Geheime Verschlußsache!
Ausfertigungen
1 Ausfertigung = 15 Blatt
Sekretariat des Ministers
Eing.: 15. Dez, 1961
VS-Eing.-Nr  101/G

REGIERUNG DER  DEUTSCHEN  DEMOKRATISCHEN  REPUELIK
MINISTERIUM  FÜR  NATIONALE  VERTEIDIGUNG

Inhalt: Die Aufgaben der Grenztruppen im Ausbildungsjahr 1962

Im Verlaufe des Jahres 1961 haben die Grenztruppen große Anstrengungen zur Sicherung der Staatsgrenze unternommen. Dadurch war es dem Gegner nicht möglich, ernsthafte Grenzzwischenfälle zu provozieren bzw. Provokationen auf das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik auszudehnen.

Die durchgeführten Maßnahmen zum Schutze des siegreichen Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und des Friedens sowie die Eingliederung der Grenztruppen in den Bestand der Nationalen Volksarmee schufen weitere Voraussetzungen für eine wirkungsvollere Sicherung der Staatsgrenze. Die Grenztruppen sind somit in eine neue Etappe ihrer Entwicklung eingetreten, die an alle Soldaten, Unteroffiziere, Offiziere und Generale neue größere Anforderungen zur Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und Gefechtsausbildung stellt.

Die Kommandeure, Stäbe, Partei  und FDJ Organisationen haben die Bedeutung der von der Partei und Regierung eingeleiteten Maßnahmen richtig erkannt und mit viel Fleiß und Hingabe gearbeitet, wodurch besonders in den letzten Monaten Fortschritte auf verschiedenen Gebieten erreicht wurden.

Die durchgeführten Kontrollen in den Verbänden, Truppenteilen und Einheiten der Grenztruppen zeigen jedoch, dass das Tempo der Entwicklung in der gegenwärtigen politischen Situation zur Sicherung der Staatsgrenze zu gering ist, was besonders in der mangelhaften politisch ideologischen Erziehung und der ungenügenden militärischen Führung zum Ausdruck kommt. Die Führung der Grenztruppen wird durch sporadische, unplanmäßige und zeitraubende Arbeit erschwert.

In der Befehlsgebung werden Vorgesetzte übergangen, wodurch grundlegende Führungsprinzipien nicht beachtet werden. Das Prinzip der Einzelleitung als die Einheit von politischer und militärischer Führung wurde verletzt.

Die ungenügende militärische Ordnung und Disziplin garantiert noch nicht die Erfüllung der gestellten Aufgaben, was besonders in der mangelhaften Gefechtsausbildung und in der Anzahl der besonderen Vorkommnisse zum Ausdruck kommt. Befehle, Anordnungen und Dienstvorschriften werden nicht immer konsequent durchgesetzt.

In der Ausbildung der Offiziere und Stäbe wurde die Organisation und Führung der Grenzsicherung und der Einsatz von Reserven in den wahrscheinlichen Richtungen der Bewegung von Grenzverletzern nicht genügend geübt. Die Organisation der Grenzsicherung entspricht noch nicht voll den Forderungen, jegliche Grenzdurchbrüche zu verhindern. Die Verantwortlichkeit der Kommandeure, besonders der Gruppenführer,  Zugführer und Kompaniechefs für ihre Abschnitte ist noch unzureichend.
Die Beobachtung und der Horchdienst zur Feststellung von Veränderungen und Bewegungen im gegnerischen Grenzgebiet wurde vernachlässigt.

Die Ausbildung der Unteroffiziere wurde mangelhaft und oft systemlos durchgeführt. Die Gefechtsausbildung als die Voraussetzung für die erfolgreiche Sicherung der Staatsgrenze wurde gröblichst vernachlässigt, sie erfolgt unorganisiert und zeigt ein niedriges Niveau, was zu Mängeln im Verhalten der Soldaten während des Grenzdienstes führte.

Die Grenztaktik und die Schießausbildung wurde noch nicht als Hauptausbildungszweig betrachtet, sowie die Geschlossenheit der Gruppen, Bedienungen, Besatzungen und Trupps und Züge nicht voll erreicht.
Die Mehrzahl der Einheiten ist noch ungeübt in der Abwehr überraschender Überfälle und in der Durchführung von Manövern zur Gewährleistung der Aktivität der Grenzsicherung. Die Durchführung der Ausbildung bei Nacht, bei begrenzter Sicht und im Zusammenwirken mit Nachbareinheiten und Reserven war mangelhaft.

