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Ralf Gründer, Stockholmer Str. 30,13359 Berlin, Tel.: 03041719240                                                        Berlin, 10.10.2014

An die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Staatsministerin Monika Grütters
Postfach 170286
53028 Bonn

                                                                                                                                                   Tel.: 0228996813837
                                                                                                                                                                                                     E-Mail: ...

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Karl Griep (Leiter der Abteilung Filmarchiv)

a.) Filmaufnahmen vom "Abtransport des sterbenden Peter Fechter"
17. August 1962 / Schüsse gegen 14: 12 / Abtransport ca. 15.10 Uhr
b.) Filmische Dokumentation "Eine Mauer klagt an" u.a
c.) Spielfilme "Ruhe", ,,3500m Boulevard", "Der Trauzeuge", "Die Klamotte"

 

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

hiermit bitte ich Sie, in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karl Griep (Leiter der
Abteilung Bundesarchiv-Filmarchiv) aufgrund folgendem Fehlverhalten nachzugeben.

 

Fall a.) Sequenz vom Abtransport des sterbenden Peter Fechter

Herr Karl Griep beteiligt sich in kollusivem Handeln mit dem rbb an der Entrechtung des Kameramanns
Herbert Ernst, indem er im Internet

1.) unauthorisiert die Sequenz vom "Peter Fechter" on demand zur Verfügung stellt,
b.) in Absprache mit dem RBB einen falschen Kameramann nennt, und
c.) für den rbb als Zeuge im Prozess Gründer / rbb auftreten will, um auszusagen, dass Herr Georg Pahl,
Jun. der Kameramann der oben genannten Sequenz ist.

 

Peter Fechter Sequenz Monatage 72dpi 1200

 

Im Folgenden dazu meine Stellungnahme!

Herbert Ernst war 1962 selbstständig arbeitender Kameramann. Am 17. August 1962 drehte er mit seiner
16 mm Ariflex Film-Aufnahmen vom Abtransport des sterbenden Peter Fechter.
Den Film hat er anschließend für die unmittelbare Berichterstattung an GTN (Helmut W. Sontag, German
Television News) übergeben.

Zu keinem Zeitpunkt hat Herbert Ernst weitere Rechte an seinen filmischen Aufnahmen, weder der GTN,
E-TE-S bzw. anderen Institutionen, eingeräumt.

Demzufolge hat Herr Ernst auch nicht das Bundesarchiv-Filmarchiv autorisiert, seine Filmsequenz, weder
zu besitzen, zu vertreiben, kommerziell zu verwerten, geschweige denn im Internet on demand zu
veröffentlichen.

Als besonderen Affront empfindet Herr Ernst, dass das Filmarchiv zudem noch die Sequenz "wissentlich
der Falschbehauptung" einem anderen Kameramann zuschreibt.

Weder Herr Ernst noch der vom Bundesarchiv-Filmarchiv fälschlicherweise genannte Kameramann
(Georg Pahl, Jun.) sind jemals vom.Bundesarchiv-Filmarchiv bzw. von Herrn Karl Grieb bezüglich ihrer
Urheberschaft befragt worden. Beide Kameramäriner wohnen in Berlin und stehen zudem im gültigen
Telefonverzeichnis. Herr Ernst wohnt nur ca. 10 Minuten zu Fuß vom Bundesarchiv entfernt.

Mit anderen Worten; es wäre fiir Herrn Griep ein leichtes gewesen, die Urheberschaft der genannten
Sequenz zu verifizieren. Des weiteren möchte ich anmerken, das Herr Ernst 2013 das Filmarchiv besucht
hat. Ich hatte Herrn Griep gebeten, uns im Vorführraum aufzusuchen. Herr Griep hätte also mühelos mit
Herrn Ernst in Kontakt treten können, wenn er es denn gewollt hätte.

 

Sehen Sie dazu bitte folgende Dokumente:

 

Anhang 1: Screenshot Filmothek (WEB-Link: https://www.filmothek.bundesarchiv.de/video/586552)
Anhang 2: Schreiben der rbb-Anwälte, Seite 5
Anhang 3: Schreiben der rbb-Anwälte, Seite 4
Anhang 4: Eidesstattliche Erklärung Herbert Ernst
Anhang 5: Erklärung Georg Pahl, Jun.

