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Stichwort: Ring um Berlin „Moderne Grenze“

„Am Abend des 1. März sind in der Berliner Karl-Marx-Allee Einheiten der l. Grenzbrigade angetreten. Auf Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung wird ihrem Verband für treue Pflichterfüllung gegenüber der sozialistischen Heimat der Name ´13. August` verliehen.

Grafische Darstellung der Modernen Grenze

Grafik: Stationäre Elemente der „Modernen Grenze″ sind: Maschendrahtzäune, Beobachtungstürme, Kontaktzäune, Scheinwerfer, Bunker, Hundelaufanlagen, Signalgeräte, Beleuchtungsanlage, Postenwege, Spurensicherungsstreifen, Kfz-Gräben, Rasenflächen (freies Schußfeld), Maschendrahtzäune. Nahezu alle Darstellungen verschweigen das wichtigste Sperelement des Antifaschistischen Schutzwalls: Nur der durch Befehl und Politunterricht mordwillig gedungene Grenzsoldat konnte mit seiner Waffe die Bewohner der DDR von der Flucht abhalten. Quelle: Argumente - Dokumente - Zitate, Vertrauliche politische Kurzinformation Nr. 8/1966 – 15. März 1966

Die Maschinenpistolen fest im Griff, marschieren die Soldaten bei strömendem Regen im Paradeschritt durch die Karl-Marx-Allee. Den Kompanien voran trägt ein Kommando die Truppenfahne, an die der Stadtkommandant Generalmajor Poppe das rote Namensband geheftet hat. Der Vorbeimarsch der Grenzsoldaten an den im Regen ausharrenden Berlinern ist militärische Ehrenbezeigung und zugleich Gelöbnis, unter dem symbolischen Namen '13.August' weiterhin treu dem Vaterland zu dienen. An jenem Tage im August 196l griffen deutsche Arbeiter zur Waffe und zogen von den Maschinen weg auf Posten, um mit der Volksarmee gemeinsam die Grenze ihres Staates zu schützen“.


(„Neues Deutschland“, 2. März 1960)


Mit dem Beschluss des Sowjetzonen-Regimes vom 13.August 1961, um West-Berlin eine Mauer zu ziehen, begann für den „Ring um Berlin“ (RuB) eine neue Phase. Die im kommunistischen Sprachgebrauch „RuB“ genannten Absperrungsmaßnahmen um Berlin vermochten bis dahin nicht den Personen- und Güterverkehr innerhalb einer Weltstadt und mit ihrer Umgebung lückenlos zu kontrollieren. Der RuB, der sich bis zum Bau der Mauer um ganz Berlin erstreckte, hatte bis dahin vor allem die Aufgabe, die Flucht von Einwohnern der Sowjetzone nach West-Berlin zu verhindern und das Betreten des Gebietes der Sowjetzone durch West-Berliner zu unterbinden. Das Überschreiten der Zonengrenze zwischen dem Gebiet der Sowjetzone und West-Berlin war deshalb schon vor dem 13. August 1961 äußerst schwierig, während der Übergang im Stadtgebiet zwischen Ost- und West-Berlin relativ einfach war. Auch heute noch besteht in gewisser Weise der RuB um ganz Berlin, da es bestimmten Einwohnern der SBZ (z. B. durch Festsetzung einer Aufenthaltsbeschrankung) verboten ist, die „Hauptstadt der DDR“ aufzusuchen; außerdem dürfen Westdeutsche, die die Aufenthaltserlaubnis für einen Ort in der SBZ bekommen haben und von dort aus Ost-Berlin besuchen wollen, nur mit besonderer Genehmigung und nur am Tage einreisen, während die West-Berliner während der Passierschein-Aktionen das Stadtgebiet von Ost-Berlin nicht verlassen dürfen. Da das SED-Regime alle West-Berliner als „unfriedlich“ ansah, d. h. außer einigen Kommunisten und für sie selbst wichtigen Leuten (z.B. Künstlern und Wissenschaftlern) keinen Übergang „unter Vorlage des Westberliner Personalausweises“ in den Ostsektor gestattete und auch gar nicht daran dachte, besondere Bescheinigungen für das Überschreiten der Grenzen nach Westberlin“ auszugeben, konnte der „Ring um Berlin“ bis auf 7 Übergangsstellen fest geschlossen werden.