Die Spezialausbildung der Waffengattungen ist noch unge¬nügend auf die Unterstützung der in der Linie eingesetzten Kompanien ausgerichtet.

Die methodischen Fähigkeiten der Ausbilder sind noch zu gering. Die Auswahl der Ausbildungsthemen, ihr Inhalt und die Reihenfolge der Durchführung werden nicht folgerichtig festgelegt.

Die Ausbildung neueingestellter Soldaten wird unterschätzt, wodurch die Dienstdurchführung in den Linieneinheiten erschwert wird.

Zur Gewährleistung der Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik und zur Durchführung der Gefechtsausbildung

BEFEHLE ICH :

Die Hauptaufgabe der Grenztruppen besteht in einer guten politischen und militärischen Ausbildung zur Verbesserung der Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik.

Zur Durchsetzung dieser Hauptaufgabe ist die persönliche Verantwortung der Kommandeure aller Stufen für die Sicherung der ihnen zugewiesenen Grenzabschnitte und für die Sicherheit und Ordnung im 500 m Schutzstreifen entschei¬dend zu erhöhen.

Durch eine aktive Grenzsicherung sind Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen und die Bestimmungen der Grenzordnung streng durchzusetzen.

2. Die Grenzsicherung ist ununterbrochen bei Schaffung der größten Dichte in den wahrscheinlichen Richtungen der Bewegung von Grenzverletzern zu organisieren.

Die Aktivität der Grenzsicherung ist durch ständige Beobachtung, zweckmäßige Manöver mit den Kräften und Mitteln, geschickte Ausnutzung des Systems der Pionier¬sperren und des Geländes sowie verstärkten Einsatz technischer Mittel zu erhöhen.

Reserven für Handlungen zur Unterstützung der unmittelbar zur Grenzsicherung eingesetzten Kräfte sind ständig einsatzbereit zu halten und Richtungen ihres möglichen Einsatzes festzulegen.

3. Die Tarnung und unbedingte Geheimhaltung aller Maßnahmen der Grenzsicherung sind zu gewährleisten.

Die ununterbrochene Führung der zur Grenzsicherung eingesetzten Kräfte ist durch Erweiterung der Drahtverbindungen und den zweckmäßigen Einsatz der Funkmittel sicherzustellen.

Der pioniermäßige Ausbau der Grenzabschnitte ist auf der Grundlage der bestätigten Pläne zielstrebig fortzusetzen.

4. Die Kommandeure haben die politische und militärische Führung der nachgeordneten Verbände, Truppenteile und Einheiten entscheidend zu verbessern. Zur Gewährleistung der Truppenführung sind die Führungsorgane in der Führung und Sicherstellung von Gefechtshandlungen auszubilden.

Die Leitung der Gefechtsausbildung ist allseitig zu verbessern. Die konsequente und restlose Erfüllung aller gegebenen Befehle, Anordnungen, Dienstvorschriften und Dokumente zur Gewährleistung einer hohen militärischen Disziplin und Ordnung sind streng zu fordern.

Die Einzelleitung die Einheit von politischer und militärischer Führung als Führungsprinzip der sozialistischen Armeen ist unter Anlegung höchster Maßstäbe moderner Kampfführung auf allen Ebenen verstärkt und allseitig durchzusetzen. Bei der Lösung ihrer Aufgaben müssen sich die Kommandeure auf die Mitarbeit und Weisheit des Kollektivs stützen.

5. Die Gefechtsausbildung der Grenztruppen, insbesondere die Ausbildung in der Grenztaktik, ist allseitig zu verbessern. Alle Vorgesetzten haben unduldsam gegenüber Mißständen und Mängeln zu sein. Nichterfüllung von Ausbildungsaufgaben sind als Vorkommnisse zu werten. Die Verantwortlichen sind dafür zur Rechenschaft zu ziehen.

6. Die Offiziersausbildung hat in Ausbildungsgruppen der Grenztruppen zu erfolgen. Die Ausbildung der Kommandeure und Stäbe muß die ständige Verbesserung der Führung der Grenztruppen gewährleisten. Es ist zu erreichen, daß alle Offiziere die Grundprinzipien der Sicherung der Staatsgrenze beherrschen. In Grenzübungen sind sie zu befähigen, die Führung der unterstellten Truppenteile und Einheiten nach Richtungen unter schwierigen Lage und Geländebedingungen, bei maximaler Ausnutzung  aller Führungsmittel zu gewährleisten. Die Kommandeure sind in der Lösung komplizierter Aufgaben zu üben, die von ihnen exaktes militärisches Denken, schnelle Entschlußfassung, kurze, klare und konkrete Aufgabenstellung und allseitige Organisation des Zusammenwirkens und der Gefechtssicherstellung fordern.

