten. Auch halfen sie keinen Flüchtlingen, sondern taten alles in ihrer Macht stehende, um sie aus dem Leben zu befördern.

Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit (DDR) sagte noch Ende April 1989 bei einer Dienstbesprechung:

„Ich will überhaupt mal etwas sagen, Genossen, wenn man schon schießt, dann muss man das so machen, dass nicht der Betreffende noch wegkommt, sondern dann muss er eben dableiben bei uns. Ja, so ist die Sache! Was ist denn das? 70 Schuss Ballern und der rennt nach drüben und die machen eine riesige Kampagne. Da haben Sie recht Mensch, wenn man so mies schießt. Sollen sie eine Kampagne machen, das ist alles ... wie hat der gesagt - Hans Albers, schieß das Scheißhaus … [Mielke lacht] ... der Film .... kann man ruhig ein bisschen lustig machen, na klar - hör mal zu Mensch.“

Quelle: Minister Erich Mielke bei einer Dienstbesprechung, April 1989

Diese Einstellung zu Menschen, die nicht „mit ihnen“ waren, gilt für die gesamte Zeit der SBZ/DDR. Sie waren Feinde, schlimmstenfalls Staatsfeinde, die wie Ungeziefer behandelt werden mussten. Ab wann man nicht mehr zu ihnen gehörte, blieb undefiniert, aber wer sich nicht mitschuldig am Verrat an der Menschlichkeit machen wollte, wurde verfolgt.

Zur Beweisführung werden Mordfälle aus Gerichtsakten zu den Mauerschützenprozessen angeführt.

Kommentar 1: „... und zudem fürchten auch sie den Beschuss und zwar durch die westlichen Einsatzkräfte, denn nur drei Monate zuvor war bei einem Fluchtversuch ein DDR-Grenzsoldat tatsächlich bei einem Schusswechsel mit der West-Berliner Polizei durch einen Querschläger ums Leben gekommen.“

Hier wird von Dr. Muhle SED/STASI-Propaganda wiedergegeben. Genau diese Argumentation dozierte der angebliche „Maueraufklärer“ Stasi-Hauptmann a. D. Hagen Koch, der als „Mauerexperte“ im Mauermuseum am Checkpoint Charlie zu einer Schulklasse sprach.

(Siehe dazu: https://www.berliner-mauer.de/hagen-koch/reinhold-huhn-hingerichtet)

Hingegen war es allgemein praktizierte Taktik der sowjetzonalen Grenzpolizei, Flüchtlinge auf keinen Fall durchkommen zu lassen. Waren sie nicht sofort tot, lies man sie liegen und verweigerte ihnen medizinische Hilfeleistungen, bis ihr Tod unumgänglich war. Dies kann z. B. an den Fällen von Hans-Dieter Wesa, Silvio Proksch, Michael-Horst Schmidt und Dieter Wohlfahrt exemplarisch belegt werden. Sie verbluteten nach Beschuss und Verweigerung von medizinischen Hilfeleistungen, ohne das westliche Beobachter vor Ort waren, um sie zu fotografierten, zu filmten oder – welch Unsinn – mit Waffen zu bedrohen. Auf das letzte SED-Opfer an der Mauer, Chris Gueffroy, wurde - als dieser schwerverletzt am Boden lag - von einem auf ihm knienden Offizier der Grenztruppen eingeschlagen.

Deshalb muss konstatiert werden, dass sie nicht aus Angst Hilfe verweigerten, sondern dass es ihr erklärtes Ziel war, Flüchtlinge auf jeden Fall sterben zu lassen. Im Fall von Peter Fechter hatten sie das Pech, dass die Flucht bei Tageslicht geschah und dass durch die Schüsse sich zufällig in der Nähe aufhaltende Journalisten aufmerksam wurden und zum Ort des Geschehens eilten und dadurch zu Zeugen des Verbrechens an der Menschlichkeit wurden.

