Geheime Kommandosache
B 912 197 (persönlich!) 4./2
Anordnung
des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik
über die Stiftung der
„Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“
vom ...
§ 1
In Anerkennung und Würdigung langjähriger, gewissenhafter und treuer Pflichterfüllung als freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik wird die
„Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“
gestiftet.
§ 2
Einzelheiten der Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung (Anlage) geregelt.
§ 3
Die Medaille wird erstmalig am 01. Dezember 1987, dem Tag der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik, verliehen.
§ 4
Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den ...
Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik
E. Honecker
Quelle: Berliner-Mauer-Archiv, ..