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NATIONALE VOLKSARMEE

- Kommando der Grenztruppen -

Vorlage Nr. 18/ 75

Inhalt:

Konzeption für den weiteren Ausbau der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland und zu WESTBERZIN im Perspektivzeitraum 1976 bis 1980

Eingereicht von:

Stellvertreter des Chefs der Grenztruppen und Chef des Stabes

Begründung für die Zuständigkeit:

Festlegung des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen

O.U., den 08.08.1975

Schütz (Generalmajor)

 

Mitgezeichnet von: ....

 


 

O.U. ..,08.1975

MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR

Az.: 52 02 18

Geheime Verschlußsache!
GVS-Nr.: G/27888o, 4. Ausfertigung = 22 Blatt

Bestätigt: Minister für Nationale Verteidigung am: ..,..,1975

 

Hoffmann (Armeegeneral)

 

Konzeption

für den weiteren Ausbau der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland und zu WESTBERLIN im Perspektivzeitraum 1976 bis 1980

 

Peter (Generalleutnant)


Geheime Verschlußsache!

GVS-Ar.: G/278880, 1.Ausf. Bl. 2

I. Der pionier-, signal- und nachrichtentechnische Ausbau der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik wird auf der Grundlage des vom Minister für Nationale Verteidigung am 04.01.1973 bestätigten Entschlusses des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen durchgeführt.

Unter Beachtung der wahrscheinlichen Richtungen der Bewegung der Grenzverletzer und des schrittweisen Überganges zur Bataillonssicherung wurden die Hauptanstrengungen des Ausbaues in den vergangenen Ausbildungsjahren

(1) an der Staatsgrenze zur BRD auf:

- die wirksame Sperrung der am stärksten gefährdeten Grenzabschnitte;

- die Erhöhung der Manövrierfähigkeit der Einheiten im Schutzstreifen;

- die Sicherstellung der Führung der Grenzsicherung aus Führungsstellen im Gelände; die Verdichtung des Netzes der Beobachtungstürme;

- die Gewährleistung der zuverlässigen Signalisation von Durchbruchsversuchen;

- die Stabilisierung und Erweiterung der Drahtnachrichtenverbindungen;

(2) an der Staatsgrenze zu WESTBERLIN auf

- die Erhöhung der Sperrsicherheit in provokationsgefährdeten Abschnitten;

- die planmäßige Instandsetzung der vorhandenen Grenzsicherungsanlagen konzentriert.

Vorrangig ausgebaut wurden die Grenzabschnitte der Grenzregimenter

(1) Grenzkommando NORD - Grenzregimenter 6, 8, 24 und 20;

(2) Grenzkommando SÜD - Grenzregimenter 4, 9, 15 und 10.

Bis zum Abschluß des Ausbildungsjahres 1974/75 wird gemäß Aufgabenstellung an der Staatsgrenze zur BRD ein Ausbaugrad von ca. 77%, bezogen auf das vordere Sperrelement, erreicht. (Anlage 1)

Die im „Entschluß zum pionier- und nachrichtentechnischen Ausbau der Staatsgrenze zur BRD in den Jahren 1973 bis 1980“ bestätigten Maßnahmen haben sich als zweckmäßig erwiesen und wesentlich zur Erhöhung der Wirksamkeit der Grenzsicherung beigetragen. Ausgehend vom erreichten Ausbaugrad, den gesammelten Erfahrungen, dem Stand der technischen Entwicklung und den im Perspektivzeitraum zusätzlich durchzuführenden Maßnahmen ist eine Präzisierung der Aufgabenstellung erforderlich.

Zur Weiterführung des pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbaues der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zur BRD und zu WESTBERLIN in den Jahren 1976 bis 1980

SCHLAGE ICH VOR:


II. Grundsätze des Ausbaues der Staatsgrenze im Perspektivzeitraum

1. (1) An der Staatsgrenze zur BRD

den komplexen pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbau der Grenzabschnitte planmäßig und mit hoher Effektivität zur Schaffung eines zusammenhängenden Systems von Grenzsicherungsanlagen fortzusetzen und

an der Staatsgrenze zu WESTBERLIN

die Sperrfähigkeit der Grenzsicherungsanlagen durch den Neubau von Grenzmauer und durch planmäßige Instandsetzungsmaßnahmen zu erhöhen.