Aber auch bei der STASI gab es eine zweite, von Hagen Kochs Propaganda abweichende Variante, in der Folgendes behauptet wird:

„Ca. 50 zur Verstärkung eingetroffene Westpolizisten und Zöllner gingen unittelbar an den Sicherungsanlagen in Stellung und bedrohten die ... eingesetzten Sicherungsposten mit ihren Waffen. Gleichzeitig wurden durch die Westberliner Polizisten zwei Tränengaskörper und 15 Nebelkörper mit Sprengsatz auf unser Gebiet geworfen, wodurch die sofortige Bergung des Verletzten unmöglich gemacht wurde.“

Quelle: MfS ZAIG 0581

Folgen wir also der Stasipropaganda, hat der Westen die Bergung von Peter Fechter verhindert und in der unmittelbaren Vergangenheit Grenzpolizisten an der Friedensgrenze hinrichten lassen.

Um die Handlungsweise der sowjetzonalen Grenzpolizisten weiter zu verdeutlichen, führe ich drei Fallbeispiele an:

SED-Mordopfer Hans-Dieter Wesa (Signatur: B 038 - Referat II A 1 - Band 153, Politisches Archiv im Auswärtigen Amt),

Silvio Proksch (Schwurgerichtsanklage 2 JS 26/90 und 2 JS 15/92)

Michael Horst Schmidt (Schwurgerichtsanklage 2 JS 26/90 und 2 JS 15/92).

1.) Info zu Hans-Dieter Wesa († 23.08.1962)

a.) Am 23.8.1962, gegen 20.01 Uhr, wurde der 19jährige Trapo Hans-Dieter Wesa beim Versuch, am S-Bhf. Bornholmer Straße nach West-Berlin zu flüchten, durch drei Feuerstöße aus MP (ca. 30 Schuss) schwer verletzt.

Wesa wurde unterhalb der Bösebrücke, ca. 4 – 5 m auf West-Berliner Gebiet, durch Beamte der Schutzpolizei mit Kopf-, Bauch- und Beckenschüssen sterbend aufgefunden.

Nach der Überführung in das Jüdische Krankenhaus durch die Feuerwehr wurde hier sein Tod festgestellt.

MP, 3 gefüllte und 1 leeres Magazin wurden sichergestellt.

Unmittelbar nach Abgabe der Schüsse wurden sämtliche Beleuchtungskörper des S-Bhf. Bornholmer Straße für ca. 30 Minuten ausgeschaltet.

Regierender Bürgermeister, Senator Schütz, der Kommandeur der französischen Truppen und franz. Gendarmerie am Ort.

Abteilung I hat Kenntnis.

Quelle: Ereignisbericht vom 24. August 1962, Polizeihistorische Sammlung Berlin

b:

„Hans-Dieter Wesa war ein 19jähriger Unterwachtmeister der sogenannten Transportpolizei, der am S-Bahnhof Bornholmer Straße Dienst tat. Bei dem Versuch, am 23. August 1962 gegen 20.00 Uhr an der Bösebrücke am S-Bahnhof Bornholmer Straße nach Westberlin zu flüchten, wurde er von drei Maschinengewehrsalven getroffen und brach schwerverletzt unmittelbar darauf auf Westberliner Gebiet zusammen. Sein Körper wies schwerste Verletzungen auf. Er hatte mindestens einen Leibquerdurchschuss durch die Bauchhöhle und Leber sowie einen Oberschenkeldurchschuss erhalten. Verletzt auf Westberliner Gebiet liegend – erhielt er, völlig wehr- und hilflos, noch einen „Fangschuss“. Durch diese an Gemeinheit und Unmenschlichkeit nicht mehr zu überbietende Tat erhielt Wesa einen handtellergroßen Kopfdurchschuss. Dieser Schuss war absolut tödlich. Nach erfolgter Obduktion kam man zu dem Ergebnis, dass die Kopfverletzung entweder von einem Spezialgeschoss mit Sprengwirkung (Zertrümmerungswirkung) oder von einem aus kurzer Entfernung abgegebenen Schuss aus einer weittragenden Waffe herrührte. Obwohl der Zusammengeschossene sofort in ein Krankenhaus transportiert wurde, war seine Rettung ausgeschlossen. Abgesehen davon, dass sich dieser Flüchtlingsmord einwandfrei auf Westberliner Gebiet ereignete, erhält er noch eine zusätzliche Tragik durch die völlig verlogene Version, die die sowjetzonale Nachrichtenagentur ADN für diesen Zwischenfall fand: „Auf dem Streckenabschnitt des Reichsbahngeländes an der Bornholmer Straße wurde … eine Person festgestellt, die sich in verdächtiger Weise an den Gleisanlagen zu schaffen machte. Da sie trotz Halterufen und Warnschüssen nicht stehenblieb, musste ein gezielter Schuss abgegeben werden. Die Person ist wahrscheinlich verletzt nach Westberlin entkommen.“