„Dieser Schutzwall ist die Staatsgrenze der DDR. Die Staatsgrenze eines souveränen Staates muss geachtet werden. Das ist in der ganzen Welt so. Wer sich nicht daran hält, darf sich nicht beklagen, wenn er dabei zu Schaden kommt. Bedenken auch Sie, das bei Ihrem eventuellen Aufenthalt an unserer Staatsgrenze. Und überlegen Sie, ob dieser Aufenthalt unbedingt nötig ist. Lassen Sie sich nicht zu Provokationen missbrauchen. Das kann ins Auge gehen. Denn wie überall in der Welt eignet sich eine Staatsgrenze weder als Wallfahrtsort noch als Turngerät!

Deshalb ist es klüger, statt sich die Mauer anzusehen, sich in Bonn die Minister anzusehen, die unter dem Deckmantel des Antikommunismus systematisch Verständigung und Entspannung torpedieren, fieberhaft die atomare Aufrüstung betreiben und mit Notstandsgesetzen ein neues hitlerisches Ermächtigungsgesetz schaffen wollen.

Man sagt Ihnen, ‚Die Mauer muss weg’. Auch wir sind keine speziellen Liebhaber von Mauern. Aber überlegen Sie bitte, wo die eigentliche Mauer in Deutschland verläuft, die in ihrem und uns unsrem Interesse abgetragen werden muss. Das ist jene große Mauer, die durch die verhängnisvolle Bonner Politik errichtet wurde. Auf den Steinen dieser Mauer steht NATO- und EWG-Beitritt, Atomaufrüstung, Revanchepolitik, antikommunistische Hetze, sture Nichtanerkennung der DDR, brüske Ablehnung aller Verständigungsvorschläge, Frontstadt und Westberlin.

Wir mussten an unserer Staatsgrenze Sicherungsmaßnahmen durchführen, eben weil es die Bürger Westdeutschlands und Westberlins unterlassen haben, im eigenen Haus den Frieden gegen die Ostlandritter und gegen die Nazis zu sichern, die wichtige Staatsfunktionen beherrschen.“


(„Was ich von der Mauer wissen muss - Merkblatt für Berlin-Besucher“, von der SED an den Zonen- und Sektorenübergängen verteilt)


Die Grenztruppen

Die Sicherung und Kontrolle der Grenzen sowie der Demarkationslinie zur Bundesrepublik und des Ringes um Berlin hatte, die bereits am l.12.1946 gegründete „Deutsche Grenzpolizei“ inne. Sie war eine aus Freiwilligen zusammengestellte Verfügungstruppe, die infolge von „Fraktionskämpfen“ innerhalb der SED mehrmals ihren Dienstherrn wechselte:

● Ministerium des Innern (1949 bis Mai-1952)
● Ministerium für Staatssicherheit (Mai1952 bis Juni 1953)

● Ministerium des Innern (Juni 1953 bis Max 1955)
● Staatssekretariat für Staatssicherheit (Mai 1955 bis September 1961 - das Sekretariat wurde im November 1955 wieder zum Ministerium erhoben)
● Ministerium für Nationale Verteidigung (Übernahme in die NVA am 15.9.1961)

Am September 1961 wurde die „Deutsche Grenzpolizei“ als „Kommando Grenze“ in die „Nationale Volksarmee“ (NVA) aufgenommen. Mit der Bildung der „Grenzbrigaden Berlin“ und des „Kommandos Grenze“ im Mai 1963 stehen mit der Verkündung des Wehrpflichtgesetzes in der Zone nun auch Wehrpflichtige an den Grenzen und Demarkationslinien der Sowjetzone.


Die Sicherungseinheiten um Berlin

Von 1958 bis zum Juni 1961 bildeten die „V. Grenzpolizei-Brigade“ in Stärke von rund 4500 Soldaten und 4 „Volkspolizei-Bereitschaften“ mit einer Stärke von etwa 3 700-Mann den „Ring um Berlin“. Ende Juni 1961 erfolgt die Aufstellung eines „Sicherungskommandos Berlin“ unter gleichzeitiger Auflösung der vier VP-Bereitschaften. Zum selben Zeitpunkt begann die Aufstellung der „Brigade Berlin“. Diese „Brigade“ wurde am 13. August 1961 bei den rigorosen Sperrmaßnahmen eingesetzt, wobei sie vom Sicherungskommando, „Kampfgruppen der SED“ und „FDJ-Regimentern“ unterstützt wurde. Im September 1961 wurden die „Grenzpolizei“- Einheiten um Berlin in "I. und II. Grenzbrigade Berlin“ umbenannt. Die „I-Grenzbrigade“ bewachte die 45,9 Kilometer lange Sektorengrenze und die „II. Grenzbrigade“ die 114,6 Kilometer lange Zonengrenze zwischen West-Berlin und der SBZ.

Am 23. August 1962 wurde unter weiterem Bruch des Viermächtestatus von Berlin im Ostsektor der Stadt eine „Stadtkommandantur Berlin“ mit der Stellung eines Militärbezirkes (Armeekorps) unter dem neuen „Stadtkommandanten der NVA“, Generalmajor Helmuth Poppe, eingerichtet. Fünf Tage später wurden die beiden „Grenzbrigaden Berlin“ dieser Stadtkommandantur unterstellt und damit in die NVA eingegliedert. Am 7. Mai 1963 wurde eine weitere „IV“ Grenzbrigade Berlin“ aufgestellt. Gleichzeitig erfolgte eine Umgliederung in vier Grenzregimenter und ein Ausbildungsregiment je Brigade.


Die militärische Gliederung

Die Absperrung West-Berlins erfolgt durch insgesamt 67 Kompanien. Sie gliedern sich auf in

● 54 „Linien“-Kompanien (gegliedert in vier Züge zu je 3 Gruppen)

● 10 „Kontrollpassierpunkt (KPP)“-Kompanien und

● 3 Boots-Kompanien.

Außerdem bestehen 12 „schwere Kompanien“ (eine Kompanie für jedes Regiment). Die „Linien“-Kompanien versehen ihren Dienst außerhalb der offiziell zugelassenen Übergänge an der Mauer und an den Stacheldrahtzäunen, wo sie die Beobachtungstürme und Postenstände besetzen sowie Standposten stellen oder Streife gehen. Die „KPP“-Kompanien sind an den Übergängen eingesetzt, die „Kontrollpassierpunkte“ genannt werden, während die Bootskompanien die Grenzgewässer sichern und kontrollieren.

Die 79 Kompanien sind in 12 Regimenter gegliedert, von denen je vier eine Brigade bilden. Darüber hinaus gehört zu jeder Brigade ein Ausbildungsregiment, das den Ersatz an Unteroffizieren und Mannschaften für die aus den Einsatz-Kompanien entlassenen Soldaten zu stellen hat. Die Ausbildung der Offizier für die Grenztruppen findet in der zentralen Schule in Plauen statt.

Auffallend ist, dass es keine Bataillonsstäbe gib. Die Brigadestäbe sind wie folgt gegliedert:. Kommandeur, Politstellvertreter, Offizier des „Ministeriums für Staatssicherheit“, Stabskompanie, Fernmelde- und Pionierkompanie. Eine Besonderheit bildet in der Gliederung des RuB die „Abteilung Personenkontrolle und Fahndung“ (APF), die an den Übergängen die Personenkontrollen durchführt und die Fahndungssachen bearbeitet. Sie ist sachlich und wahrscheinlich auch personell dem „Ministerium für Staatssicherheit“ (MfS), verwaltungsmäßig dagegen der I. Brigade unterstellt. Ihre Stärke beträgt rund 200 Soldaten, darunter MfS-Offiziere und weibliche MfS-Angehörige. Sie bilden zwar zusammen mit den Angehörigen der „Zollverwaltung der DDR“ (vor dem 30.4.1962 „Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs“. - AZKW - genannt) bei der Bearbeitung der Formalitäten für den Grenzverkehr eine Einheit, sind jedoch speziell zuständig für die Personenkontrolle und Fahndung.


Aufgaben der „Grenzbrigaden“

Die Sicherung und Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs über die Grenzen nach dem freien Teil der Stadt - Berlin auf der Straße, auf den Schienen- und dem Wasserwege sowie die Verhinderung der „Republikflucht“ sind die Aufgaben der Grenzbrigaden.