 

Zur Wahrung seiner Rechte hat Herr Herbert Ernst alle (Nutzungs-)rechte an der Filmsequenz
"Abtransport des sterbenden Peter Fechter" zu gleichen Teilen Ralf Gründer und Carl-Wolfgang
Holzapfel übertragen.

 

Anhang 6: Rechteübertragung

 

Alle Rechte an allen anderen Filmsequenzen und Filmen aus der Zeit 1961 bis 1972 hat Herbert Ernst
exklusiv dem Journalisten Ralf Gründer zur Unterstützung seiner journalistischen Tätigkeit
(www.berliner-mauer.tv /Zeitzeugeninterviews) übertragen.

 

Anhang 7: Rechteübertragung Herbert Ernst an Ralf Gründer

 

Wie Sie den Dokumenten entnehmen können, beteiligt sich Herr Karl Grieb aktiv an der Entrechtung des
Kameramanns Herbert Ernst. Dagegen protestieren wir und erwarten die Löschung der on demand
Verbreitung der Peter-Fechter-Sequenz, die Herausgabe aller illegal im Bundesarchiv vorliegenden
Filmaufnahmen von Herbert Ernst sowie eine angemessene finanzielle Entschädigung.

 

Fall b.) Eine Mauer klagt an; Lieht an der Mauer; Freiheit kennt keine Mauer; Bilanz, Der schwarze Kanal etc.

 

Sachverhalt: Aus den Filmaufnahmen, die Herbert Ernst als selbstständiger Kameramann 1961 und
Anfang 1962 gedreht hat und zur unmittelbaren Berichterstattung an die Gm verkauft hatte, sind mehrere
filmische Dokumentionen hergestellt worden.

Die Aufnahmen von 'westlich' der Berliner Mauer stammen von Herbert Ernst; die Aufnahmen aus
Ostberlin und der Zone aus anderen Quellen.

Es handelt sich dabei um folgende Filme, deren Urheberschaft durch beigelegte Anlagen bewiesen ist:

 

Anhang 8: Eine Mauer klagt an (1962)
Anhang 9: (Signatur: K-64851-1)
Anhang 10: Freiheit kennt keine Mauer

Anhang 11: Bilanz (Screenshots vom Filmtitel und -abspann)
Anhang 12: Der schwarze Kanal
Anhang: Eine Mauer klagt an (Fassung 1968 / Urheberrechtshinweise vermutlich vom Bundesarchiv-
Filmarchiv zur Verschleierung des Urhebers entfernt)

 

Die Nachweise der Urheberschaft sind überwiegend nur durch die sogenannten Dopesheets möglich, da
die Namensnennung in den Filmen meist entfernt wurden. Das erklärt im Übrigen auch, warum im
Filmarchiv des Bundesarchivs der Name des Kameramanns Herbert Ernst nicht auftaucht.

Seit Anfang 2013 versuche ich im Auftrag von Herbert Ernst sein filmisches Lebenswerk zu sichern,
müssen dabei aber feststellen, dass sich das Filmarchiv größte Mühe gibt, die im Archiv befindlichen
Materialien nicht herauszugeben. Obwohl Herbert Ernst mit 1,06 €/Filmmeter sein eigenes Material dem
Filmarchiv bezahlt, wird uns im großen Umfang filmische Material vorenthalten; unter anderem die oben
erwähnten Filme, die wir dringenst für eine DVD-Produktion zum 75. Geburtstag von Herbert Ernst (Mai
2014) benötigten.

Herr Karl Griep verweigert die Herausgabe an den (Teil-)Urheber der Filme mit folgendem Passus:

"Das Bundesarchiv vertritt die Auffassung, daß die angefragten Filmtitel dem Rechtskreis Bundesrepublik
Deutschland zuzuordnen sind. Sofern Sie nicht eine andere Rechtsnachfolge erbringen/nachweisen können,
bleibt diese Faktenlage gesetzt."

Nachfragen, was dieser Passus besagen soll und wieso damit das Urheberrecht eines Kameramanns
negiert werden kann, blieben bis heute vom Filmarchiv unbeantwortet.

Herr Karl Griep bzw. das Filmarchiv begeht damit nicht nur gröbste Urheberrechtsverletzungen (im
staatlichen Auftrag?), sondern macht sich auch schuldig an der Fälschung der Geschichtsschreibung
Berlins, denn die "Welt" hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wer der Kameramann war, dem der Westen
einige der filmischen Ikonen aus der Zeit des Kalten Kriegs zu verdanken hat.