Quelle: Politisches Archiv im Auswärtigen Amt, Signatur: B 038 - Referat II A 1 - Band 153

2.) Info zu Silvio Proksch († 25.12.1983)

e) „Am 25. Dezember 1983 hielt sich der am 3. Januar 1962 geborene Maurer Silvio Proksch in der elterlichen Wohnung in der Florastraße 13 in Berlin-Pankow auf. Bereits am Weihnachtstag wurde viel getrunken. Am darauffolgenden Tag nahm er gemeinsam mit seinem Bruder Carlo Proksch eine nicht mehr genau feststellbare Menge Alkohol zu sich. Gegen 19.00 Uhr kam er spontan auf die Idee, in den Westen zu fliehen. Er äußerte, „es kotze ihn alles an, er wolle seine Freiheit haben“.

Um sein Fluchtvorhaben in die Tat umzusetzen, begab er sich von der Wilhelm-Kuhr-Straße in den Bürgerpark. In seiner Begleitung befand sich sein Bruder, der vergeblich versuchte, ihn von seinen Fluchtplänen abzubringen. Er durchquerte den Park und gelangte bis zur Leonhard-Frank-Straße. Im Bereich des dortigen Friedhofs wurde die Straße von einem Zaun versperrt. An diesem Punkt blieb sein Bruder zurück. Silvio Proksch überstieg den 1 1/2 m hohen Zaun und gelangte nach Überwindung der Hinterlandmauer in den Bereich der Grenzanlagen. Dort löste er akustischen Alarm aus. Unmittelbar darauf verließ ein bisher nicht ermittelter Posten, der zusammen mit dem anderweitig verfolgten Zeugen Steffen Scholz eingesetzt worden war, - wie vorgeschrieben - den Beobachtungsturm und lief in Richtung Grenzmauer. Der Zeuge Scholz ergriff seine Waffe, eine Kalaschnikow, Kaliber 7,62 mm, und orientierte sich, in welchem Feld genau Alarm ausgelöst worden war. Er erkannte Silvio Proksch am Stacheldrahtzaun, zerschlug ein Fenster des Turmes und rief: „Halt, stehenbleiben“. Der Flüchtende sprang auf den Weg und rannte in Richtung Hundetrasse, wo er von einem Hund zunächst gestellt wurde. Der Hund lief weg, als Scholz einen Warnschuss, auf den Boden zielend, abgab. Sivio Proksch setzte seine Flucht fort. Scholz umfasste seine Waffe fest am Lauf, stellte diese auf Einzelfeuer und gab von seinem Beobachtungsturm aus einer Entfernung von 60 - 100 m 7 gezielte Schüsse auf Silvio Proksch ab. Zwar zielte er dabei auf die Beine des Flüchtenden. Ein genaues Zielen war jedoch insbesondere wegen der Dunkelheit nicht möglich. Anschließend verließ Scholz den Turm, um Proksch ggf. hinter einem Pumpenhaus noch vor der Mauer stellen zu können. Als er zu dem Flüchtling gelangte, kniete dieser am Boden und kippte im selben Moment nach vorn über. Scholz stellte eine starke Blutung am rechten Oberschenkel fest. Erste-Hilfe-Maßnahmen leitete er nicht ein.