(2) Durch den Ausbau der Staatsgrenze zu gewährleisten:

- die ununterbrochene und zuverlässige Sicherung der Staatsgrenze unter allen Bedingungen der Lage, der Tages- und Jahreszeit sowie der Witterung;

- die ständige Führung, das Zusammenwirken und die Benachrichtigung und Warnung der zur Grenzsicherung eingesetzten Kräfte;

- das schnelle, rechtzeitige und~wirksame Manöver mit Kräften und Mitteln entlang und in Richtung der Staatsgrenze;

- die Verzögerung der Bewegung von Personen und Kraftfahrzeugen beim Versuch, die Staatsgrenze zu durchbrechen;

- die zuverlässige und auswertbare Anzeige von Versuchen, die Grenzsicherungsanlagen zu überwinden.

2. Den Pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbau nach folgenden Grundsätzen weiterzuführen:


(1) An der Staatsgrenze zur BRD (Anlage 2)

a) die Grenzsäulen, exakt topographisch vermessen, in einem Abstand von 5 m zur Staatsgrenze zu setzen;

b) das vordere Sperrelement in einer Entfernung von 50 bis 80 m zur Staatsgrenze als Grenzzaun I, Minensperre oder Grenzmauer zu errichten;

- vorrangig den Grenzzaun I, in den wichtigsten Abschnitten verstärkt mit der Sperranlage SM-70, aufzubauen;

- die Minensperre Typ 66 auf die Abschnitte zu beschränken, in denen die Ortsveränderung der erdverlegten Minen durch Umwelteinflüsse ausgeschlossen, das maschinelle Räumen und Verlegen der Minen möglich und die Niederhaltung des Bodenbewuchses mit einem vertretbaren ökonomischen Aufwand zu gewährleisten ist;

- die Wirksamkeit der Minensperren Typ 66 durch die Veränderung der Minendichte von 2 bis 3 auf 3 bis 5 zu erhöhen;

- die Grenzmauer zur Sicherung grenznaher Ortschaften und Objekte sowie als Blende in provokationsgefährdeten Abschnitten zu errichten;

c) die Sperrung der kfz.-gefährdeten Abschnitte vorwiegend durch den mit Betonelementen befestigten Kfz.-Sperrgraben bzw. in Abhängigkeit vom Gelände durch Höckersperren und durch die Ausnutzung natürlicher Hindernisse zuverlässig zu gewährleisten;

d) den Kontrollstreifen mit einer Mindestbreite von 6 m durchgehend, parallel zum vorderen Sperrelement zu schaffen und durch regelmäßige Bearbeitung in Truppeneigenleistung in einem spurensicheren Zustand zu halten;

e) den Kolonnenweg zur Sicherstellung der Manövrierfähigkeit der Einheiten durchgehend, befestigt mit Fahrspurplatten bzw. Bitumenfahrbelag, entlang und in Richtung der Sperranlagen auszubauen;

f) Führungsstellen für Kompaniechefs (im Abschnitt jedes GB 1 Stück) und Zugführer (je GB 4 Stück) in den Grenzabschnitten zur Gewährleistung der ununterbrochenen Führung, der zur Grenzsicherung eingesetzten Kräfte zu errichten;

g) Beobachtungstürme in den Aufbauvarianten 9 m oder 6 m Höhe in hoher Dichte (eine Führungsstelle oder ein Beobachtungsturm auf ca. 2 km Grenzlänge) aufzubauen;

h) den Hinterlandsicherungszaun in begründeten Fällen in der Tiefe des Schutzstreifens zur Sperrung wahrscheinlicher Richtungen der Bewegung der Grenzverletzer, an Ortsrändern und zur Verhinderung des Zugangs der Grenzbevölkerung und von Wild zum Grenzsignalzaun und zur Sperranlage SM-70 zu errichten;

i) die Grenzbeleuchtung vorwiegend durch den Einsatz stationärer und beweglicher Scheinwerferanlagen zu gewährleisten und in begründeten Fällen Lichttrassen zum Ausleuchten von Ortsrändern im Schutzstreifen sowie von unübersichtlichen Grenzabschnitten zu installieren;

k) Wasserläufe, die das vordere Sperrelement schneiden, in Zusammenarbeit mit den Organen der Wasserwirtschaft wirksam zu sperren;

1) den Grenzsignalzaun gemäß grenztaktischen Erfordernissen in wichtigen Richtungen und gefährdeten Abschnitten in der Tiefe des Schutzstreifens mit dem Ziel zu errichten, rechtzeitig das Eindringen von Grenzverletzern in den Grenzabschnitt zu erkennen;

m) den nachrichtentechnischen Ausbau zur Sicherstellung der Führung, des Zusammenwirkens, der Benachrichtigung und Warnung sowie zur Gewährleistung der Bereitstellung von Drahtnachrichtenverbindungen für die Landstreitkräfte durch die Schaffung eines standhaften, den Anforderungen der Grenzsicherung entsprechenden und in der technischen Ausrüstung einheitlichen Fernmeldeerdkabelnetzes zu gewährleisten;

n) die Handlungen der Einheiten im Grenzdienst durch den Einsatz von Diensthunden, Signalgeräten, Scheinwerfern, Nachtsichtgeräten u. ä. wirksam zu unterstützen.


(2) An der Staatsgrenze zu WESTBERLIN

a) die Sperrfähigkeit des vorderen Sperrelementes durch

- die Errichtung der Grenzmauer neuen Typs (Stützwandelemente) in provokationsgefährdeten Abschnitten;

- die Ablösung des Grenzzaunes durch die Grenzmauer (Plattenbauweise) zu erhöhen;

b) Führungsstellen für Kompaniechefs in den Grenzabschnitten zur Gewährleistung der ununterbrochenen Führung, der zur Grenzsicherung eingesetzten Kräfte auszubauen.

Grafik: Grenzkommando MITTE

 


III. - Zielstellung und Aufgaben des Ausbaues der Staatsgrenze im Perspektivzeitraum

1. Auf der Grundlage des am 04.01.1973 bestätigten Entschlusses und unter Beachtung des bisher erreichten Ausbaugrades sowie der im Perspektivzeitraum zusätzlich erforderlichen Maßnahmen

(1) den pionier- und signaltechnischen Ausbau

- im Grenzkommando NORD 1977

- im Grenzkommando SÜD    1979

und den nachrichtentechnischen Ausbau in den Grenzkommandos NORD und SÜD 1980 abzuschließen;

(2) die Sperrfähigkeit der Grenzsicherungsanlagen im Grenzkommando MITTE zu erhöhen;

(3) dazu die in der Anlage 3 aufgeführten pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Anlagen zu errichten;

(4) die Hauptanstrengung auf den Ausbau der Grenzabschnitte

 

- Grenzkommando NORD [Link]

Grenzregiment 23 (GARDELEGEN)

Grenzregiment 25 OSCHERSHEBEN)

- Grenzkommando SÜD [Link]

Grenzregiment (MÜHLHAUSEN)

Grenzregiment (DERMBACH)

Grenzregiment (HILDBURGHAUSEN)

Grenzregiment (PLAUEN)

 

- Grenzkommando MITTE [Link]

Grenzregiment 33 (TREPTOW)

Grenzregiment 35 (RUMMELSBURG)

zu konzentrieren.

2. Im Verlauf des pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbaues im Perspektivzeitraum

(1) an der Staatsgrenze zur BRD

a) nach Abschluß der Vermessung, Vermarkung und Markierung der Staatsgrenze die Grenzsäulen abschnittsweise neu zu setzen;

b) den Umfang der Minensperren Typ 66 auf 20o bis 25o km zu reduzieren, in Intervallen von 5 Jahren zu räumen und in der Minendichte 3 bis 5 neu zu verlegen;

c) bis zum Abschluß der pioniertechnischen Maßnahmen ca. 800 km vorderes Sperrelement als aktive Sperre (550 bis 60o km Sperranlage SM-70 und 200 bis 250 km Minensperre Typ 66) auszubauen;

d) die Sicherheit auf dem den Minensperren vorgelagerten Territorium der Deutschen Demokratischen Republik bis 1976 vollständig herzustellen und im Prozeß des Ausbaues der Staatsgrenze die alten Sperren restlos zu beseitigen;

e) ab 1976 planmäßig mit dem Aufbau der neu projektierten Führungsstellen und Beobachtungstürme zu beginnen und den Ausbau der Führungsstellen fair Kompaniechefs in den Grenzabschnitten bis 1977 abzuschließen;

f) in Zusammenarbeit mit den Organen der Wasserwirtschaft ab 1976 alle Wasserläufe, die das vordere Sperrelement schneiden, mit Wassersperren auszubauen;

g) die technische Zuverlässigkeit des Grenzsignalzaunes durch konstruktive Veränderungen und die exakte Einhaltung der Aufbautechnologien weiter zu verbessern;

h) den nachrichtentechnischen Ausbau auf die Fernmeldeerdverkabelung des Grenzmeldenetzes zu konzentrieren

