2) In der Vorlage Nr. 25/78 hieß es im Abschnitt
“2. Pioniertechnischer Ausbau
2.1. Staatsgrenze zur BRD
(1) Minensperre Typ 66
Die Minensperren mit erdverlegten Minen sind im Zeitraum bis 1985 in Abänderung der Konzeption des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen von 220 km, GKdo. NORD = 70 km, GKdo. SÜD = 150 km, auf 100 km (je GKdo. 50 km) zu verringern.
Es ist zu gewährleisten:
a) die Räumung der Abschnitte, die in Abweichung von den Forderungen der Anordnung Nr. 22/75 des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen errichtet wurden;
b) die kontinuierliche Räumung und Neuverlegung der Minen im Zeitintervall von 5 Jahren unter Beachtung des Leistungsvermögens der Minenraumkompanien 2 5 und 27 von jährlich 10 km.
Minensperren des Typs 66 von denen eine unmittelbare Gefährdung des angrenzenden Hoheitsgebietes ausgeht (Ortsveränderung der Minen an Hanglagen), sind bis 1980 zu beseitigen.“
Daneben wurde handschriftlich in zwei verschiedenen Schriftfarben gesetzt:
„Das kann doch nicht sein.“ und „Befehl vorlegen.“
In der Vorlage hieß es weiter:
„Zur Erreichung des Ausbaustandes von 100 km Minensperren sind nach 1980 noch zu räumen:
Grenzkommando NORD ca. 20 km
Grenzkommando SÜD ca.130 km
(2) Sperranlage 501
a) Der Aufbau der Sperranlage ist planmäßig fortzusetzen. Unter Beachtung der Reduzierung der erdverlegten Minen und der Forderung, 60 % der Staatsgrenze durch Minen zu sperren, sind bis 1985 146 Anlagen = 730 km davon im
Grenzkommando NORD 65 Anlagen = 325 km
Grenzkommando SÜD 81 Anlagen = 400 km,
zu errichten.
b) pp.
(3) - (7) pp.
(8) Ordnung, Sicherheit, Sicht- und Schußfeld im Grenzabschnitt
a) Der Bodenbewuchs in den pioniertechnischen Anlagen, besonders in den Minensperren ... ist durch chemische und mechanische Bearbeitung ständig niedrig zu halten.
b) Das Sicht- und Schußfeld ist entsprechend den taktischen Erfordernissen, insbesondere im Streifen zwischen Staatsgrenze und Beobachtungstürmen, durch Beräumung des hohen Bewuchses zu erweitern.
c) - d) pp.“
Tipp: ...