Nach einigen Minuten traf ein ziviler Krankenwagen aus dem Polizeikrankenhaus ein, der jedoch von der Führungsstelle zurückgewiesen wurde. Der Krankenwagen des Grenzregiments wurde, da die Einlaßvorschriften nicht genau eingehalten waren, gleichfalls zurück gewiesen. Der Abtransport des schwer verletzten Silvio Proksch erfolgte erst 30 - 40 Minuten nach Abgabe der Schüsse.

Auf dem Transport in das VP-Krankenhaus erlag Silvio Proksch seinen Verletzungen. Er wurde um 21.05 Uhr tot ins Krankenhaus eingeliefert.

Die am 2. Januar 1984 erfolgte Leichenöffnung erbrachte als Befund:

„Todesursache:

Zerreißung der rechten Hüftschlagader, Zerreißung der rechten Schenkelvene.“
Nach dem Ereignis wurde von den mit der Untersuchung betrauten Dienststellen versucht, die Tötung im Zusammenhang mit einem Fluchtversuch zu vertuschen. So wurden u.a. die Obduzenten über den Tatort getäuscht. Das Bemühen ging dahin, die Identität des Erschossenen zu verschleiern.“

3.) Info zu Michael-Horst Schmidt († 01.12.1984)

„Nachdem Schmidt das erste Sperrelement überwunden hatte, überquerte er den Signalzaun. Dabei löste er akustischen sowie optischen Alarm aus. Bereits beim Übersteigen der Hinterlandsicherungsmauer wurde er durch das auf dem Beobachtungsturm befindliche Postenpaar, die Zeugen Walther und Hapke, bemerkt. Während der Zeuge Hapke entsprechend der getroffenen Anordnung den Turm verließ, öffnete der Zeuge Walther ein Fenster, brachte seine Waffe in Anschlag, stützte sich ab und gab zunächst, nach entsprechendem Anruf, Feuer auf den sich mit seiner Leiter in Richtung Mauer, dem letzten Sperrelement, weiterlaufenden Flüchtling ab. Unmittelbar darauf schoss er gezielt auf den weiterlaufenden. Die Entfernung zwischen beiden betrug zu diesem Zeitpunkt ca. l00m. Gleichzeitig lief der Zeuge Hapke mit seiner Waffe ebenfalls zum letzten Sperrelement, um von dort aus das Fluchtvorhaben zu verhindern. Nachdem Schmidt die Mauer erreicht und die Leiter angelehnt hatte, wurde er während des Hinaufkletterns und nachdem er bereits mit den Armen die Mauerwulst umklammert hielt, weiter unter Beschuss genommen. Walther und Hapke schossen dabei gezielt auf ihn. Hapke feuerte dabei parallel zur Mauer. Getroffen rutschte Michael-Horst Schmidt von der Leiter herab und blieb schwerverletzt am Boden liegen.

Unmittelbar darauf liefen 2-3 Grenzsoldaten zu dem am Boden Liegenden. Eine Erste-Hilfe-Leistung erfolgte nicht. Einer der Soldaten trat den Verletzten mit Füßen, offenbar in der Absicht, sich zu vergewissern, ob der Getroffene noch lebe. Sodann wurde er an Armen und Beinen gepackt und in Richtung des Kolonnenweges gezerrt. Der Körper wurde dabei über den Boden geschleift. Anschließend wurde er in ein Fahrzeug verbracht und zu einem noch nicht fertiggestellten Beobachtungsturm gefahren, wo er auf den Fußboden gelegt wurde.

Auf die Worte des Verletzten: „Helft mir doch, helft mir doch!“ wurde ihm von neben ihm stehenden Soldaten u.a. zynisch zugerufen: „Dir wird gleich geholfen.“

Mit einem Trabant-Kübelwagen wurde er später in halb sitzender, halb liegender Position aus dem Grenzbereich gefahren.

Ca. 45 Minuten brachte er dann auf dem Fahrzeug vor dem Tor zum Grenzbereich hilflos zu.

Sein Abtransport in das Krankenhaus der Deutschen Volkspolizei erfolgte erst gegen 04.25 Uhr mit einem Sanitätskraftwagen der Grenztruppen. In das Krankenhaus wurde er zwischen 05.30 Uhr und 06.00 Uhr eingeliefert.

