NDR/9.1.61/18.30/He
ANHANG I
Bundesminister Ernst Lemmer
Gespräch über Zonenflüchtlinge und deren Probleme
Sprecher: Herr Bundesminister, unter den 200000 Flüchtlingen das vergangenen Jahres 1960 befanden sich auch 4.000 SED Mitglieder, d-h. 4000 SED-Mitglieder, ohne ihre Familienangehörigen mitzuzählen. Diese Gruppe, die von drüben gekommen ist, stellt uns im Westen doch wohl vor besondere Probleme.
Lemmer: Wir müssen davon ausgehen, dass das Grundgesetz die Rechte und Pflichten der Bürger für alle festgelegt hat. Natürlich sind einige Probleme damit verbunden. Diese 4000, die zu uns kommen, setzen sich übrigens aus ganz verschiedenen Gruppen zusammen. Wir stellen fest, es sind beispielsweise frühere Sozialdemokraten, die damals ohne erst gefragt zu werden durch die Vereinigung der SPD mit der KPD SED-Mitglieder wurden.
Sprecher: Unter Druck der Besatzungsmacht doch wohl?
Lemner: Unter dem Druck der Verhältnisse, wie sie von der Besatzungsmacht bestimmt wurden. Dann gibt es enttäuschte Altkommunisten. Und dann gibt es - wie wir früher sagten - sog. Mitläufer.
Nun, mit einer solchen Situation haben wir es nun also zu tun. Dass hier Mitglieder der SED, die sie bisher waren, kommen und nun bei uns - sagen wir mal - irgendwie von ihrem Asylrecht in der ungeteilten deutschen Heimat Gebrauch machen.
Sprecher: Ja, aber es besteht doch ein gewisser Unterschied zwischen den SED-Mitgliedern, die kommen, und jenen Flüchtlingen, die ja in irgendeiner der großen Organisationen Mitglied waren. Was ja fast jeder muss, also z.B. im FDGB, die Jugendlichen in der FDJ, in der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft, im Kulturbund, in der Gesellschaft für Sport und Technik usw., usw., was es da drüben alles gibt. Ist nicht aber doch die Mitgliedschaft in der SED etwas politischer zu nehmen?
Lemmer: Ja, selbstverständlich. Die Mitgliedschaft in diesen von Ihnen erwähnten Massenorganisationen ist überwiegend ohne eine politische Betonung anzusehen, während die SED eine politische Kampforganisation ist, die den Sowjetisierungsprozess in den vergangenen 16 Jahren im Gebiet der Zone getragen hat. Wir haben es hier z. T. sogar mit sehr militanten Gegnern zu tun. Wir können also SED-Mitgliedern im allgemeinen nicht ohne weiteres die gleiche Behandlung zuteilwerden lassen wie den Angehörigen der, von ihnen erwähnten Massenorganisationen.
Sprecher: Aber man schaut doch wohl jeden Einzelfall an. Die SED-Mitglieder stehen nicht unter einem Flüchtlingsausnahmegesetz?
Lemmer: Nein, nein, selbstverständlich nicht; denn ich darf Sie daran erinnern, dass ich ja wiederholt und erst noch kürzlich über den Westdeutschen und norddeutschen Rundfunk zum Ausdruck gebracht habe, dass wir in der Bundesrepublik, die wir den Vorzug haben, hier zu leben, gar nicht berechtigt sind, nun etwa hochmütig zu sein, wenn verzweifelte Menschen von drüben kommen; auch dann, wenn sie SED-Mitglieder waren.
Wir werden sie uns ansehen. Aber es gibt keine Inquisition. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Und dass wir ihnen nun nicht gerade hier mit besonderer Herzlichkeit begegnen, wenn sie10, 15 Jahre lang sich immerhin als Helfer eines Regimes betätigt haben, dass wir ablehnen, das liegt auf der Hand.
Das bedeutet also, dass für die Beurteilung der bisherigen SED-Mitglieder, die von drüben kommen, die Bestimmungen unseres Strafrechtes massgeblich sind. Wer dagegen nicht verstossen hat, braucht nicht zu befürchten, im Bundesgebiet, im freien Teil Deutschlands, wegen einer gesinnungsmässigen Haltung oder wegen einer Mitgliedschaft in der SED verfolgt zu werden.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Pressearchiv