Die Offiziere sind in der Durchführung der ununterbrochenen Beobachtung aller Bewegungen und Veränderungen im gegnerischen Grenzgebiet, ihre schnelle Auswertung, Abstimmung mit anderen Aufklärungsergebnissen und Weiterleitung an vorgesetzte Kommandeure und Stäbe sowie grenznaher Verbände der Landstreitkräfte auszubilden.

Durch alle Offiziere sind entsprechend ihrer Dienststellung die Einsatzgrundsätze der Einheiten, Truppenteile und Verbände des Bundesgrenzschutzes und des Zolls systematisch weiter zu studieren, wobei Hauptaugenmerk auf die Analyse des Kampfwertes zu legen ist.

Die technischen Kenntnisse der Offiziere sind so zu erweitern, daß sie die Einssatzmöglichkeiten und Nutzung der in ihren Einheiten, Truppenteilen und Verbänden vorhandenen Kampftechnik kennen, die Nachrichtengeräte bedienen und Kraftfahrzeuge sicher führen können.

Die Kenntnisse der Offiziere über die Organisation der materiell technischen Sicherstellung sind zu vertiefen.

Die Kommandeure haben die Führung der ihnen unterstellten Rückwärtigen Dienste allseitig zu erlernen.

Das Studium der russischen Sprache, besonders ihrer militärischen Terminologie, ist zu organisieren und durchzuführen.

7. Die Unteroffiziere sind in der Führung ihrer Gruppen in der Grenzsicherung auszubilden.

Durch instruktiv methodische Ausbildung und hohe Qualität der persönlichen Vorbereitung der Gruppenführer ist zu gewährleisten, daß sie auf der Grundlage der Dienstvorschriften eine methodisch richtige Ausbildung organisieren und durchführen können.

Die Auswahl, Heranbildung, Erziehung und Ausbildung des Unteroffizierskorps ist zu verbessern. Sie sind während ihrer Ausbildung zu qualifizierten Gruppenführern und Spezialisten mit hohen politischen und militärischen Fähigkeiten zu erziehen. Sie müssen in der Lage sein, unter ständiger Anleitung der Vorgesetzten selbständig und schöpferisch zu handeln und ihre Gruppen, Bedienungen, Besatzungen und Trupps in allen Lagen umsichtig und sicher zu führen.

8. Der Einzel, Gruppen  und Zugausbildung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Einheiten sind in der Abwehr überraschender Überfälle sowie in der Führung von Gefechtshandlungen bei Nacht und begrenzter Sicht auszubilden.

Durch unermüdliche Erziehungsarbeit aller Vorgesetzten in der Gefechtsausbildung ist diese zur wahren Schule des militärischen Lebens zu gestalten. Durch die zweckmäßige Festlegung der Formen und Methoden der Gefechtsausbildung, allseitige Vorbereitung der Ausbilder und umfassende materielle Sicherstellung ist zu gewährleisten, daß die Ausbildung methodisch richtig nach realen Lagen der Grenzsicherung durchgeführt und die Ausbildungszeit maximal genutzt wird.

Bei der Ausbildung in der Grenztaktik ist der Schwerpunkt auf die Beobachtung, den Horchdienst, das Erkennen von Bewegungen und Veränderungen beim Gegner und im Gelände sowie das schnelle Abfassen klarer und vollständiger Meldungen zu legen. Das Verhalten im Gelände ist grundlegend zu verbessern.

Der Erziehung der Soldaten zur Selbständigkeit im Handeln ist durch die Gruppen und Zugführer größere Be-deutung beizumessen. Das schnelle Besetzen und standhafte Halten wichtiger Abschnitte sowie das Anlegen von Hinterhalten ist durch alle Einheiten zu erlernen.

Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln, der pioniermäßige Ausbau das Geländes, das schnelle Sperren wichtiger Abschnitte, das Orientieren im Gelände und die Tarnung sind ständig zu vervollkommnen.

Die Einheiten sind besonders in der Verfolgung, Suche und Blockierung auszubilden.

In der Schießausbildung ist der Schwerpunkt auf die meisterhafte Beherrschung der Waffe unter allen Bedingungen der Lage sowie auf das Einzelgefechtsschießen und Schießen im Rahmen der Gruppen (Züge) zu legen.