Trotz ärztlicher Hilfsmaßnahmen verstarb er. Sein Tod wurde 06.20 Uhr festgestellt.

Die am 4. Dezember 1984 durchgeführte Leichenöffnung erbrachte u.a. folgende Befunde:

„Todesursache: Innere und äußere Verblutung infolge Lungengewebszerreißung.“

Ohne Sinn und Verstand haben die Täter ihren Opfern medizinische Hilfe vorenthalten, statt dessen haben sie ihre Opfer getreten und/oder auf sie eingeschlagen, und zudem endlos lange Minuten liegen gelassen, bis dann ein Transport im „Schneckentempo“ zum Polizeikrankenhaus erfolgte. Hier hätten sie gefahrlos helfen können; - haben sie aber nicht!

Würde man der Interpretation von „Angst vor Beschuss“ folgen, würde das bedeuten, dass die SBZ-Grenzpolizisten die westlichen Polizeiangehörigen für eine Mörderbande hielten, die Soldaten beschießen würden, die mit einer Rot-Kreuz-Armbinde als medizinisches Personal erkenntlich wären. Die Westberliner Polizei erwiderte aber nur das Feuer, wenn sie selbst beschossen wurde. Im Fall von Wilfred Tews gerieten die Grepos in eine derartiger Mörderwut, in der sie unterschiedslos auf den 14jährigen Jungen im Wasser sowie auf die westlichen Polizisten schossen. Gegen den Befehl seines Vorgesetzten begab sich Peter Göring aus seiner Deckung, um in eine bessere Schussposition zu kommen, um den unbewaffneten Jugendlichen, der schutzlos an der westlichen Seite der Kaimauer im Wasser des Spandauer Schifffahrtskanals verharrte, erschießen zu können. Das ihn nur ein Querschläger aus der Waffe eines Genossen abhalten konnte, offenbart die Traurigkeit dieses deutsch-deutschen Kapitels.

Der sowjetzonale Grenzpolizist Reinhold Huhn war im Begriff, am 18. Juni 1962 den Fluchthelfer Rudolf Müller zu erschießen, der seine Familie aus dem sowjetischen Besatzungssektor durch einen Tunnel befreien wollte. Damals war es den Menschen noch verständlich, warum man den SBS und die SBZ auch als „KZ“ betrachtete. Niemand würde einen alliierten Soldaten oder einen Angehörigen der Roten Armee verurteilen, wenn er bei der Befreiung der nationalsozialistischen Konzentrationslager einen KZ-Wärter getötet hätte. Für die SED-Propaganda war das selbstverständlich Mord. Ex-Stasi-Hauptmann Hagen Koch unterstellte in seinem Vortrag am 17. September 1998 im Mauermuseum dem Fluchthelfer sogar, den Grepo hingerichtet zu haben.

Dass im Fall von Peter Fechter die sowjetzonalen Grenzpolizisten nicht an medizinische Hilfe dachten, kann auch daran abgelesen werden, dass sie 50 Minuten nach dem tödlichen Schuss bei der Bergung weder Rot-Kreuz-Armbinden trugen, dass kein Arzt und keine Ambulanz direkt am Hinterlandzaun bereit stand, um das Opfer zu versorgen. Es kam diesen sozialistischen Menschenfreunden überhaupt nicht in den Sinn, zu helfen. Die „Grenzverletzer“ mussten sterben, und davon ließen sie sich auch nicht von einem westlichen Fotografen und Kameramann abbringen. Und gegen Interpretationen, die aus sowjetzonalen KZ-Wärtern Menschenfreunde machen, muss argumentiert werden.

Auch Erich Mielke sagte noch am 13. November 1989 vor der DDR-Volkskammer:

„Ich liebe doch alle, alle Menschen!“; nur eben nicht die, die außerhalb der Gruppe „Alle“ standen. In der Volkskammer brach damals ein höhnisches Gelächter aus.