- jährlich die Fernmeldeerdverkabelung in 2 Grenzregimentern abzuschließen (im Abschnitt des GR-2o werden voraussichtlich 2 Ausbildungsjahre benötigt);

- den durchwahlfähigen Fernsprechbetrieb bis zu den Führungsstellen der Zugführer in den Grenzabschnitten sicherzustellen;

- die Anpassung des Fernmeldeerdkabelnetzes an das Sondernetz 1 zu gewährleisten und

- im Rahmen der Fernmeldeerdverkabelung die Ausrüstung der Führungsstellen, Meldepunkte, Beobachtungstürme und Sprechstellen mit grauer Nachrichtentechnik durchzuführen;

 

(2) an der Staatsgrenze zu WESTBERLIN

a) 1976 im Grenzregiment 35 einen Erprobungsabschnitt von 5 km mit der Grenzmauer neuen Typs (Stützwandelemente) auszubauen;

b) in Abhängigkeit von der im Entschluß des Stellvertreters des Ministers und Chef der Grenztruppen (GYS-Nr. G/284615) beantragten Bereitstellung von Stützwandelementen weitere provokationsgefährdete Abschnitte (23 km) mit der Grenzmauer neuen Typs zu sperren (Anlage 3);

c) ab 1976 planmäßig den als vorderes Sperrelement vorhandenen Grenzzaun (48 km) abzubauen und durch die Grenzmauer in Plattenbauweise zu ersetzen (Anlage 3);

d) den Ausbau der Führungsstellen für Kompaniechefs in den Grenzabschnitten 1977 zu beginnen;

e) das System der Grenzsicherungsanlagen durch Ergänzungsbauten (Hinterlandmauer, Wassersperren, Beobachtungstürme, Grenzsignalzaun) zu vervollständigen und in der Wirksamkeit zu erhöhen;

die Ausbaumaßnahmen durchzuführen, die sich aus der Nutzung des TEZTOWKANALS für den grenzüberschreitenden Verkehr, der Errichtung neuer Grenzübergangsstellen und dem Bau des Autobahnzubringers ergeben;

g) die Entwicklung des Grenzsignalzaunes unter Verwendung von korrosionsbeständigem Leitermaterial und Plastehalterungen bis 1977 abzuschließen;

h) die Fernmeldeerdverkabelung auf der Grundlage der an der Staatsgrenze zur BRD gesammelten Erfahrungen 1978 zu beginnen;

(3) an der Staatsgrenze zur BRD und zu WESTBERLIN die komplexe Instandsetzung und die technische bedingte Umrüstung *von Grenzsicherungsanlagen abschnittweise durchzuführen;

(4) im Prozeß des weiteren Ausbaues der Staatsgrenze zur BRD und zu WESTBERLIN das den Sperranlagen vorgelagerte Territorium der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Ziel der Schaffung von Sicht- und Schußfeld vollständig zu beräumen;

(5) die Ordnung und Sicherheit im Schutzstreifen zu erhöhen und die Leistungen der örtlichen Organe gemäß der Durchführungsanordnung des Ministers für Nationale Verteidigung zur Grenzordnung vom 15.o6.1972, Ziffer 4, vorrangig zur Komplettierung des Ausbaues der Staatsgrenze

- mit Manöverwegen in Richtung der Staatsgrenze;

- durch die Schaffung von Sicht- und Schußfeld im Schutzstreifen und zwischen der Staatsgrenze und dem vorderen Sperrelement;

- zur Gewährleistung der Unkraut- und Schädlingsbekämpfung in Anspruch zu nehmen.