Die Soldaten sind durch systematische Vorbereitung zu treffsicherem Schießen in allen Anschlagsarten, besonders auf bewegliche Ziele, bei Tag und Nacht auszubilden.

Die hohen physischen Anforderungen, die in Gefechtshandlungen unter modernen Bedingungen an die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere gestellt werden, erfordern dringend in der gesamten Ausbildung der militäri¬schen Körperertüchtigung und dem Dienstsport mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden. Als Bestandteil der militärischen Körperertüchtigung ist der Freizeitmassensport bedeutend zu fördern und dessen Träger die Armeesportvereinigung zu stärken.

9. Die Linieneinheiten haben die Geschlossenheit der Züge, die Reserveeinheiten und selbständigen Grenzabteilungen die Geschlossenheit der Kompanien herzustellen.

10. Die Reserveeinheiten und selbständigen Grenzabteilungen sind in der Durchführung aktiver Gefechtshandlungen zur Unterstützung der Linieneinheiten aus allen Lagen, besonders aus dem Objekt oder aus Unterbringungsräumen heraus, auszubilden.

11. Die Panzer (SFL ) Besatzungen sind entsprechend ihrer Rolle im modernen Gefecht zu mutigen selbständig und initiativreich handelnden Kampfkollektiven zu erziehen. Sie sind zur Führung von Handlungen zur unmittelbaren Unterstützung der zur Grenzsicherung eingesetzten Kräfte sowie als Panzerabwehrreserve im Zusammenwirken mit der beweglichen Sperrabteilung auszubilden.

In der Panzerschießausbildung ist das geschlossene Handeln der Besatzungen beim Schießen bei Tag und Nacht in allen Feuerarten des direkten Richters zu erlernen. Durch intensives, zielstrebiges Schießtraining aller Besatzungen und Verbesserung der Organisation und Leitung des Feuers durch die Kommandeure und Kommandanten ist die Erfüllung der Schießaufgaben sicherzustellen.

Die Panzerfahrer sind zur meisterhaften Beherrschung ihrer Technik unter allen Bedingungen auszubilden. Sie haben das Fahren bei Tag und Nacht auf dem Gefechtsfeld und in Kolonne unter den verschiedenartigsten Straßen  und Wegeverhältnissen, mit hohen Geschwindigkeiten, bei Überwindung schwieriger Geländeabschnitte, begrenzter Durchfahrten und Furten zu beherrschen.

Die Besatzungen sind in der technischen Ausbildung besonders im Bergen mit Behelfsmitteln und in der Durchführung laufender Instandsetzungen mit dem EWZ Satz unter feldmäßigen Bedingungen bei Einhaltung der festgelegten Normen auszubilden.

12. Die Artillerie Einheiten sind so auszubilden, daß sie die Handlungen der Linien und Reserveeinheiten im direkten Richten bei Tag und Nacht, besonders als Begleitgeschütze und in der Panzerabwehr, wirkungsvoll unterstützen können.

Die Bedienungen sind zur vollen Beherrschung der Geschütze und des Feuerdienstes im direkten und indirekten Richten auszubilden. Besonderes sind das schnelle Entfalten und Herstellen der Feuerbereitschaft aus der Bewegung sowie der Stellungswechsel zu üben. Die Offiziere haben ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der Feuerleitung, besonders in der Korrektur des Feuers und der schnellen Feuerverlegung, zu verbessern.

13. Die Pioniereinheiten haben in der Führung der Pionieraufklärung eine höhere Qualität zu erreichen. Das Anlegen von Sperren, das Verlegen und Aufnehmen scharfer Minen ist zu üben. Die Einheiten haben die Handlungen als begliche Sperrabteilung im Zusammenwirken mit der Panzerabwehrreserve zu üben.

Die Fertigkeiten der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere in der Handhabung von Spreng und Zündmitteln sind so zu erweitern, daß sie einfache Sprengungen selbständig durchführen können.

14. Die chemischen Einheiten haben ihre Fertigkeiten in der schnellen Aufklärung aktivierter, vergifteter und verseuchter Räume unter verschiedenen Bedingungen zu vervollkommnen.

15. Die Nachrichteneinheiten haben ihre Technik ausgezeichnet zu beherrschen, sowie die Verbindung bei allen Arten der Handlungen, besonders in der Bewegung schnell herzustellen und standhaft zu halten.

