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2. In den frühen Morgenstunden des 13.8.1961 entlang der gesamten Sektor- und Zonengrenze rege Bautätigkeit auf östlicher Seite

Mit Ausnahme von 13 Sektorgrenzübergängen, der Interzonenstraßen und des Überganges Glienicker Brücke sperren östliche Arbeitskolonnen schlagartig alle nach West-Berlin führenden Straßen (bisher 95) mit Betonpfählen, Stacheldraht und sonstigem hierfür verwendbarem Material.

Für Bewohner des sowjetisch besetzten Gebietes wird das Betreten West-Berlins von einer besonderen Bescheinigung abhängig gemacht und damit die Arbeit von ca. 50 - 60 000 „Grenzgängern“ in den Westsektoren unterbunden.

„Friedliche“ Bürger West-Berlins (d.h. Personen, die in Beziehungen zum kommunistischen System stehen im Sowjetsektor von Berlin arbeiten, o.a.) können unter Vorlage ihres behelfsmäßigen Personalausweises weiterhin in den Sowjetsektor von Berlin gelangen.

Für Bürger der Bundesrepublik bleiben die bisherig Kontrollbestimmungen in Kraft.

Der S-Bahnverkehr in die SBZ wird ganz, der in den Sowjetsektor weitgehend unterbrochen.

Die aus West-Berlin kommenden S-Bahnzüge halten nur noch auf dem S-Bahnhof Friedrichstraße.

Ähnliche Beschränkungen gelten auch für den U-Bahnverkehr.

Der Interzonenverkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft verläuft reibungslos.

In den Abendstunden des 13.8.1961 werfen Vopo unter dem Schutz ihrer Sperrlinien im Bezirk Kreuzberg, Bethaniendamm, erstmals Tränengaswurfkörper und setzen am Brandenburger Tor zahlreiche Wasserwerfer ein, um Menschenansammlungen, die sich auf West-Berliner Seite bilden und voller Empörung gegen die Sperrmaßnahmen Stellung nehmen, zu zerstreuen.