In der vom „Ministerium für Nationale Verteidigung“, herausgegebenen Dienstvorschrift sind die für die Erfüllung dieses Auftrags festgelegten Pflichten und Aufgaben in allen Einzelheiten aufgeführt. In der bis vor kurzem gültigen DV-30/9 hieß es hierzu u.a.

„Der Angehörige des Grenzpostens (Gruppe von 2 oder mehreren bewaffneten Angehörigen der Grenztruppen) hat insbesondere unter allen Bedingungen und zu jeder Tageszeit Grenzverletzer festzustellen, vorläufig festzunehmen und wenn notwendig, entsprechend den Bestimmungen über den Gebrauch der Schusswaffe zu handeln;

die Geländeverhältnisse im eigenen Grenzabschnitt und im gegenüberliegenden Grenzgebiet, die zur Grenze führenden Wege und Straßen, unterirdische Anlagen und deren Zugänge, Schuppen, Ruinen, Kellerräume u.a. nicht bewohnte Bauten, die Grenzverletzern als Unterschlupf dienen können, genau zu kennen;

selbstständig den Kampf zu führen, wenn der Gegner mit Waffengewalt in seinen Postenbereich eindringt und seinen Postenbereich unter Einsatz seines Lebens auch gegen einen zahlenmäßig überlegenen Gegner zu verteidigen.

Der „Postenführer“ (Führer eines „Grenzpostens“ hat

„bei der vorläufigen Festnahme und Durchsuchung von Grenzverletzern aus einer Deckung heraus, die die vorläufige Festnahme und Durchsuchung durchführenden Grenzposten zu sichern und bei der Zuführung Festgenommener ununterbrochen bereit zu sein, einen plötzlichen Angriff der vorläufig Festgenommenen abzuwehren oder einen Fluchtversuch zu verhindern;

gemeinsam mit den ihm unterstellten Posten den befohlenen Postenbereich gegen jegliche Angriffe bewaffneter Kräfte unter Einsatz seines Lebens zu verteidigen und den Gebrauch der Schusswaffe entsprechend zu befehlen.“


(zitiert nach „Ring um Berlin“, von Polizeihauptkommissar Heinz Hackbarth, in „Die Polizei", Köln, 8.5.1965)


Die Grenzsicherungsanlagen um West-Berlin werden von der Zonenpropaganda als Verteidigungsmaßnahme deklariert, obwohl sie von der Anlage her eindeutig nach innen, d.h. also gegen die Überwindung der Grenze von Seiten der Sowjetzone aus, ausgebaut sind. Lediglich am Brandenburger Tor, dem sowjetzonalen Besichtigungspunkt für ausländische Delegationen und am Potsdamer Platz, sind im Vorfeld der Mauer Panzerhindernisse aufgebaut worden, um optisch eine Art Verteidigungsstellung zu demonstrieren.

„Das revanchistische Geschmeiß und die Frontstadtpolitiker in Westberlin sollten über die Feststellung in der jüngsten Note der Sowjetregierung an die drei westlichen Besatzungsmächte nachdenken:

„Die Grenze in Berlin ist nicht einfach eine Grenze zwischen zwei Staaten. Sie ist eine Verteidigungslinie gegen den in Westberlin geschaffenen Militärstützpunkt der NATO, eine Linie gegen jene, die Kriege vorbereiten und Konflikte suchen.“

Diszipliniert und besonnen stehen unsere Soldaten an der Grenze. Sie lassen sich nicht provozieren. Sie schützen ihren Staat und seine Burger. Sie „verbürgen die Respektierung unserer Rechte und die Einhaltung unserer Gesetze. Sie tun noch mehr: Sie schützen nicht irgendeinen Staat, „sondern den deutschen Staat, der den historischen Auftrag hat, dafür zu sorgen, dass niemals wieder von deutschem Boden ein Krieg ausgeht. Sie tragen zum ersten Male in unserer Geschichte Waffen und Uniformen, sie gehorchen zum ersten Mal Befehle, sie dienen zum ersten Mal in Deutschland einem Staat, damit Frieden ist.“


(„Unsere Staatsgrenze - ein Wall gegen den Revanchismus“, Sonderdruck für den Agitator in Nr. 12/62 der NVA-Zeitung „Volksarmee“)