IV. - Einsatz der Kräfte und Mittel zum Ausbau der Staatsgrenze im Perspektivzeitraum

1. (1) Die Erfüllung der für den Perspektivzeitraum gestellten Aufgaben durch den Einsatz der gegenwärtig verfügbaren Kräfte und Mittel sowie durch die Inanspruchnahme von Fremdleistungen im Rahmen der bestätigten Bilanzanteile zu gewährleisten;

(2) die Kräfte und Mittel zum komplexen Ausbau zusammenhängender Grenzabschnitte zu konzentrieren und dazu ab 1978 das Grenzkommando SÜD mit Pionierkompanien des Grenzkommandos NORD zu unterstützen;

(3) die Errichtung der Sperranlagen SM-7o, der Führungsstellen und Beobachtungstürme sowie des Fernmeldeerdkabelnetzes durch Spezialbaueinheiten durchzuführen und dazu aus den Beständen der Pionier- und Nachrichtenkompanien der Grenzregimenter

- strukturmäßige Spezialbautrupps zur Errichtung der Sperranlage SM-7o, der Führungsstellen und Beobachtungstürme;

- nichtstrukturmäßige Fernmeldebaukompanien für die Fernmeldeerdverkabelung des Grenzmeldenetzes zu formieren;

(4) dem stetigen Zuwachs an Sperranlagen SM-7o und Grenzsignalzaun entsprechend die Wartungs- und Instandhaltungskräfte der Grenzbataillone zu Lasten der Pionier- und Nachrichtenkompanien zu verstärken;

(5) der Ablösung des Felddauerlinien- durch das Fernmeldeerdkabelnetz entsprechend schrittweise die Nachrichtenkräfte und -mittel umzuprofilieren;

(6) zum Räumen der Schützenminenfelder die Minenräumkompanien 25 und 27 einzusetzen;

(7) zur Gewährleistung der Instandsetzung der Pionier- und Nachrichtentechnik sowie zum fernmeldetechnischen Ausbau der Führungsstellen und zur Fertigung der Grenzsignalzaunelektronik die Pionierwerkstatt 16 und Nachrichtenwerkstatt 16 zu nutzen;

(8) die Organisation, Führung, Sicherstellung und Sicherung der Baumaßnahmen straff zu gewährleisten und dazu

- die Qualität der Rekognoszierung, der Pionier- und Nachrichtenaufklärung zu erhöhen;

- zeitweilige Führungsgruppen zur Führung und Sicherstellung des Ausbaues in den Abschnitten der Hauptanstrengungen einzusetzen;

- die Kräfte und-Mittel gründlich auf die Baumaßnahmen vorzubereiten;

- die Arbeiten zum Ausbau der Staatsgrenze durch den Einsatz zeitweiliger Sicherungseinheiten zuverlässig zu sichern;

- den Bauablauf so zu organisieren, daß täglich nach Abschluß der Pionierarbeiten die Sperrfähigkeit der pioniertechnischen Anlagen gewährleistet ist;

- die Bergung der Elemente der abzubauenden Grenzsicherungsanlagen so durchzuführen, daß ihre Weiterverwendung für Maßnahmen der Instandhaltung erfolgen kann.


V. Sicherstellung des Ausbaues der Staatsgrenze im Zeitraum von 1976 bis 1980

 

1. Die Maßnahmen des pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbaues der Staatsgrenze zur BRD gemäß Entschluß für den Perspektivzeitraum sind in den Hauptpositionen materiell, finanziell und bilanzmäßig sichergestellt.

2. Die im Zeitraum von 1978 bis 198o zusätzlich in der Konzeption enthaltenen Maßnahmen

(1) Staatsgrenze zur BRD

- Bau von Grenzmauer in Teilabschnitten;

- Setzen von Grenzsäulen;

(2) Staatsgrenze zu WESTBERLIN

- Bau von Grenzmauer (Stützwandelemente)

(3) Bau von Grenzsignalzaun unter Verwendung von Stacheldraht der Stahlmarke x 5 Cr Ni 18.10 und Plastehalterungen;

(4) komplexe Instandsetzungen der Grenzsicherungsanlagen erfordern die Präzisierung der materiellen und finanziellen Pläne.

3. Die Ausrüstung der Pionier- und Nachrichteneinheiten entspricht nicht im vollen Umfang den Aufgaben zur Errichtung der Führungsstellen und Beobachtungstürme sowie zur Instandhaltung des Fernmeldeerdkabelnetzes und der Grenzsignalzaunelektronik.

Die Sicherstellung dieser Aufgaben ist bei der Überarbeitung des Stellenplanes und Ausrüstungsnachweises zu berücksichtigen.