Deshalb fordern wir auch in diesem Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund "Urheberrechtsdiebstahl".
Auch wenn die Aufnahmen östlich der Mauer, also aus Ostberlin und der Zone, nicht von Herbert
stammen, können ihm zumindest nicht die Filmsequenzen, die von West-Berlin auf die Mauer und nach
Ostberlin schauen, vorenthalten werden.

Wir erwarten, das uns unverzüglich die oben genannten Filme, entweder als digitale Kopie oder im
Original, zur Verfiigung gestellt werden. Zumindest aber die ' westlichen' Aufnahmen, die eindeutig
Herbert Ernst zuzuordnen sind. Des weiteren untersagen wir dem Bundesarchiv-Filmarchiv, diese Filme
anderweitig zu verwenden, zu verleihen oder kommerziell zu nutzen, bis das Filmarehiv eine
Nutzungsvereinbarung mit Ralf Gründer getroffen hat.

 

Fall c.) Die Spielfirne Ruhe, 3500m Boulevard, Die Klamotte, Der Trauzeuge

Des weiteren suchte ich weitere Filme im Bundesarchiv und konnte mich davon überzeugen, dass die
Datenbank in einem ungeheuerlich schlechten Zustand ist.

In keinem Fall fand sich in der Datenbank der Name des Kameramanns Herbert Ernst.

Erst durch längeres Suchen und kontinuierlichem Nachfragen konnten die Spielfilme von Herbert Ernst
ausfindig gemacht werden. Grundsätzlich hat das Filmarchiv auch bei diesen Filmen erst einmal
abgelehnt, Herbert Ernst als Kameramann und Rechteinhaber anzuerkennen.

Das ging sogar soweit, das ich die Rechte bei Klett-Film einholen sollte. Eine Filmarchiv-Mitarbeiterin
teilte mir dann später telefonisch mit, das Herr Klett lediglich diese Filme aus einer Konkurs gegangenen
Kopieranstalt "gerettet" hatte. Bei Geschäftsaufgabe verkaufte Herr Klett dann die Filmrollen von Herbert
Ernst an das Filmarchiv. Selbstverständlich steht in allen Filmen im Vor- oder Abspann (Ruhe, 3500m
Boulevard, Der Trauzeuge, Die Klamotte), das Herbert Ernst entweder der Kameramann, und / oder der
Produzent war. Die Filme "Der Trauzeuge" und "Die Klamotte" wurden im Auftrag des sfb-Werbefernsehens
produziert.

Es mutet an wie ein Schildbürgerstreich, das mich das Filmarchiv die Rechte bei dem Dieb der Filmrollen
klären lässt, der zudem bekannterweise seit Jahren verstorben ist.

Die Krönung der Frechheit besteht allerdings darin, dass das Filmarchiv Herbert Ernst 1.06 €/Filmmeter
berechnet, zuzüglich der Digitalisierungskosten etc., um seine eigenen Filmaufnahmen und Filme zu
erhalten und zudem im kollusiven Handeln mit dem rbb versucht, Herbert Ernst um seine Urheberrechte
an der "Peter-Fechter-Sequenz" zu betrügen.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen:

Das Bundesarchiv-Filmarchiv hat zu keiner Zeit vom Urheber Herbert Ernst Rechte an seinen filmischen
Sequenzen und Filmen übertragen bekommen. Somit betreibt das Filmarchiv einen illegalen Handel mit
urheberrechtlich geschütztem Material; verschlimmernd kommt hinzu, dass sich das Filmarchiv an der
Fälschung der Namen von Kameramännern beteiligt und somit aktive Geschichtsfalschung betreibt!

Aufgrund dieser Erfahrungen fordern wir die Bundesregierung für Kultur und Medien auf, alle im
Bundesarchiv-Filmarchiv vorliegenden Filmsequenzen bzw. Filme sofort im Original herauszugeben;
erzielte Einnahmen offenzulegen und abzutreten. Auch alle filmischen Sequenzen, die das Bundesarchiv
von der Deutschen Wochenschau GmbH Ende 2013 übernommen hat und von Transit Film vermarkten
läßt, sind illegal. Nutzungen dieser Filme und Filmsequenzen durch das Filmarehiv / Transit-Film werden
von mir in Zukunft strafrechtlich verfolgt.

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, stehen Herbert Ernst und ich Ihnen jederzeit zur
Verfügung.