16. Durch höhere Qualität der Ausbildung der kfz technischen Dienste und Verbesserung der Nutzung, Wartung und Instandsetzung der Kfz-Technik ist ein KTE von 0,90 zu erreichen und aufrecht zu erhalten. Die Kraftfahrer sind im sicheren Fahren von Kfz unter allen Bedingungen der Lage, auf der Straße und im Gelände, bei Fahrten einzeln und in Kolonne, bei Tag und Nacht, nach Karte und Wegeskizze, ohne und mit angelegter Schutzbekleidung auszubilden. Die technischen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Bergung und Instandsetzung sind zu vervollkommnen.

Die Instandsetzungseinheiten haben die Durchführung der laufenden. Instandsetzungen unter feldmäßigen Bedingungen mit hoher und unter Einhaltung der festgelegten Normen zu beherrschen.

17. Die Ausbildung der Diensthundeführer und Abrichtung der Diensthunde in der Diensthundeführerschule und in den Einheiten sind zu verbessern. In der Ausbildung der Fährtenhundeführer und Abrichtung ihrer Diensthunde ist zu erreichen, daß diese Spuren von 6 bis 8 km Länge bei einem Alter bis zu 4 Stunden verfolgen. Die veterinär medizinischen Kenntnisse der Diensthundeführer sind zu erweitern.

18. Die Kommandeure der Verbände und Truppenteile haben eine vorbildliche Organisation, Führung und allseitige Anleitung der Ausbildung in den Ausbildungseinheiten zu gewährleisten. Durch verstärkte Einflußnahme der Kommandeure und Stäbe ist sicherzustellen, daß das im Ausbildungsprogramm für neu eingestellte Soldaten geforderte Ausbildungsziel im vollen Umfang erreicht wird.

19. Die Offiziersschule der Grenztruppen hat große Anstrengungen zu unternehmen, um zum Zentrum in der Vermittlung der Lehre des Marxismus Leninismus, in der politisch ideologischen klassenmäßigen Erziehung, in der militär fachlichen und Spezialausbildung und in der Erziehung zu vorbildlicher militärischer Disziplin und Ordnung zu werden. Der Offizier der NVA muß allen Anforderungen eines harten opferreichen und mit modernen technischen Mitteln geführten Krieges gerecht werden. Er muß als treuer Sohn des Volkes Vorbild sozialistischer Lebens und Pflichtauffassung sein, den Soldaten und Unteroffizieren Beispiel im Ertragen von Entbehrungen und höchsten Belastungen und von der Überzeugung durchdrungen sein, daß er der gerechtesten Sache der Welt dem Sozialismus-Kommunismus dient und bereit ist, bei der Lösung der ihm geste11ten Aufgaben rückhaltlos sein Leben einzusetzen.

Der Ausbildungs  und Erziehungsprozeß der Offiziersschule ist so umzugestalten, daß die Offiziere sich durch diese Eigenschaften auszeichnen und bei der Führung, Erziehung und Ausbildung ihrer Unterstellten selbstständig zu denken und initiativreich zu handeln vermögen.

Die Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit im Erziehungs  und Ausbildungsprozeß ist durch schöpferische Arbeit und Überwindung abstrakter und dogmatischer Wissensvermittlung bei gleichzeitiger Verstärkung der Verbindung mit der Truppe ständig zu verbessern.

20. Die Rückwärtigen Dienste haben durch intensive Spezialausbildung die materiell technische und medizinische Sicherstellung in allen Lagen zu gewährleisten.

21. Die für die Gefechtsausbildung zur Verfügung gestellten materiellen  und finanziellen Mittel sind zweckgebunden auszunutzen.

In allen Verbänden ist bis 01.06.1962 ein Schießplatz auszubauen, so daß unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen der Dienstvorschrift 10/10 das Einzel und Gruppengefechtsschießen gewährleistet ist.

Die Kommandeure haben in Zusammenarbeit mit den Unterkunftsorganen den planmäßigen Ausbau und die Instandhaltung der Ausbildungsanlagen zu gewährleisten.

Auf der Grundlage dieses Befehls, der Direktive über die politische Arbeit und der Anordnung des Stellvertreters des Ministers für Ausbildung Nr. 23/61 hat der Chef der Grenztruppen eine Anordnung zur Organisation der Grenzsicherung und Ausbildung für die Verbände, Truppenteile und Einheiten bis zum 23.12.1961 herauszugeben.

Dieser Befehl ist bis zu den Truppenteilen der Grenztruppen zu verteilen und außer der Urschrift am 31.12.1962 zu vernichten.

Armeegeneral Hoffmann