Kommentar 2: Kameramann Herbert Ernst

Zitat: „Ein Kamerateam mit dem Kameramann Herbert Ernst drehte aus Anlass des Jahrestages des Mauerbaus in der Zimmerstraße im Bezirk Kreuzberg gerade eine Reportage über die Grenze. ...“

Nein, dass ist nicht korrekt. Herbert Ernst besuchte das Fotofachgeschäft Klinke in der Friedrichstraße, als die Schüsse fielen. Daraufhin rannte Herbert Ernst zur Charlottenstraße und beobachtete bis zum Abtransport des sterbenden Peter Fechter die Situation.

Herbert Ernst drehte auch nicht im Auftrag einer Firma oder Agentur, sondern arbeitete freiberuflich. Ein großer Anteil seiner Aufnahmen aus der Zeit Oktober 1961 bis Ende 1962 übergab er Helmut W. Sonntag, der die Agentur German Television News leitete.

Seine Filmrollen vom 17. August 1962 übergab er ebenfalls Helmut W. Sontag (German Television News) mit dem Auftrag, die Aufnahmen für die tagespolitische Berichterstattung zu lizenzieren.

Zusammen mit seinem Assistenten Günter Lahmann hatte Ernst Tag für Tag die Ereignisse an der Sektorengrenze mit seiner Kamera dokumentiert und damit die Grundlage für mehrere Dokumentarfilme geschaffen, die von GTN produziert und weltweit vertrieben wurden.

Da GTN Herbert Ernst nicht an die Lizenzerlöse beteiligte, stellte Ernst seine Zusammenarbeit mit GTN nur wenige Wochen später ein. Für E-Te-S und andere internationale Agenturen drehte Herbert Ernst bis Anfang der 70er Jahre ca. weitere 1000 Beiträge/Reportagen.

siehe dazu: „Berlin (West) - Erlebte Geschichte in den 60er Jahren, eine Dokumentation von Ralf Gründer, Seite 73 - 80“

LINK: Berlin (West): Erlebte Geschichte des Berliner Kameramanns Herbert Ernst

und

„Niemand hat die Absicht .… Screenshot-Fotografie aus der Kameraarbeit von Herbert Ernst, gedreht in den Jahren 1961 und 1962 im geteilten Berlin, Seite ...342 - 369".

LINK: Niemand hat die Absicht

Kommentar 3:

Das Foto von Greg Mitchell zeigt meines Erachtens Wolfgang Bera, der auf einer aufgeklappten Leiter steht, um mit seinem Teleobjektiv über die Mauer hinweg fotografieren zu können.

Kommentar 4:

Zitat: „Die Uniformierten auf Beras Aufnahme haben vielmehr versucht, wenn auch viel zu spät, dem Angeschossenen zu helfen und ihn aus der Todeszone zu tragen.“

Aus meiner Sicht ist das eine Fehlinterpretation. Die sowjetzonalen Grenzsoldaten haben zu keiner Zeit versucht, Peter Fechter zu helfen. Nach 50 Minuten war vollkommen klar, dass jede Hilfe zu spät kommen muss. Zudem gab es 50 Minuten nach den Schüssen noch immer keine Notfalltrage, keine Ambulanz, keinen Arzt vor Ort. Peter Fechter wurde lediglich aus dem vom Westen aus einsehbaren Bereich hinausgetragen, um der westlichen Seite die weitere Beobachtung des Vorfalls unmöglich zu machen. Aber auch dort, außerhalb des einsehbaren Bereichs, befand sich kein medizinisches Notfallpersonal, sondern der Schwerverletzte musste erst zum Polizeikrankenhaus in der Scharnhorststraße verbracht werden, wo erwartungsgemäß nur noch der Tod festgestellt werden konnte. Hilfe sieht anders aus!

