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Anhang 2

 

Nachweis über FHG

 

 

1. Grenzkompanie und Grenzabschnittsposten

 

FHG sind nachzuweisen, gesondert noch Zügen, Gruppen und Einzel-FHG:

 

a) Personellen mit

 

lfd.-Nr., Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Parteizugehörigkeit, Beruf, Arbeitsstelle, Funktion, Datum der Verpflichtung, Nummer des Ausweises, Verlängerung, Art der Benachrichtigung;

 

b) Teilnahme

 

- am Grenzdienst,

 

- an der politischen und militärischen Ausbildung,

 

- an den Leistungsvergleichen im sozialistischen Wettbewerb;

 

c) Schießergebnisse;

 

d) Aufgaben zur Unterstützung der Grenzsicherung/Grenzüberwachung und deren Erfüllung;

 

e) Ergebnisse der FHG-Tätigkeit (Festnahmen, Hinweise

 

u. ä.);

 

f) Auszeichnungen und Prämierungen;

 

g) Belehrung,

 

Der Nachweis ist laufend zu führen.

 

 

2. Grenzregiment, Grenzbataillon und Grenzunterabschnitt

 

Nachzuweisen sind, gesondert nach Grenzkompanie, Grenzbataillon, Grenzabschnittsposten:

 

Q) Anzahl der Einzel-FHG nach Ortschaften bzw. Betrieben;

 

b) Anzahl der Gruppen und Züge, ihre Stärken sowie ihre Standorte;

 

c) Gesamtstärke;

 

d) ausgezeichnete und prämierte FHG (namentlich), Datum und Art der Auszeichnung;

 

e) Anzahl der insgesamt geleisteten Stunden im Grenzdienst;

 

f) prozentuale Beteiligung an der politischen und militärischen Ausbildung;

 

g) Ergebnisse der FHG-Tätigkeit (Festnahmen, Hinweise u.a.). Der Nachweis ist am Ende des Quartals zu ergänzen.

 

 

3. Grenzkommando, 6. Grenzbrigade Küste und Grenzabschnitt

 

Es sind nachzuweisen, gesondert nach Grenzbataillon, Grenzregiment bzw. Grenzunterabschnitt:

 

a) Anzahl der Einzel-FHG nach Ortschaften bzw. Betrieben;

 

b) Anzahl der Gruppen und Züge sowie ihre Stärken;

 

c) Gesamtstärke;

 

d) durchschnittlich geleistete Stunden im Grenzdienst;

 

e) prozentuale Beteiligung an der politischen und militärischen Ausbildung;

 

f) Anzahl und Art der Auszeichnungen.

 

 

4. Kommando der Grenztruppen und Kommando der Volksmarine

 

Es sind nachzuweisen, gesondert nach Grenzkommando, Grenzregiment, Grenzbataillon in der 6. Grenzbrigade Küste und Grenzabschnitt:

 

- Anzahl der Gruppen und Züge;

 

- Gesamtstärke.

 

 

5. (1) Der Nachweis gemäß Anhang 2 Ziffer l und 2 hat in einem Arbeitsbuch (VS) A 4 (Vordruck 33601) zu erfolgen. Durch den Grenzabschnittsposten ist der Nachweis gemäß Anhang 2 Ziffer l in einem nachweispflichtigen Arbeitsbuch A 5 (Vordruck 33603) zu führen.

 

(2) Der Nachweis gemäß Anhang 2 Ziffer 3 und 4 ist statistisch (VS) einmal im Ausbildungsjahr gemäß Meldetabelle - Frieden - Teil D (GVS-Nr.: G/409102) Blatt D/2/2 Ziffer (15) zu führen.