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II. Grundsätze des Ausbaues der Staatsgrenze im Perspektivzeitraum

1. (1) An der Staatsgrenze zur BRD

den komplexen pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbau der Grenzabschnitte planmäßig und mit hoher Effektivität zur Schaffung eines zusammenhängenden Systems von Grenzsicherungsanlagen fortzusetzen und

an der Staatsgrenze zu WESTBERLIN

die Sperrfähigkeit der Grenzsicherungsanlagen durch den Neubau von Grenzmauer und durch planmäßige Instandsetzungsmaßnahmen zu erhöhen.

(2) Durch den Ausbau der Staatsgrenze zu gewährleisten:

- die ununterbrochene und zuverlässige Sicherung der Staatsgrenze unter allen Bedingungen der Lage, der Tages- und Jahreszeit sowie der Witterung;

- die ständige Führung, das Zusammenwirken und die Benachrichtigung und Warnung der zur Grenzsicherung eingesetzten Kräfte;

- das schnelle, rechtzeitige und~wirksame Manöver mit Kräften und Mitteln entlang und in Richtung der Staatsgrenze;

- die Verzögerung der Bewegung von Personen und Kraftfahrzeugen beim Versuch, die Staatsgrenze zu durchbrechen;

- die zuverlässige und auswertbare Anzeige von Versuchen, die Grenzsicherungsanlagen zu überwinden.

2. Den Pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Ausbau nach folgenden Grundsätzen weiterzuführen: