Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts vor Hof auf die tschechoslowakische Grenze.

Die Demarkationslinie ist 1391 km lang und zerschneidet

  • 32 Eisenbahnlinien,
  • 3 Autobahnen,
  • 31 Bundesstraßen,
  • 80 Landstraßen l. Ordnung und
  • 60 Landstraßen der 2. Ordnung sowie
  • Tausende von öffentlichen Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen.

Diese Linie ist keine Grenze, sondern eine Demarkationslinie, die die Besatzungstruppen der SU von denen Großbritanniens und der USA scheiden soll. (Karte) Diese Demarkationslinie war von der SU, den USA und Großbritannien schon am 14.11.1944 festgelegt und am 6.2.1945 in Jalta bestätigt worden. Die beiden damaligen Hauptpartner der Sowjets bedachten nicht, daß die SU versuchen könnte, sie in eine Staats-, Sozial- und Kulturgrenze umzuwandeln.

Als Demarkationslinie wurde diese Linie auch von den Verwaltungen und Polizeistellen der SBZ bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3.5.1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, seit 16.11.1957 Staatsgrenze West.

Seit 1952 besteht außer Wachttürmen und elektrisch geladenem Stacheldraht auf der sowjetischen Seite der Demarkationslinie ein Sperrgebiet. Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen [Oder-Neiße-Linie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine Demarkationslinie, nicht aber eine Staatsgrenze.

Auf der Demarkationslinie duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die nach Auffassung des freien Deutschland nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen.

Seit 12.8.1961 bezeichnet das Regime der SBZ die Demarkationslinie zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins widerrechtlich als Teil der „Grenze der DDR“. Zugleich wurde die Zahl der Übergänge, die vorher rund achtzig betrug, auf zwölf vermindert; ab 23.8. sogar auf acht.

Diese Demarkationslinie wurde am 3.7.1945 in Kraft gesetzt, nachdem die Sowjetischen Besatzungstruppen vom 1. - 3.7. Thüringen und die westlichen Teile Mecklenburgs,  Sachsen-Anhalts und Sachsens besetzt hatten, die bis dahin in der Hand amerikanischer und britischer Truppen gewesen waren. (Karte)

Die Demarkationslinie um das Viermächte-Verwaltungsgebiet Groß-Berlin (d.h. um ganz Berlin) trat am 3.7.1945 in Kraft, als die Truppen der Westmächte die 12 westlichen Sektoren besetzten, die am 5.6.1945 für sie vorgesehen worden waren (Besatzungspolitik).

Geändert wurde diese Demarkationslinie nur insoweit, als ganz geringe Gebietsteile ausgetauscht wurden: z.B. am 27.11.1945 an der Ostgrenze des holsteinischen Kreises „Herzogtum Lauenburg“ (Ratzeburg) drei Dörfer gegen drei des mecklenburgischen Kreises Schönberg; so am 30.8.1945 Teile des Westberliner Bezirkes Spandau (bes. West-Staaken) gegen den Ostteil der Gemarkung Groß-Glienicke (Kr. Osthavelland).

 


Lit.: SBZ von A bis Z : ein Taschen- und Nachschlagebuch über die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands - 10.1966 / hrsg. vom Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen. -
10. - Bonn : Deutscher Bundesverl. -
ISSN 0563-0908