„Gewiss, die Mauer, welche die militärische Invasion verhinderte, Spione lahmlegte und Schieber bändigte, kurz: den Frieden rettete - diese Mauer hat auch manche Familien- und Freundschaftsbande unterbrochen. Diese Begleiterscheinungen bedauern auch die Bürger der DDR.“

„Die 'Mauer' und die Menschlichkeit“, Flugblatt der SBZ, 1962


Der Schießbefehl

Um die Überwindung der Grenzsperren zu verhindern, wird den Grenzsoldaten mündlich die Anordnung zum Gebrauch der Schusswaffe eingebleut. Sie hat sinngemäß folgenden wesentlichen Inhalt:

„1. Auf zivile Flüchtlinge muss gezielt geschossen werden, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe von der Mauer oder dem Stacheldraht befinden. Warnruf und Warnschuss müssen dem gezielten Schuss vorangehen, wenn sie zur Festnahme führen könnten.

2. Auf uniformierte Flüchtlinge muss ohne Warnruf und Warnschuss gezielt geschossen werden, ohne Rücksicht auf die Entfernung des Flüchtlings von der Demarkationslinie. Dieses gilt insbesondere für den Raum zwischen tatsächlichem Verlauf der Demarkationslinie und der Line der vorderen Begrenzung des Grenzpostens (etwa 30-Meter-Zone).

3. In Richtung West-Berlin darf nicht geschossen werden.

4. Ebenso darf auf Polizei- und Zollbeamte sowie westalliierte Soldaten von der Schusswaffe keinen Gebrauch gemacht werden, es sei denn bei Beschädigung oder Zerstörung von Grenzsicherungsanlagen.“


(zitiert nach Hackbarth „Ring um Berlin“, a.a.O.)


Grenzsicherungsanlagen

Die Verhinderung der „Republikflucht“ erfordert ein umfangreiches Überwachungssystem. Durch § 21, der Grenzordnung“ vom 19.03.1964 wurden um West-Berlin ein „Grenzgebiet“ (auch Sperrgebiet oder -bezirk genannt) und ein „Schutzstreifen“ festgelegt, der innerhalb des Bezirkes Potsdam etwa 500 Meter und innerhalb des Sowjetsektors von Berlin etwa 100 Meter breit ist. Die „Grenzordnung“ enthält weiter eine Reihe einschneidender Bestimmungen. So ist ein Registriervermerk durch die „Volkspolizei“ im Personalausweis für die Bewohner des „Grenzgebietes“ Vorschrift. Bei den im „Schutzstreifen“ berufstätigen Personen und Schülern muss ein Genehmigungsvermerk im Personalausweis vorhanden sein, der allein die Berechtigung zum Betreten dieses Gebietes ermöglicht. Ferner besteht Passierscheinzwang für Personen, die vorübergehend das Gebiet betreten wollen, und eine unverzügliche polizeiliche An- und Abmeldepflicht beim Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im „Grenzgebiet“ innerhalb des Bezirkes Potsdam. Für Versammlungen und Veranstaltungen besteht eine besondere Genehmigungspflicht; das Angeln und Baden sowie die Benutzung von Wasserfahrzeugen in den „Grenzgewässern“ ist verboten.

Die eigentliche Grenzsicherung ist durch verschiedene Maßnahmen hinter der Mauer bzw. dem Stacheldraht ergänzt worden. Hinter weiteren Stacheldraht- und Stolperdrahthindernissen verläuft ein „Kontrollstreifen“ von etwa 10 Meter Breite unmittelbar hinter den „Grenzsicherungsanlagen“ (GSA), wozu Gebäude abgerissen, Wald abgeholzt und Unterholz beseitigt wurde. Dieser Streifen dient zur Überprüfung der Grenzposten, der Sicherungsanlagen, der Markierung der „Staatsgrenze“ und der Beschilderung des „Schutzstreifens“ sowie zur Uferkontrolle in den „Grenzgewässern“. Unmittelbar hinter diesem „Kontrollstreifen“ stehen Beleuchtungsanlagen, die die gesamten Sperren während der Nacht beleuchten. Es folgen durchschnittlich 10 Meter hohe Beobachtungstürme („KZ-Türme“), die teilweise mit Scheinwerfern ausgerüstet und alle an das „Grenzmeldenetz“ (GMN) angeschlossen sind. Um West-Berlin stehen etwa 200 derartige Türme. Als nächste Grenzsicherung folgen Signalgeräte akustischer und optischer Art und „Hundelaufanlagen“. Es handelt sich dabei um Diensthunde, die an einem langen Seil (75 bis 500 Meter Länge) angeleint sind und Flüchtlinge anfallen oder zumindest verbellen. Um West-Berlin befinden sich etwa 200 solcher Anlagen. Erst dann folgen die „Linie der vorderen Begrenzung des Grenzpostens“ und der 100 bzw. 500 Meter breite „Schutzstreifen“.


Moderne Grenze

Seit Anfang des Jahres 1965 sind auf östlicher Seite der Demarkationslinie (DL) Bau- und Abrissarbeiten, die mit der„Ausbesserung an den seit dem 13.8.1961 bestehenden und ständig verbesserten „Grenzsicherungsanlagen“ (GSA) offensichtlich nicht im Zusammenhang stehen, zu beobachten. Geflüchtete Grenzsoldaten berichten, übereinstimmend über Pläne zum Bau der „Modernen. Grenze“, die bis zum Jahre 1970 fertiggestellt sein soll.

„Moderne Grenze“ bedeutet nicht etwa Erleichterung für die im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Staaten üblichen Formalitäten, sondern den weiteren Ausbau des „Schutzstreifens“. Das Adjektiv „modern“ kann deshalb nur im Sinne von neuesten Erkenntnissen, nach Auswertung von Erfahrungen und unter Beibehaltung des bisherigen Zieles der Verhinderung von Republikflucht gedeutet werden. Aus diesem Grunde muss insofern von einer Verhärtung der Situation an der DL gesprochen werden. „Modern“ wird auch sein, dass der Betrachter des „Schutzstreifens“ aus West-Berlin nicht mehr Stacheldrahtzäune, sondern – gewissermaßen als Grundstücksbegrenzung - einen Maschendrahtzaun mit dahinter liegender Rasenfläche sehen wird.

Folgende Arbeiten werden zur Zeit ausgeführt:

● Gebäude aller Art im „Gefechtsfeld“ werden weiterhin abgerissen;

● Unterholz wird entfernt, Wald abgeholzt und weitere Bäume werden gefällt;

● Alarmanlagen werden errichtet („Kontaktzaun“ und Signal- bzw. Abschussgeräte“);

● die bisherige Beleuchtungsanlage wird durch eine neue ersetzt, zwischen den Beobachtungstürmen werden Scheinwerfer montiert;
● ein Graben (ca. 3 - 5 m breit und tief) wird ausgehoben;

● eine asphaltierte Straße für motorisierten Streifendienst wird gebaut;

● der „Schutzstreifen“ wird durch Errichtung von Maschendrahtzäunen begrenzt.

Diese Arbeiten sind als Teilarbeiten und als Ergänzung bisheriger Maßnahmen mit dem konzentrierten Ziel „Moderne Grenze“ anzusehen.

Damit würde der „Schutzstreifen“ nach vollendetem Ausbau im Jahre 1970 von West- Berlin aus gesehen folgende prinzipielle Einteilung aufweisen (s. Skizze, S. 10):

- 10/8 – (Skizze „Moderne Grenze“)

1. ca. 2 Meter hohen Maschendrahtzaun.2. Rasenanlage

3. Graben und Beleuchtungsanlage,

4. „Spurenstreifen“,

5. asphaltierter Streifenweg,

6. „Grenzsicherungsanlagen“ (Signalgeräte, Hundelaufanlagen, „Kontaktzaun“, gekoppelt mit Scheinwerfern und Beobachtungstürme sowie Betonbunker)

7. rückwärtiger Maschendrahtzaun

Die Tiefe dieses „Schutzstreifens“ innerhalb des „Sperrbezirkes“ richtet sich, wie an einigen fast fertiggestellten Anlagen bereits zu erkennen ist, nach dem örtlichen Gelände und kann bis zu 100 m betragen. (Damit ist nicht der „Sperrbezirk“ zu verwechseln, da der „Schutzstreifen“ nur ein Teil des „Sperrgebietes“ ist.)

Ob die rd. 22 km lange „Mauer“ (einschl. Grundstücks- und Friedhofsmauern sowie Häuserfassaden) in der City abgerissen und durch den Maschendrahtzaun des Planes „Moderne Grenze“ ersetzt werden wird, lässt sich z. Zt. nicht mit Sicherheit sagen.

„Moderne“ bauliche Maßnahmen und „moderne“ Grenzsoldaten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die „moderne Grenze“ eine fast perfektionierte Anlage zur Verhinderung von „Republikflucht“ sein wird. Dem Auge des Betrachters aus West-Berlin wird sie zwar gefälliger als bisher erscheinen, dem Flüchtling jedoch stellen sich die „Grenzsicherungsanlagen“ bereits in der Tiefe des Vorfeldes nahezu unüberwindlich entgegen.


Militärischer Einsatz

Die in diesem Sperrsystem eingesetzten Grenzposten sind mit dem Maschinenkarabiner „Kalaschnikow“ (Kaliber 7,62 mm) bewaffnet, der wegen seines Aussehens meist als Maschinenpistole angesehen wird. Offiziere tragen die Pistole „Makarow“ (Kaliber 9 mm). Als Gruppenbewaffnung sind darüber hinaus ein leichtes Maschinengewehr „Kalaschnikow“ (CMGK) und ein Panzerabwehrrohr „Launscher“ (RPG 2) vorhanden, wovon aber nur das MG in geringem Umfang an der Demarkationslinie eingesetzt wird. Artilleriewaffen gehören nicht zur Bewaffnung der Einheiten des RuB. Die Grenzposten tragen neben der üblichen Ausrüstung einen Telefonhörer bei sich, um sich jederzeit an das Grenzmeldenetz anschließen zu können.

Der „Schutzstreifen“ um West-Berlin hat eine Länge von rund 160,5 Kilometer und bedeckt eine Fläche von etwa 62 qkm. Die „I. Grenzbrigade“ - jetzt „Grenzbrigade -13. August“ - bewacht ca. 30,4 Kilometer der Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin. Sie ist also im wesentlichen im Zentrum der Stadt eingesetzt. Der Standort des Brigadestabes befindet sich in Berlin-Treptow.

Die „II. und IV. Brigade“ bewachen die restliche Sektorengrenze und die Demarkationslinie zwischen West-Berlin und der Zone. Die IV. Brigade, mit dem Brigadestab in Potsdam überwacht. 62,4 Kilometer gegenüber den südlichen Bezirken Berlins. Die II. Brigade, mit dem Brigadestab in Groß-Glienicke, hat einen Abschnitt von ca. 67,7 Kilometern westlich von Berlin zu kontrollieren. Der Einsatzraum der 1. Brigade ist wesentlich kleiner als die Abschnitte der beiden anderen Brigaden. Ursache hierfür ist offensichtlich das unübersichtliche Stadtgebiet im Osten und im Zentrum Groß-Berlins, wo es vielen Einwohnern der SBZ gelang, nach West-Berlin zu flüchten.

Die Stärke jeder Brigade beträgt rund 4650 Offiziere und Soldaten. Hierin einbegriffen ist das Ausbildungsregiment mit einer Stärke von etwa 1 000 Mann. Aus der Tatsache, dass ein Regimentsabschnitt ständig von einer Kompanie besetzt ist (Vierteldienst), kann geschlossen werden, dass etwa ein Viertel der Einsatzregimenter (ohne Stäbe ca. 2600 Soldaten) ständig Dienst an der Demarkationslinie versieht. Während der Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen werden die Einsatzkräfte verstärkt.

Im Jahre 1965 wurden folgende organisatorische Veränderungen bei den „Grenzbrigaden Berlin“ durchgeführt:

1. Die Reservekompanien wurden in „schwere Kompanien“ umgewandelt und schwere Waffen zugeteilt;

2. Einsatz je einer Kompanie im Regimentsabschnitt statt bisher zugweiser Besetzung je eines Kompanieabschnitts;

3. Zusammenfassung aller Kraftfahrer, die bisher den 5.Zügen der „Linien“-Kompanie zugeteilt waren, in einer dem Regimentsstab direkt unterstellten „mot.—Kompanie“.

- 13/8 – (Grafik mit Berliner Exklaven)

- 14/8 – (Gliederungsschema der drei der „Stadtkommandantur“ unterstellten Brigaden, die den Ring um Berlin besetzt halten.

