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Seiner Auffassung vermag ich mit Niewerth und einem jüngeren Rechtsgutachten des BJM nicht beizupflichten. Gewiss hat auch die Staatsgewalt in der DDR ursprünglich auf Ermächtigungen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht, sie ist aber heute deutsche Staatsgewalt - Die sowjetische Besatzungsmacht selbst leitet die heute in der DDR ausgeübte Herrschaftsgewalt nicht von sich ab. Sie hat die Souveränität im Staatsvertrag von 1955 übertragen. Die DDR könnte sich auch ohne sowjetische Stütze allein halten. Da die Besatzungsmächte nach der bedingungslosen Kapitulation die Regierungsgewalt in Deutschland übernommen haben, sind sie allein berufen, diese Regierungsgewalt auch wieder abzugeben. Die Russen haben das zu ihrem Teil genauso rechtens getan wie die drei anderen Mächte, sie haben die Regierungsgewalt einem von ihnen gewählten Kreis Deutscher übertragen - selbst aber auf deren Ausübung endgültig verzichtet. Der deutsche Staat ist zu keiner Zeit durch die Besatzungsmacht aufgehoben wurden - wie etwa Preußen.

b.) Der Professor für Strafrecht Grünwald neigt weit eher dazu, die „DDR” als eigenes Staatsgebilde anzuerkennen, lässt aber doch dahingestellt, ob das Gebiet der SBZ als Inland oder Ausland gelten muß. Er stellt jedoch eindeutig fest, der andere Teil Deutschlands gehöre nicht zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, dieses könne daher keinen Maßstab für Gesetze und Verordnungen der DDR abgeben, die deutsche Rechtsprechung könne nicht in diesem Machtbereich übergreifen.

Grünwald will das Grundrecht der Freizügigkeit nicht als zum Kernbereich des Rechts gehörig anerkennen, er meint, Paßgesetz und Schußwaffengebrauchsbestimmungen seien positives, auch von uns zu beachtendes Recht. Diese Erlaubnisnormen höben die Rechtswidrigkeit von allen Delikten auf, die sich gegen Leben und Freiheit solcher Personen richten, die unerlaubt aus der DDR auszureisen suchten