Das von den Grenzsoldaten keine Hilfe zu erwarten war, geht ebenfalls auch aus dem Stasidokument (MfS-ZAIG 0581) hervor. Dort heißt es:

„Außerdem müßten in solchen Fällen unbedingt Möglichkeiten geschaffen werden, Verletzte schnell aus dem unmittelbaren Grenzgebiet zu entfernen, auch unter dem Gesichtspunkt, dem Gegner damit keine Argumente für seine Hetze zu liefern.“

Es geht also nicht um Hilfe, sondern darum, die Beobachtung zu verhindern. Diesem Stasidokument kann zudem entnommen werden, das Peter Fechter nicht mit einer Ambulanz, sondern mit einem Funkwagen, der weit entfernt in der Schützenstraße stand, abtransportiert wurde.

Im Folgenden ein Beispiel aus dem Jahr des Mauerfalls.

Chris Gueffroy: Fall 19 in der Schwurgerichtsanklage 2 JS 15/92 gegen Generaloberst a. D. Klaus-Dieter Baumgarten und andere.

„[...] Um eine Beobachtung des weiteren Geschehens von westlicher Seite aus zu unterbinden, wurden die beiden Verletzten zunächst in den die Einsicht hindernden Kfz-Sperrgraben verbracht. Der schwerverletzte und bewegungsunfähige Chris Gueffroy wurde alsdann über den Boden geschleift und in einen zwischenzeitlich eingetroffenen Trabant-Kübelwagen gepackt. Mit diesem Fahrzeug wurden die beiden Festgenommenen aus dem Grenzgebiet gefahren. Im Hinterland wurden sie mit gespreizten Beinen auf den Boden gelegt.


Christian Gaudian wurde mit Füßen getreten und abgetastet. Auf seine Frage nach dem Eintreffen eines Krankenwagens wurde ihm „Schnauze“ zugerufen.


Der mutmaßlich zu diesem Zeitpunkt bereits seinen Verletzungen erlegene Chris Gueffroy wurde durch Major Uwe Romanowski durchsucht. Dabei ließ dieser sich mit den Knien auf dessen Körper fallen, stieß ihm ein Knie in die Nierengegend, holte mit den Armen weit aus und schlug mit den Händen auf den Oberkörper des am Boden Liegenden ein.
Über die Körper der beiden Festgenommenen wurden alsdann Decken gebreitet.


Mit einem Krankenwagen wurden beide anschließend in das Krankenhaus der Deutschen Volkspolizei in der Scharnhorststraße in Berlin-Mitte eingeliefert."

Dieser Auszug aus der Schwurgerichtsanklage verdeutlicht, was unter sozialistischer Soldatenehre, Humanität und Erste Hilfe zu verstehen ist!

Kommentar 5:

Die im Vortrag gezeigte Sequenz läuft auf VIMEO und ist mit Timecode und dem Copyrighthinweis versehen. Diese Sequenz ist bis 2089 urheberrechtlich geschützt. Alle Veröffentlichungen im Netz, in Dokumentationen oder zur Anreicherung von Gedenkstättenauthentizität stellen Urheberrechtsverletzungen dar. Weder Herbert Ernst noch ich haben diese Nutzungen lizenziert. Da das Urheberrecht - für Kameramänner - quasi nutzlos ist, hat der Gesetzgeber dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.


Am jetzigen rbb-Skandal kann ansatzweise abgelesen werden, mit welchem Klientel Kreativ-Schaffende es zu tun haben!

Schluss: Frage von Frau Dr. Muhle

Welche Rolle spielten die Bilder von Peter Fechters qualvollem Tod bzw. ihre permanente Verbreitung für die Aufrechterhaltung dieser Moral, als die Wut der West-Berliner Bevölkerung nachließ und die Mauer immer mehr zur Realität wurde?

Aus meiner Sicht sind die SED-Mordopfer die wahren Träger der Revolutionsfakel. Sie haben die Menschenrechtsverletzungen der SED/STASI durch ihre Leiden und Tod über die Jahre hinweg publik erhalten und immer wieder durch neue Opfer kund getan.

Diese Bedeutung wird ihnen aber nicht zugesprochen, statt dessen sonnen sich die merkwürdigsten EX-DDRler im Licht der Aufarbeitung und geben an, etwas für die Revolution getan zu haben.

Wie man z. B den Opfern gedenkt, sieht man am Fall von Hans-Dieter Wesa. Seit Jahren fehlt jeder Hinweis auf seine Flucht am Ort seiner brutalen Ermordung. Obwohl mir der Gedenkstättenleiter der Stiftung Berliner Mauer vor Jahren mündlich zugesichert hat, dass eine Gedenktafel oder ähnliches errichtet werden soll, ist das bis heute nicht geschehen. Auch die Orte der Ermordung von Michael-Horst Schmidt und Silvio Proksch sind im Stadtbild unauffindbar.

Offen blieb beim Vortrag auch Folgendes: Prof. Paul erwähnt das Foto vom fallenden Soldat, welches Frank Cappa als Kriegsberichterstatter über Nacht berühmt machte. Während zwei Berliner Kameramänner die berühmtesten Ikonen des Kalten Krieges in Berlin filmten, waren ihre Namen bis vor wenigen Wochen unbekannt. Stiftungen, Museen und andere Institutionen haben ihre Sequenzen benutzt, um für ihre Arbeiten Authentizität herzustellen, aber die Namen der Urheber wissentlich verschiegen. Die Stiftung Berliner Mauer hat sogar historisches Filmmaterial über einen von außen einsehbaren Monitor jahrelang, z. B. den Sprung von Conrad Schumann über den Stacheldraht, gezeigt, ohne jemals den Namen des Urhebers erwähnt zu haben, geschweige denn, den Kameramann einzuladen und mit ihm über das Erlebte zu sprechen. Das gleiche gilt für Herbert Ernst, der konsequent von der Stiftung Berliner Mauer ignoriert wurde, obwohl er – spätestens durch mich, der Stiftungsleitung Berliner Mauer seit 2017 oder 18 bekannt war. Im Vortrag wurde darauf hingewiesen, dass seine Sequenz für die politische Meinungsbildung in der Bundesrepublik das wichtigste Dokument war; der Kameramann hingegen wurde ignoriert.

Meines Wissens ist keiner der Berliner Kameramänner, die die Mauer jahrelang dokumentiert haben, jemals von der Stiftung Aufarbeitung oder der Stiftung Berliner Mauer eingeladen wurden. Aber ihr Material wurde ausgeschlachtet, natürlich ohne Namensnennung und Vergütung. Besuchern wurde erzählt, dass es sich um internationale Kameramänner gehandelt habe, deren Namen unbekannt sein. Dies habe ich selbst bei einem Besuch der Stiftung Berliner Mauer von einer führenden Mitarbeiterin gehört.

Meine eigenen Veranstaltungen zum Thema wurden von der Stiftung Aufarbeitung und der Stiftung Berliner Mauer „boykottiert!

Erwähnt wurde hingegen, dass die Sequenz vom Abtransport des sterbenden Peter Fechter in das WeltdokumentenErbe der UNESCO aufgenommen wurde. Erwähnt wurde auch, das – wie sollte es anderes sein, sogar die UNESCO den Namen des Urhebers wissentlich verschweigt. Stattdessen wird aber erwähnt, dass die Originalsequenz bei Spiegel.tv lagert. Also auch hier erleben wir die Situation des Schmarotzertums. Den Urheber verschweigen, den Ort des Regals, auf dem die Rolle liegt, erwähnen. Es ist ja ein Spiegel.tv-Regal.

Zu erwähnen bleibt jetzt nur noch, dass Spiegel.tv auf Anfragen die Sequenz nicht herausgibt sondern so agiert, als hätten sie Nutzungsrechte. Herbert Ernst hat seine Sequenz für Spiegel.tv nicht lizenziert. Alle Nutzungen seitens Spiegel.tv sind illegal; aber interessiert das Jemanden?

So wie Herr Prof. Paul in seinem Vortrag anmerkte, kein öffentlich-rechtliches Fernsehen mehr zu schauen, habe ich vor Jahren aufgehört, den „Spiegel“ zu lesen oder filmische Beiträge aus dem Hause Spiegel.tv zu schauen.


Lit.-Tipp: Prof. Dr. Gerhard Paul