Damit ist erreicht worden, dass

● schwere Waffen im „Ring um Berlin“ eingesetzt werden können,

● regelmäßiger und konzentrierter Streifendienst durchgeführt werden kann und

● Ausbildung der Einheiten im Kompanieverband möglich ist.

Auf West-Berliner Seite sind zur Wahrnehmung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes demgegenüber nur etwa 400 Polizeibeamte und 250 Zollbeamte ständig eingesetzt. Außerdem versehen Soldaten der alliierten Schutzmächte regelmäßig Streifendienst.


Die Stärke der „Grenzbrigaden“, die Bewaffnung und die geschilderten Sicherungsmaßnahmen können den Eindruck erwecken, dass West-Berlin fast hermetisch abgeriegelt ist. Weit verbreitet ist die Meinung, dass es sich bei den Soldaten meist um überzeugte Kommunisten handelt, die blindlings auf Flüchtlinge schießen, um Sonderurlaub, Geldprämien oder Auszeichnungen zu erhalten oder befördert zu werden. Es darf demgegenüber nicht unbeachtet bleiben, dass bei gezielten Schüssen viel mehr Flüchtlinge hätten getroffen werden müssen und dass vielen Flüchtlingen bei genauer Beachtung der Dienstvorschriften durch die Soldaten die Flucht nicht gelungen wäre. Obwohl den meisten Soldaten die Flucht wegen der Bindungen an die Familien nicht möglich ist, sind nach dem Bau der Mauer am 13. August 1961 bis zum 1. März 1966 453 Soldaten nach West-Berlin geflohen. Trotz Verbotes, technischer Schwierigkeiten und Strafandrohungen suchen und unterhalten viele Soldaten Kontakte zu West-Berliner Polizei- und Zollbeamten.

„Westliche Sicherheitsbehörden haben am Montag in Frankfurt den am 7. Dezember (1962) mit einem Schlauchboot nach West-Berlin geflüchteten 45 Jahre alten Major der Volksarmee der Sowjetzone, Bruno Erwin Krajewski, der Presse vorgestellt. Krajewski, der zusammen mit seiner Frau, seiner Tochter und einem befreundeten Ehepaar geflohen war, war bis zu seiner Flucht Leiter der Untersuchungsabteilung beim Stab der zweiten Grenzbrigade in Groß-Glienicke.

… Krajewski schätzt die Zahl der Menschen, die flüchten wollen, aber schon im Vorfeld der Sperren entdeckt und festgenommen werden, auf mindestens das zehnfache der Zahl derer, die unmittelbar an den Zaun oder die Mauer herankommen. In den meisten Fallen hätte die Flucht verhindert werden können, wenn die sowjetzonalen Grenzpolizisten dem Schießbefehl gefolgt wären oder genau gezielt hätten.“

 

 

(„Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.02.1962)

„Aber selbst der beste Schütze, der im Schlaf das Schwarze auf der Scheibe trifft, kann nicht ein guter Grenzsoldat sein, wenn er nicht die Klassenfrage in Deutschland begreift, wenn er nicht unterscheiden kann, wer ist mein Freund und wer ist mein Feind, der glaubt, dass auch ein Grenzverletzer ein guter Deutscher sei und der nicht alle seine Fähigkeiten einsetzt, um jede Grenzverletzung und jede Provokation zu verhindern.“

(Der Stellvertreter des höchsten Polit-Offiziers der NVA, Oberst Helbig, zu jungen Grenzsoldaten, zitiert nach „Neue Züricher Zeitung“, 13.6.1963)

Der Begriff „Moderne Grenze“ wird nicht technisch, sondern auch politisch verstanden:

„Die moderne Grenzsicherung erfordert vor allem moderne Menschen“, so heißt es sinngemäß in dem Material der Jugendkommission. Und gerade das ist es, was in vielen Einheiten - bei allen Erfolgen - noch zu kurz gekommen ist. Die Parteileitung war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Parteimitglieder vorrangig allen Angehörigen der Kompanie begreiflich machen müssen, wer ihr Freund und wer ihr Feind ist.“

(„Volksarmee“, Nr. 51/1965)


Diese Ausgabe der ADZ ist eine ergänzte Fassung der Nr. 21/1965 vom 3. Juni 1965